.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Berührungsexklusivität
ist eine Maßnahme des
Islam,
um eheliche und familiäre Bindungen zu stärken.
Die Freude einer Berührung durch das andere Geschlecht wird
als
Gnade verstanden und die damit verbundenen Freuden mit dem
Ehepartner sogar als Vorgeschmack des
Paradieses [dschanna]. Daher unterliegt die Berührung des
anderen Geschlechts gewissen Beschränkungen. Sie gelten
spätestens ab dem Alter der
religiösen Reife.
Jeder
Muslim darf
eine Person gleichen Geschlechts überall berühren (z.B.
Handgeben) außer den sexuell relevanten
Schambereich [aura]. Ausnahmeregelungen für ärztliche
Untersuchungen sind im Bedarfsfall gegeben. Zudem darf ein
Muslim
Personen anderen Geschlechts, die
Mahram-Verwandte sind ebenfall außerhalb des sexuell
relevanten
Schambereichs [aura] berühren. Personen anderen
Geschlechtes die nicht
Mahram-Verwandte sind, dürfen nicht berührt werden.
Lediglich
Ehepartner dürfen einander am gesamten Körper berühren und
sollen diesen Genuss auch als
Gnade
Gottes verstehen und ausleben. Diese Berührungsexklusivität
zwischen
Ehepartnern ist zudem ein Mittel zum Schutz und zur
Stärkung der
Ehe.