Burka
Burka

Aussprache: Burka
arabisch:
برقع
persisch:
برقع
englisch: Burqa

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Die Burka (eigentlich Burqa, in Pakistan Barqa) ist ein Kleidungsstück, das von muslimischen Frauen in Afghanistan und teilweise in Pakistan und Indien getragen wird, was die Islamische Anforderungen zur Verhüllung [hidschab] übertrifft.

Die afghanische Burka besteht aus einem großen Stofftuch, in dem oben eine flache Kappe vernäht ist. Im Bereich der Augen befindet sich ein Sichtfenster, in dem eine Art Gitter aus Stoff oder Rosshaar eingesetzt ist. Das Gesicht ist bei der afghanischen Burka vollständig bedeckt und für den Betrachter nicht erkennbar. Der asymmetrische Stoff fällt hinten bis auf den Boden und vorne bis zu den Fußgelenken oder ist eine Art kürzerer Überwuf. Die pakistanische Burka ist ein großes Dreiecktuch, das Haupthaar und Schultern bedeckt. Ein weiteres Stück Stoff kann so befestigt werden, dass die untere Gesichtshälfte bis zum Mund oder Nase bedeckt ist.

Afghanische Burkas sind heute zumeist blau, werden aber auch in anderen Farben (schwarz, grün, orange oder weiß) gefertigt und sind teilweise kunstvoll bestickt. Ursprünglich wurde die afghanische Burka nur in der Stadt getragen. Im Dorf war die Verschleierung des Gesichtes eher unüblich. Da die Burka die Islamische Anforderungen zur Verhüllung [hidschab] übertrifft, wird sie vor allem aus traditionellem Gründen getragen.

Pakistanische Burkas lassen hingegen die Augen frei. Es ist im Prinzip ein schulterlanges Dreiecktuch, das das Haupthaar bedeckt, ein weiteres Stück Stoff wird so befestigt, dass die untere Gesichtshälfte bis zur Nase bedeckt ist. In der Westlichen Welt wird in der Regel mit "Burka" aber die afghanische Burka assoziiert.

Im Jahr 2004 n.Chr. wurde in der belgischen Stadt Antwerpen das Tragen der Burka verboten. Wird nach einem Hinweis auf das Vermummungsverbot die Anweisung der Polizei nicht befolgt, droht eine Geldstrafe. Arbeitslosen Burka-Trägerinnen, die sich in einem Vorstellungsgespräch weigern, ihre Burka abzunehmen, und denen aufgrund dessen die Anstellung verwehrt wird, kann in den Niederlanden die Sozialhilfe verwehrt werden. Eine ähnliche Praxis wird auch in anderen europäischen Ländern befolgt. Das Fahren eines Fahrzeuges mit Burka ist ebenfalls verboten.

Aufsehen erregten 2006 zwei Schülerinnen an einer Gesamtschule in Bonn in Deutschland, die wegen ihrer Weigerung, ihre Verschleierung in der Schule auszuziehen, für zwei Wochen von der Schule verwiesen wurden. Zuerst nannte der Schulleiter die Gewänder der beiden Schülerinnen Burkas. Einige Tage später korrigierte der Schulleiter die Bezeichnung für die Kleidung. Es handele sich dabei um Niqabs.

In der Schweiz hingegen dürfen Muslimas Kopf und Körper vollständig verschleiern. Der schweizerische Bundesrat lehnte 2007 einen Verbotsantrag unter Verweis auf die Religionsfreiheit ab. Im Jahr 2016 wurde ein Burka-Verbot auch in Deutschland erwogen und in Teilbereichen durchgesetzt.

Islamische Gelehrte weisen darauf hin, dass für Muslimas neben der Pflicht zur Verhüllung [hidschab] auch das Gebot der Bescheidenheit und im Rahmen des islamisch Gebotenem zu beachten ist, so dass auf das Tragen einer afghanischen Burka in der Westlichen Welt verzichtet werden sollte.

Eine Burka ist im Museum Forum der Völker ausgestellt (siehe Foto).

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