|
.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Das Deutsch-Türkische Handelsabkommen vom 27. Mai 1930 war ein
Abkommen zwischen dem Deutschen Reich und der Türkischen
Republik sollte die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen
beiden damals befreundeten Ländern regelte.
Dieses Abkommen war Teil der Bemühungen beider Länder, ihre
Handelsbeziehungen zu stärken und zu fördern. Einige wichtige
Aspekte in dem Abkommen waren:
 | Wirtschaftliche Zusammenarbeit: Das Abkommen hatte zum
Ziel, die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen
Deutschland und der Türkei zu fördern. Es legte die
Bedingungen für den Handel und den Austausch von Gütern
zwischen den beiden Ländern fest. |
 | Präferenzielle Handelsbeziehungen: Das Abkommen sah die
Gewährung von präferenziellen Handelsbedingungen vor, die es
deutschen und türkischen Unternehmen ermöglichten, in den
Genuss von Zollvorteilen und anderen Vergünstigungen zu
kommen. |
 | Tarifsenkungen: Das Abkommen sah Tarifsenkungen und
Handelserleichterungen für bestimmte Waren vor, um den
Handel zwischen Deutschland und der Türkei zu fördern. |
 | Dauer: Das Abkommen war für eine bestimmte Dauer gültig
und sollte die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den
beiden Ländern für diesen Zeitraum regeln. |
Es ist unklar, wann das Abkommen ihre Gültigkeit verloren
hat. Eine Kopie des türkischseitigen Dokuments ist im
Atatürk-Zimmer in Bad
Kreuznach ausgestellt.

Foto Y.Özoguz (2018 n.Chr.) |