Eintrittserlaubnis
  Eintrittserlaubnis (Idhn al-Duchul)

Aussprache:
arabisch:
إِذن الدخول
persisch:
englisch: Permission for Entrance

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Die Eintrittserlaubnis oder die Erlaubnis zum Eintritt (Idhn al-Duchul) ist ein gebetsartiges Ersuchen um Erlaubnis vor dem Eintreten in heilige Stätten.

Die Eintrittserlaubnis ist ein Ritus um die Nähe ALLAHs anzustreben. Gemäß Heiligem Qur'an (24:27) ist es verboten [haram], die Häuser anderer ohne deren Erlaubnis zu betreten. Es heißt, dass der Engel Gabriel (a.) [dschibrail], als er den Propheten Muhammad (s.) treffen wollte, an der Tür des Hauses des Propheten Muhammad (s.) verbleiben musste und um Erlaubnis bat, einzutreten. Einige vermuten, dass das Tor Gabriel (Bab al-DschibrailI in der Prophetenmoschee, der Ort war, an dem der Engel Gabriel (a.) [dschibrail] wartete bis zur Eintrittserlaubnis.

Heute gehört die Eintrittserlaubnis bzw. das Ersuchen um Eintritterlaubnis zu den Riten des Besuchs [ziyara] heiliger Stätten, insbesondere der Mausoleen der Ahl-ul-Bait (a.).

Es wird ein Gebet rezitiert, dass als r  rezitieren sie ein Flehen, das als Eintrittserlaubnis (Idhn al-Duchul) bekannt ist. Nach diesen Flehen wird erhofft, dass die Besuchten die Pilger und ihre Handlungen akzeptieren. Im Mafatih-ul-Dschinaan sind einige Eintrittserlaubnisse (Idhn al-Duchul) zusammengetragen.

In den Texten bittet der Pilger ALLAH, den Propheten Muhammad (s.), die Imame (a.), Engel oder ALLAH nahe stehende Personen um die Erlaubnis zum Betreten (seines Schreins). Normalerweise wird der Text für die Eintrittserlaubnis (Idhn al-Duchul)am Eingang der Schreine angebracht und die Besucher treten ein, nachdem sie ihn rezitiert haben.

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