Eltern
  Eltern

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Als Eltern gelten im Islam die beiden leiblichen Eltern eines Kindes.

Die Verpflichtungen zwischen Eltern und Nachkommen sind im Islam reichhaltig und vor allem von Liebe geprägt. Eltern müssen die anvertrauten Kinder stets als wertvolles Anvertrautes auf Zeit ansehen, von dem man sich früher oder später trennen wird.

Im Heiligen Quran werden die beiden Eltern mehrfach erwähnt. So ist man verpflichtet zur Wohltätigkeit gegenüber ihnen (2:83, 4:36, 6:151,17:23 u.a.). Die Nachkommen beten für ihre Eltern (14:41, 71:28). Auch Dankbarkeit ist verpflichtend gegenüber den Eltern (31:14).

Prophet Muhammad (s.) sagt:

اثنان يعجلها الله فی الدنيا البغی و عقوق الوالدين

„Zwei Sachen wird Allah in (dieser) Welt bestrafen: Ungehorsam und Undankbarkeit gegenüber der Eltern“ (Kanz al-Umal, Band 16, Seite 462, Hadith 45 458)

Prophet Muhammad (s.) sagt:

„Das Anschauen der Eltern aus Liebe ihnen gegenüber ist ein Gebet“ (Quelle: بحار الأنوار , Band 74, Seite 73 )

Prophet Muhammad (s.) sagt:

احب الاعمال الی الله الصلاة لوقتها ثم بر الوالدين ثم الجهاد فی سبيل الله

„Die besten Taten bei Allah sind rechtzeitiges Gebet, dann Liebe gegenüber der Eltern, dann Anstrengung auf dem Wege Allahs“ (Kanz al-Umal Band 7, Seite 285, Hadith 188 97)

Prophet Muhammad (s.) sagt:

 من اصبح مرضيا ً لابويه اصبح له بابان مفتوحان الی الجنة

„Wenn jemand den Morgen erlebt, während seine Eltern mit ihm zufrieden sind, so sind ihm zwei Tore des Paradieses geöffnet worden“. (Quelle: جامع السعادات , Band 2, Seite 259)

Die Eltern eines Kindes sind seine leibliche Mutter und sein leiblicher Vater. Konzepte der Westlichen Welt andere Personen als Mutter und Vater oder Eltern zu bezeichnen, die nicht die leiblichen Eltern sind, lehnt der Islam ab. Es gehört zu den Rechten einer Person seine leiblichen Eltern zu kennen.

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