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zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.Old
Die Entfremdungsscheidung (Chul-Scheidung) ist eine Art der
Scheidung, bei der die Frau aufgrund fehlender Liebe zum
Mann diesem die
Brautgabe oder ein anderes Gut schenkt und sich von ihm
scheiden lässt.
Die Entfremdungsscheidung (Chul-Scheidung) gehört zu den
Unwiderrufbaren Scheidungen (Talaq al-Ba'in) mit der
Ausnahme, dass die Frau während der
Wartezeit [iddah] die Unwiderrufbarkeit aufheben kann.
Diese Art der Scheidung kann auch als einvernehmliche
Scheidung von beiden gemeinsam vereinbart werden.
Es gibt Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen der
Abneigungsscheidung (Mubarat-Scheidung) und der
Entfremdungsscheidung (Chul-Scheidung).
Beide
Scheidungen sind
unwiderrufbare Scheidungen (Talaq al-Ba'in). Bei beiden
Scheidungen wird durch einen Vergleich zwischen dem Mann
und der Frau die
Scheidung vollzogen. Es gibt aber auch Unterschiede
zwischen den beiden Scheidungsarten:
Bei der Entfremdungsscheidung (Chul-Scheidung) fehlt es nur
der Frau an Liebe zum Mann, bei der
Abneigungsscheidung (Mubarat-Scheidung) hingegen fehlt es
beiden Ehepartnern an Liebe zueinander.
Bei der
Abneigungsscheidung (Mubarat-Scheidung) darf das Vermögen,
das die Frau an den Mann zahlt, nicht höher sein als ihre
Brautgabe; bei der Entfremdungsscheidung (Chul-Scheidung)
darf sie höher sein.