Entschädigungszahlung
  Entschädigungszahlung [diyya]

Aussprache: diyya
arabisch:
دية
persisch:
ديت
englisch: Compensation payment

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Die Entschädigungszahlung ist ein Element des islamischen Rechts [scharia] bzw. Strafrechts.

Sie stellt eine Art Kompensation für die Tötung eines Menschen dar in den Fällen, in denen die Todesstrafe keine Anwendung findet, weil z.B. kein Mord vorliegt oder die Angehörigen dem Mörder vergeben oder andere Gründe. Die Entschädigungszahlung erhalten die Angehörigen des getöteten bzw. die Betroffnen unter den Angehörigen.

Die Tatsache, dass für einen getöteten Mann in vielen Fällen ein höherer Betrag entrichtet werden muss, als für eine Frau, wird von manchen Nichtmuslimen als "Minderwertigkeit" der Frau im Islam missgedeutet. Bei solch einer Betrachtung bleibt unberücksichtigt, dass im islamischen Finanzsystem der Mann allein für die Versorgung der gesamten Familie verantwortlich ist, wohingegen die Frau ihr Eigentum allein für sich verwenden kann. So erfüllt die Zahlung im Fall der Frau die Funktion eines "Schmerzensgeldes" für die Angehörigen. Im Fall des Mannes kommt zusätzlich ein "Versorgungsanteil" hinzu.

Im Rahmen der aktuellen weltweiten Abtreibungsproblematik wird die Forderung nach einer Entschädigungszahlung auch für den abgetriebenen Menschen eingefordert, wobei hier die Schuldfrage einen entscheidenden Einfluss auf den Zahler und Empfänger der Entschädigungszahlung hat. zudem wird unterschieden zwischen einem Fötus vor dem dritten Monat und einem Embryo danach, da in der Zeit gemäß islamischer Vorstellung der Geist [ruh] in den ungeborenen Menschen eingehaucht wird.

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