Hinwendungsstellung
 

Hinwendungsstellung [tadscha fi]

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Die Hinwendungsstellung ist eine besondere Stellung im Ritualgebet nach der Rechtsschule der Schia, welches nur den Mitbetenden betrifft, der sich erst nach Beendigung der ersten Verneigung [ruku] des Vorbeters dem Gemeinschaftsritualgebet [salat-ul-dschami] anschließt.

Schließt sich z.B. ein Mitbetender nach Beendigung der ersten Verneigung [ruku] des Vorbeters dem Gemeinschaftsritualgebet an, so befindet er sich einen Gebetsabschnitt [raka] im Rückstand. Das hat zur Folge, dass er nach seinem eigenen ersten Gebetsabschnitt [raka] sich zwar wieder erheben würde, falls er alleine beten würde, aber es im Gemeinschaftsritualgebet nicht kann, da er auf den Vorbeter wartet, der sich selbst im zweiten Gebetsabschnitt [raka] befindet und daher eine Bekenntnisverlesung [taschahhud] durchführt.

In dieser "Übergangsphase" wendet sich der Mitbetende zwar angedeutet bereits seinem nächsten Gebetsabschnitt [raka] hin, bleibt aber weiterhin in der Sitzposition. In der Praxis ist er in einer Position der Hocke mit den Fingerspitzen am Boden abstützend, aber er steht eben erst dann auf, wenn auch der Vorbeter aufsteht bzw. sein Ritualgebet beendet und man selbst noch Gebetsabschnitte [raka] zu beten hat.

In der Position der Hinwendungsstellung braucht man nichts zu zitieren. Gemäß Imam Chamene'i kann man vorsichtshalber Lobpreisverlesungen [dhikr] durchführen, wobei es wahrscheinlich sei, dass man auch die Bekenntnisverlesung [taschahhud] als Empfohlenes [mustahab] durchfürhen kann.

Bei Sunniten wird der Aspekt sehr unterschiedlich gehandhabt, wobei hier allerdings die Position der Hinwendungsstellung [tadscha fi] weniger bekannt ist.

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