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Als Imam von Baqi werden die vier der
Zwölf Imame (a.) bezeichnet, die im
Friedhof
Dschannat-ul-Baqi in
Medina
begraben worden sind. Es handelt sich um
Imam Hasan (a.),
Imam Zain-ul-Abidin (a.),
Imam Baqir (a.) und
Imam Sadiq (a.).
Über den Heiligengräbern hatten die
Osmanen prunktvolle Schreine errichtet. Diese wurden 1344
n.d.H. (1926 n.Chr.) von den
Wahhabiten zerstört und abgerissen. Das Grab von
Abbas ibn Abd-ul-Mutallib und ein Grab, das
Fatima bint Asad zugeschrieben werden, befinden sich in
der Nähe der Gräber der Imame.
Bereits die
Abbasiden errichteten erste einfache Schreine über den
Gräbern. Nach und nach wurden die Schreine ausgebaut bis die
Osmanen Prunkbauten über den Gräbern erbauen ließen.
Wie der Reisende
Ibn
Dschubair berichtete, waren die auf den Gräbern von
Imam Hasan (a.) und
Abbas ibn Abd-ul-Mutallib errichteten Grabmäler hoch.
Auch
Ibn Battuta hat das bestätigt und bezeichnete die Gräber
als prächtig.
Die Gräber und Schreine, die auf den Heiligengräbern
errichtet worden waren, wurden 1221
n.d.H. (1805 n.Chr.) von den
Wahhabiten erobert und erstmalig abgerissen.
Abdülhamid II. gelang aber zunächst die Vertreibung der
Wahhabiten und er ordnete an, die Schreine
wiederaufzubauen. Sie wurden jedoch auf Befehl von Amir
Muhammad, dem Gouverneur von Medina, und auf Anordnung seines
Vaters, des saudischen Königs Abd al-Aziz im Jahr 1344
n.d.H. (1926 n.Chr.) wieder abgerissen und bis heute nicht
wieder aufgebaut. Etwa 40 Jahre danach errichtete die
saudische Regierung auf Druck der
Schiiten, die unter Führung von
Muhammad Husayn Kaschif al-Ghita protestierte, einen
großen Sonnenschirm neben diesen Gräbern und legte einen mit
Steinen gepflasterten Weg in der Nähe dieser Gräber an, damit
die sie leichter erreichbar waren.
Seit Anfang des 21. Jh. n.Chr. verbieten die Saudis rigoros
jeglichen Besuch der Gräber aus der Nähe, indem sie
Wachpersonal rund 50 Meter entfernt postieren und die
Annäherung an die Gräber gewaltsam verhindern. Die Gräber sind
mit einfachen unbeschrifteten Steinbrocken gekennzeichnet
markiert.