.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Die Schari'a, das islamische Recht oder eingedeutscht
"Scharia",
bedeutet ein Weg zur Tränke oder deutlicher "gebahnter Weg".
Der Begriff
steht für ein dynamisches religiöses Gesetz bzw. Ritus.
Der Begriff ist
abgeleitet aus dem Verb "den Weg weisen" bzw. "vorschreiben" [schara'a,
شرع] und umfasst die gesamte religiöse Pflichtenlehre
des
Islam, in der die Regelung aller Bereiche des
menschlichen Daseins integriert sind, und ist genau so flexibel
wie unterschiedlich innerhalb verschiedener Auslegungen. Sie
umfasst sowohl moralische als auch juristische Komponenten wie
auch beispielsweise die
religiösen Verpflichtungen [wadschib],
religionsrechtliche Abgaben, Definitionen von Begriffen
wie auch das Strafrecht; kurz die Gesamtheit aller Normen. Die
Kopplung aller dieser in der
Westlichen Welt eher getrennt behandelten Lebensbereiche
geht im
Islam auf das Konzept der
Einheit [tauhid] zurück.
Als Ursprung des Begriffs im
Heiligen Qur'an wird oft
Vers
45:18 angegeben, wo ein Pfad beschrieben ist, oder 42:13 als
das Festhalten an der
Religion mit Bezug auf frühere
Propheten.
Basis der Scharia sind die
Quellen der Erkenntnis. Darauf aufbauend wurde eine
zunehmend umfangreichere und komplexe
islamische Rechtswissenschaft gebildet, die durch die
Herrschaft der den
Islam
missbrauchender Dynastien vor allem zunächst die Herrschaft
der Herrschenden sichern sollte. Das ist eines der Gründe,
warum es heute so unterschiedliche Auffassungen zu dem
Begriff Scharia gibt. Hinzu kommen die Unterschiede der
Rechtsschulen.
Die Einordnung der Handlungen nach den fünf islamischen
Einstufungen bzw. Wertung zwischen den
erlaubten
und
verbotenen Handlungen ist ebenfalls Bestandteil der
Scharia.
In der
Verfassung der Islamischen Republik Iran wurde versucht
die Scharia im Rahmen der aktuellen Zeiterfordernisse
umzusetzen.