Kriegsbeute
  Kriegsbeute

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Als Kriegsbeute gelten im Islam Güter, die durch einen Krieg, der unter Leitung des Propheten Muhammad (s.) oder einer der Zwölf Imame (a.) geführt wurde, erbeutet werden.

Jegliche Güter aus Kriegen, die nicht unter der Führung des Propheten Muhammad (s.) oder einer der Zwölf Imame (a.) geführt wird, fällt gemäß der Rechtsschule der Dschafariten nicht unter dieser Kategorie und ist im Fall eines Eroberungsfeldzuges zudem illegitim! Da von den Zwölf Imamen (a.) derzeit lediglich Imam Mahdi (a.) noch lebt, allerdings in der Verborgenheit, ist das Thema Kriegsbeute bis zum Erscheinen des Imam Mahdi (a.) irrelevant.

Die Verteilung der Kriegsbeute obliegt dem kommandierenden Propheten Muhammad (s.) oder einem der Zwölf Imame (a.). Auf derartige Güter wird im Islam die Fünftelabgabe [chums] erhoben bzw. sie gelten als chumspflichtig.

Prophet Muhammad (s.) und später Imam Ali (a.), Imam Hasan (a.) und Imam Husain (a.) haben ausschließlich Verteidigungskriege geführt. Alle späteren der Zwölf Imame (a.) hatten keine eigenen treuen Truppen und waren Verfolgungen ausgesetzt. Sie wurden allesamt ermordet bis auf Imam Mahdi (a.).

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