Nakib-ul-Aschraf
  Nakib-ul-Aschraf

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Nakib-ul-Aschraf, oder Nakibüleşraf in türkischer Schreibweise, war ein Posten, der in Staaten des Islam gebräuchlich war.

Es wird davon ausgegangen, dass die Abbasiden den Posten unter Mutawakkil (847-861 n.Chr.) eingeführt haben. Danach haben andere Dynastien den Posten übernommen. Der Posten entsprach einer Art ranghoher Privatsekretär des Sultans bzw. Herrschers, ohne dass die Person zum protokollarischen Dienst gehörte. Er hatte aber die Möglichkeit, jederzeit beim Sultan vorzusprechen. Unter den Osmanen soll Bayezit I. im Mai 1400 erstmalig diesen Posten besetzt haben. Als erster Nakib-ul-Aschraf der Osmanen wird Seyyid Ali Nata ibn Muhammed angegeben. Der Posten wurden von späteren Sultanen aufgehoben und später wieder eingerichtet.

Voraussetzung für die Bekleidung des Postens war eine sehr hohe Ausbildung, um in vielen Bereichen des Lebens mitreden und den Sultan beraten zu können. Zuweilen wurde die Forderung erhoben, dass die Position nur von einem Sayyid bekleidet werden kann. Anders als der Wesir verfügte der Nakib-ul-Aschraf über keine staatstragende Entscheidungskompetenz. Anders als beim Volk war für Verfehlungen des Nakib-ul-Aschraf nicht ein Richter [qadhi] sondern der Großwesir entscheidungsbefugt.

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