Namensrecht
  Namensrecht

Aussprache:
arabisch: 
persisch:
englisch: Legal name

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Als Namensrecht gilt die Gesamtheit der Vorschriften, die Regeln, welchen Namen eine Person erhält, und die Voraussetzungen einer Namensänderung. Derartige Regeln sind im Islam seit der Anfangszeit festgeschrieben.

So gehört es zu den ersten Pflichten von Eltern gegenüber ihren Kindern, ihnen ansehnliche, geeigneten und schönen Namen auszuwählen. Im Islam ändert sich zudem nach der Heirat der Vorname, Abstammungsname, Bezugsname, Spitzname oder Beiname eines Menschen nicht. Mann und Frau haben dementsprechend noch heute in vielen muslimischen Staaten unterschiedliche Nachnamen. Doppelnamen, die sich aus den Namen beider Eltern zusammensetzen, sind dementsprechend nicht gebräuchlich. Nur wenige muslimische Staaten haben die Namensregelung der Westlichen Welt übernommen.

Bezüglich Nachkommen gibt der Heilige Qur'an den eindeutigen Hinweis, sie nach dem Vater zu benennen (vgl. 33:5). Dementsprechend ist das Arabisch "bint" (Tochter von) oder "ibn bzw. bin" (Sohn von) in der Regel auf den Vater bezogen.

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