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zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Als Recht der Menschen gilt das, was ein Menschen anderen
Menschen schuldet oder ihm gegenüber verpflichtet ist.
Das Recht der Menschen ist anders geartet als das
Recht
Allahs (Haqqullah). Das Recht der Menschen ist nicht auf
finanzielle oder materielle Rechte beschränkt, sondern umfasst
auch Fragen des Lebens und der Würde.
Zu den Verstößen gegen das Recht des Menschen gehören unter
anderem:
Diebstahl, üble Nachrede, Verleumdung und Verunglimpfung
anderer. Verstöße gegen das Recht der Menschen werden nicht
durch
Buße [tauba] oder
Märtyrium vergeben, mit dem alle anderen Sünden vergeben
werden. Verletzungen der Rechte der Menschen sollten
entschädigt werden oder von den Menschen, deren Rechte
verletzt wurden, vergeben werden. Die Betroffenen vergeben
aber in der Regel wahren
Märtyrern.
Im
Islam werden die Rechte in die Rechte der Menschen und die
Recht
Allahs (Haqqullah) unterteilt. Das Recht der Menschen ist die
Verpflichtung gegenüber anderen Menschen, während das
Recht
Allahs (Haqqullah) die Verpflichtung gegenüber
ALLAH ist. Das Recht der
Menschen gilt als eine besondere Art
Recht
Allahs (Haqqullah). Wenn der
Begriff dennoch im Gegensatz zum
Recht
Allahs (Haqqullah) verwendet wird,
bezieht er sich auf die Rechte, die man anderen Menschen
schuldet.
In den Quellen der
Überlieferung [hadith] wird das Recht der Menschen als das
Recht der
Diener
und als Menschenrecht bezeichnet. Einige
Rechtsgelehrte [mudschtahid] unterteilten das Recht des
Menschen in zwei Kategorien: das unmittelbare Recht des
Menschen, wie z.B. die Sorge um das Leben und das Eigentum der
Menschen, und das mittelbare Recht des Menschen, d.h. Rechte,
die sowohl Gott als auch den Menschen gehören, wie z.B.
Diebstahl, das eine sowohl menschliche als auch göttliche
Strafe zur Folge hat.
Das Recht der Menschen ist nicht auf finanzielle Rechte
beschränkt, sondern umfasst auch das Leben und die Würde der
Menschen. Im
Sendschreiben über die Rechte (Risalat al-Huquq) von
Imam Zain-ul-Abidin (a.) wird detailliert auf einige
Rechte der Menschen eingegangen.
In den
Überlieferungen [hadith] werden Verstöße gegen das Recht
der Menschen zu den Faktoren gezählt, die dazu führen, dass
die
Bittgebete nicht erhört werden.
Imam
Sadiq (a.) zählt die Erfüllung der Rechte eines
Gläubigen [mumin] zu den größten
Gottesdiensten. gibt als die Erfüllung der Rechte eines
Gläubigen.
Prophet Muhammad (s.) sagt: "Wenn jemand einem
anderen ein Recht schuldet und er es zurückzahlen kann, es
aber immer wieder aufschiebt, dann wird ihm für jeden Tag ein
Äquivalent der Sünde von "'Aschschar" geschrieben."
Aschschar war jemand, der sich auf Befehl eines ungerechten
Herrschers mit Gewalt ein Zehntel des Besitzes von Menschen
genommen hat.
Das Recht der Menschen wurde über ein Jahrtausend später in der
Westlichen Welt in Form von Menschenrechten zumindest
teilweise realisiert.
Das Recht der Menschen wird nicht durch Reue vergeben,
während einige Fälle des Rechts Allahs durch
Buße [tauba]
vergeben werden.