Rechtsentscheid [hukm]
  religiöser Rechtsentscheid [hukm, ahkam]

Aussprache: hukm
arabisch:
حكم
persisch:
حكم
englisch: legal
ruling

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Als religiöser Rechtsentscheid [hukm] bzw. religiöse Rechtsentscheide [ahkam, أحكام) ] gelten direkt aus dem Heiligen Quran oder der Verfahrensweise [sunna] erkennbare Gebote und Verbote [haram] im Islam.

In der rechtswissenschaftlichen Terminologie bedeutet Hukm das Urteil der Religion über eine Handlung eines Gläubigen.

Im Prinzip sind die einzelnen Rechtsentscheide damit gemeint, deren Gesamtheit das islamische Recht [scharia] ausmachen. Da jedoch in den meisten Fällen kein klarer religiöser Rechtsentscheid aus den Quellen ersichtlich ist, bedarf es einer Ableitung durch ein Rechtsurteil [fatwa], wobei diese Rechtsurteile je nach Rechtsgelehrten [mudschtahid] voneinander abweichen können. Nur in Fällen, in denen ein weitgehender Konsens vorliegt, wird die Bezeichnung "religiöser Rechtentscheid" [hukm] angewandt.

Gemäß mancher Gelehrter wird auch zwischen dem Rechtsurteil [fatwa] und dem Rechtsentscheid [hukm] des Statthalters des Rechtsgelehrten [waliy-ul-faqih] unterschieden, wobei Ersteres für alle bindend sei und Letzteres nur für seine Nachahmer [muqallid]. Das Konzept wird aber von all jenen abgelehnt, die im Statthalter des Rechtsgelehrten [waliy-ul-faqih] ohnehin die aktuell höchste islamische Autorität unter den Lebenden sehen und daher jedes seiner Rechtsurteile [fatwa] als Rechtsentscheid [hukm] verstehen.

An Beispielen kann die Bedeutung von "Hukm" verdeutlicht werden. Wenn es zum Beispiel verboten [haram] ist Wein zu trinken, so ist verboten [haram] der Hukm dieser Handlung.

Religiöse Rechtsentscheide [ahkam] werden in verschiedene Kategorien eingeteilt. Die zwei wichtigsten Arten von religiösen Gesetzen sind diejenigen, die "Pflichten" (al-hukm al-taklifi) betreffen, und diejenigen, die "Situationen" (al-hukm al-wadi) betreffen. Religiöse Rechtsentscheide [ahkam]  werden auch in primäre und sekundäre religiöse Rechtsentscheide [ahkam] eingeteilt. Eine weitere Einteilung sind die Gesetze der Regionen und der Regierung.

Als Ursprünge der religiösen Rechtsentscheide [ahkam] werden in der Regel die vier Quellen der Erkenntnis herangezogen. Achbaris (Traditionalisten) oder Wahhabiten lehnen die meisten dieser Quellen jedoch ab.

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