Ritualgebetspflichten
Ritualgebetspflichten [wadschub-us-salah]

Aussprache:
arabisch: صلاة - صلوة
persisch:
englisch:

Bild: Gebetsstellungen: Eröffnungspreisung, Stehen, Qunut-Bittgebet, Verneigung, Niederwerfung, Bekenntnisverlesung

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Als Ritualgebetspflichten werden die religiösen Verpflichtungen [wadschib] des Ritualgebets bezeichnet.

Die religiösen Verpflichtungen [wadschib] des Ritualgebets umfassen aber auch vorbereitende Maßnahmen und Details. Alle Pflichten zusammen werden in den religiösen Regelwerken [risala] als 11 angegeben:

  1. Absicht [niyya] zu einem bestimmten Gebet
  2. Stehen [qiyam]
  3. Eröffnungspreisung [takbirat-ul-ihram]
  4. Verneigung [ruku]
  5. Niederwerfungen [sadschda]
  6. Rezitation [qira'a] bestimmter Texte
  7. Lobpreisverlesung [dhikr] in bestimmten Stellungen
  8. Bekenntnisverlesung [taschahhud] (jeweils nach dem zweiten Gebetsabschnitt und im letzten)
  9. Abschlussgruß [salam] (jeweils am Ende)
  10. Die Gebetsordnung [tartib]
  11. Gebetsritenaufeinanderfolge [muwalat]

Von diesen Pflichten werden fünf als Ritualgebetssäulen [rukn-us-salah] bezeichnet, ohne deren Ausführung das Ritualgebet ungültig ist.

Zu den Pflichtteilen können dann auch freiwillige Teile dazu kommen, wie z.B. das Qunut-Bittgebet (vor der Verneigung im zweiten Gebetsabschnitt).

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