.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Schuppenlose Fische sind Meereslebenwesen, die aus einer
religionsrechtlichen Definition heraus keine Schuppen
besitzen. In den
Rechtsschulen des
Schiiten
ist der Verzehr solcher Meereslebenwesen
verboten [haram], währen sie für
Sunniten
erlaubt sind.
Im Europäischen Lebensmittelraum kommen vor
allem folgende Schuppenlosen Meeresbewohner als
verboten [haram] vor:
Aal (umstritten, da er kleine
Schuppen hat), Austern, Delfin, Fugu, Hai, Hausen, Hummer,
Katfisch, Krebse (aber nicht Garnelen), Lederkarpfen,
Muscheln,
Pangasius, Seeteufel, Steinbutt, Tintenfisch, Wels (Waller),
Wal (und allen anderen Meeressäuger).