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zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Als Unterscheidungsfähiger [mumayyiz] wird im
Islam
ein Kind bezeichnet, das zwar das Alter der religiösen Reife
noch nicht erreicht hat, aber durchaus in der Lage ist, das
Gute vom Bösen zu unterscheiden, und welches die Bedeutung der
Geschlechter kennt.
Insbesondere ergeben sich für beide Geschlechter mit dieser
Stufe veränderte Regelungen bzgl. dem Sehen anderer und Zeigen
eigener
Schambereiche [aura], die beispielsweise für ein
Einjähriges noch nicht gelten.
Darüber hinaus gelten im Falle eines unterscheidungsfähigen
Jungen auch bereits das Gebot zur
Verhüllung [hidschab] vor ihm sowie das Berührungsverbot
durch religiös erwachsene Frauen, die nicht
Mahram-Verwandte sind.
Gleichzeitig gibt es einige Übergangsregelungen bezüglich
der religiösen Riten. So ist solch ein Kind zwar noch nicht
zur
Pilgerfahrt [hadsch] verpflichtet, falls es die sonstigen
Voraussetzung erfüllt, aber seine
Pilgerfahrt [hadsch] würde als gültig und von einer
späteren Pflicht zur
Pilgerfahrt [hadsch] befreiend anerkannt, falls er sie
durchführt.