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Die Usuliyya
(Ursprungsbetonten) sind eine Denkrichtung
innerhalb der
Zwölfer-Schia.
Ihr kennzeichnendes Merkmal ist, dass sie bei der Rechtfindung
im Gegensatz zu der
Achbariyya (Traditionalisten) den Schwerpunkt auf die logische Schlussfolgerung
ausgehend vom Ursprung [asl, usul] legen und die "Tradition"
der
Überlieferung (achbar)
entsprechend interpretieren.
Ein kennzeichnendes Merkmal der Usuliyya sind die
Vorbilder der
Nachahmung, die eine
selbständige
Rechtsfindung [idschtihad] praktizieren, was von der
Achbariyya abgelehnt wird. Die Vertreter der Usuliyya
praktizieren zudem eine
Quran-Exegese
, die die Umstände der Zeit berücksichtigt, was von der
Achbariyya ebenfalls abgelehnt wird. Der Dogmatismus der
Achbariyya wird an einem Umstand deutlich, der mit dem
Leichentuch zusammenhängt. So soll gemäß einer
Überlieferung
Imam
Sadiq (a.) seinen Sohn
Ismail ibn Dschafar in einem
Leichentuch begraben haben, auf dem gestanden haben soll:
"Ismail bezeugt, dass es keinen
Gott
gibt außer
ALLAH".
Die Vertreter der Achbariyya begraben heute noch ihre
Verstorbenen mit der gleichen Aufschrift mit "Ismail" auf dem
Tuch, unabhängig davon, wie der Verstorbene hieß. Die
Vertreter der Usuliyya schreiben - falls Sie überhaupt etwas
auf das Leichentuch schreiben - den Namen des Verstorbenen
statt "Ismail" darauf.
Die Bewegung der Usuliyya entstand bzw. etablierte sich
wohl im 17. Jh. als Gegenbewegung zur
Achbariyya. Zu den bedeutsamen Persönlichkeiten der
Anfangsbewegung gehört
Sayyid Muhamamd Baqir Bihbihani.
Die Usuliyya hat sich mit der Islamischen Revolution
innerhalb der
Schia durchgesetzt. Denn mit dem
Sieg der Islamischen Revolution im
Iran, die von der Usuliyya
(Ursprungsbetonten) getragen wurde verlor die
Achbariyya
auch an Anziehungskraft für folgende Generationen.
Als sehr frühe
Gelehrte der Usuliyya wird
z.B.
Allama Hilli
angegeben. Entscheidender Aspekt in der gegenwärtigen Diskussion ist,
dass Usulis das Prinzip der
Statthalter
der Rechtsgelehrten [waliy-ul-faqih] vertreten. Ein
wesentlicher Aspekt im Unterschied zwischen Usuliyya und
Achbariyya besteht dementsprechend darin, wie die
Vorbereitung auf die Rückkehr des
Imam
Mahdi (a.) zu gestalten ist. Während die Usuliyya die
Meinung vertritt, dass ein Maximum an Vorbereitung dadurch
erfolgt, dass man die irdischen Gegebenheiten versucht
anzustreben, die
Imam
Mahdi (a.) bei seiner Rückkehr etablieren wird, vertritt
die
Achbariyya die Meinung, dass das nicht möglich sei und
daher alles, was
Imam
Mahdi (a.) etablieren wird, ihm zu überlassen ist.
Letztendlich kann weder geschichtlich eindeutig festgelegt
werden, wann jene unterschiedliche Betrachtungsweise
aufgekommen ist, noch können alle Unterschiede detailliert
festgeschrieben werden, zumal diese sich auch wandelten. Auch
ist unklar, wann und wer die Bezeichnung für beide Gruppen
eingeführt hat. Übereinstimmung gibt es aber darin, dass mit
dem Erfolg
Imam
Chomeinis die Position der Usuliyya sich letztendlich
durchgesetzt hat, selbst wenn historische Ausläufer der Achbariyya noch weiter existieren. Der Sieg der Islamischen
Revolution im
Iran
und die Gründung der
Islamischen Republik Iran wird daher vor allem auch als
Selbstreinigungsprozess innerhalb der
Zwölfer-Schia
verstanden. Allein in seiner Person konnte
Imam
Chomeini die Hoffnung auf die baldige Rückkehr des
Imam
Mahdi (a.) bündeln, was von
Imam
Chamene'i fortgesetzt wurde.
Am 6.1.1988 veröffentlichte
Imam
Chomeini ein
Rechtsurteil [fatwa], in dem es sinngemäß heißt, dass die
Islamische Regierung die absolute souveräne Macht
repräsentiert, die
ALLAH
seinem
Propheten Muhammad (s.) übertragen hat. Damit wurde auch
eine Brücke zu
Sunniten geschlagen, die zwar an die Vertretung der Macht
durch den Vertreter
Gottes
auf
Erden, die
Kalifen,
glaubten, dieses aber zu einer Art Erbmonarchie verkommen war.
Die außerordentliche innerislamische Bedeutung jenes
Rechtsurteils [fatwa] führte dazu, dass einige von einer
Art "Usuli" Revolution sprachen.