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Der Wächterrat ist ein Organ der
Islamischen Republik Iran und in der
Verfassung der Islamischen Republik Iran beschrieben. Er besteht aus
zwölf Mitgliedern.
Die Funktion des Wächterrats wird ab
Artikel 91
und folgende der
Verfassung der Islamischen Republik Iran.
Der Wächterrat ist dementsprechend ein Organ um Widersprüche zwischen den Beschlüssen der Islamischen
Beratungsversammlung (Parlament) und den islamischen Vorschriften oder der
Verfassung zu verhindern. Der Wächterrat (vgl.
Struktur der Verfassung)
wird mit folgender Zusammensetzung
gebildet:
- Sechs gerechte islamische
Rechtsgelehrte [mudschtahid], die sich der Erfordernisse und der Probleme der Zeit annehmen; sie werden vom islamischen
Oberhaupt bestimmt.
- Sechs Juristen aus verschiedenen Rechtsgebieten, die vom
Oberhaupt der Justiz aus der Reihe der muslimischen Juristen
der Islamischen Beratungsversammlung vorgeschlagen und von ihr
gewählt werden.
Die Mitglieder werden für sechs Jahre ernannt. Alle drei
Jahre scheidet die Hälfte der Mitglieder aus, während neue Mitglieder an ihre Stelle
treten, wodurch die Kontinuität der Arbeit gewährleistet
bleibt.
In der Westlichen Welt gibt es kaum ein vergleichbares
Organ. Am ehesten ist es mit einem Verfassungsgericht
vergleichbar, dass allerdings von sich aus aktiv werden kann,
ohne angerufen zu werden.
Am 20. Februar 1980 wurden erstmals von
Imam
Chomeini die geistlichen Mitglieder des Wächterrats ernannt,
am 17. Juli 1980 vom Parlament die Juristen bestätigt. Der
erste Wächterrat setzte sich zusammen aus den Geistlichen Abdar-Rahim Rabani Schirazi, Lotfallah Safi, Mohammed Reza
Mahdavi-Kani, Ahmad Dschannati, Yusuf Sani, Golamreza Rezwani,
sowie den Juristen Godarz Eftehar Dschahromi, Hossein Mehrpur,
Mohsen Hadari, Ali Azad, Mohammed Salchi, Mohammed Abadi.
Der Wächterrat hat nach
Artikel 94 die Aufgabe, sämtliche Beschlüsse des
Parlaments innerhalb von zehn Tagen auf ihre Übereinstimmung
mit den Prinzipien des
Islam
und der
Verfassung der Islamischen Republik Iran zu überprüfen.
Sind Widersprüche erkennbar, wird der Gesetzesvorschlag
zurückgewiesen. In Ausnahmefällen darf die Prüfungsfrist
verlängert werden (siehe
Artikel 95).
Der Wächterrat überwacht außerdem die Qualifizierung und
Zulassung der Präsidentschaftskandidaten, der Kandidaten für
die
Expertenversammlung [madschlis-e-chobregaan], der Kandidaten für das Parlament und steht in
direktem Kontakt mit dem Revolutionsführer. Ein zentrales
Beobachtungsgremium, vom Wächterrat ernannt, überwacht alle
Wahlprozesse und gibt das Wahlergebnis bekannt.
Bei anhaltenden Differenzen zwischen Wächterrat und
Parlament kann der Fall an den
Schlichtungsrat verwiesen werden.
Zusätzlich obliegt dem Wächterrat die Auslegung der
Verfassung. Gemäß
Artikel 98 der
Verfassung wird für eine
solche Entscheidung eine Dreiviertel-Mehrheit benötigt.