Wächterrat
Wächterrat

Aussprache: schura-ye negahban-e ghanun-e asaasiy
arabisch: مجلس صيانة الدستور في إيران
persisch:
شورای نگهبان قانون اساسی
englisch:
Guardian Council

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Der Wächterrat ist ein Organ der Islamischen Republik Iran und in der Verfassung der Islamischen Republik Iran beschrieben. Er besteht aus zwölf Mitgliedern.

Die Funktion des Wächterrats wird ab Artikel 91 und folgende der Verfassung der Islamischen Republik Iran.

Der Wächterrat ist dementsprechend ein Organ um Widersprüche zwischen den Beschlüssen der Islamischen Beratungsversammlung (Parlament) und den islamischen Vorschriften oder der Verfassung zu verhindern.  Der Wächterrat (vgl. Struktur der Verfassung) wird mit folgender Zusammensetzung gebildet:

  1. Sechs gerechte islamische Rechtsgelehrte [mudschtahid], die sich der Erfordernisse und der Probleme der Zeit annehmen; sie werden vom islamischen Oberhaupt bestimmt.
  2. Sechs Juristen aus verschiedenen Rechtsgebieten, die vom Oberhaupt der Justiz aus der Reihe der muslimischen Juristen der Islamischen Beratungsversammlung vorgeschlagen und von ihr gewählt werden.

Die Mitglieder werden für sechs Jahre ernannt. Alle drei Jahre scheidet die Hälfte der Mitglieder aus, während neue Mitglieder an ihre Stelle treten, wodurch die Kontinuität der Arbeit gewährleistet bleibt.

In der Westlichen Welt gibt es kaum ein vergleichbares Organ. Am ehesten ist es mit einem Verfassungsgericht vergleichbar, dass allerdings von sich aus aktiv werden kann, ohne angerufen zu werden.

Am 20. Februar 1980 wurden erstmals von Imam Chomeini die geistlichen Mitglieder des Wächterrats ernannt, am 17. Juli 1980 vom Parlament die Juristen bestätigt. Der erste Wächterrat setzte sich zusammen aus den Geistlichen Abdar-Rahim Rabani Schirazi, Lotfallah Safi, Mohammed Reza Mahdavi-Kani, Ahmad Dschannati, Yusuf Sani, Golamreza Rezwani, sowie den Juristen Godarz Eftehar Dschahromi, Hossein Mehrpur, Mohsen Hadari, Ali Azad, Mohammed Salchi, Mohammed Abadi.

Der Wächterrat hat nach Artikel 94 die Aufgabe, sämtliche Beschlüsse des Parlaments innerhalb von zehn Tagen auf ihre Übereinstimmung mit den Prinzipien des Islam und der Verfassung der Islamischen Republik Iran zu überprüfen. Sind Widersprüche erkennbar, wird der Gesetzesvorschlag zurückgewiesen. In Ausnahmefällen darf die Prüfungsfrist verlängert werden (siehe Artikel 95).

Der Wächterrat überwacht außerdem die Qualifizierung und Zulassung der Präsidentschaftskandidaten, der Kandidaten für die Expertenversammlung [madschlis-e-chobregaan], der Kandidaten für das Parlament und steht in direktem Kontakt mit dem Revolutionsführer. Ein zentrales Beobachtungsgremium, vom Wächterrat ernannt, überwacht alle Wahlprozesse und gibt das Wahlergebnis bekannt.

Bei anhaltenden Differenzen zwischen Wächterrat und Parlament kann der Fall an den Schlichtungsrat verwiesen werden.

Zusätzlich obliegt dem Wächterrat die Auslegung der Verfassung. Gemäß Artikel 98 der Verfassung wird für eine solche Entscheidung eine Dreiviertel-Mehrheit benötigt.

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