.Bücher
zu islamischen Themen finden Sie im Verlag Eslamica.
Als Zeugenaussage gilt die Aussage eines Zeugen vor
Gericht, deren Regeln, Voraussetzungen, Gültigkeit und
Empfehlungen im
islamischen Recht [scharia] felxibel und zeitabhängig
beschrieben werden.
So gibt es Zeugenaussagen, zu denen ein
Muslim
in einem
islamischen System verpflichtet ist, wenn z.B. dadurch
eine schwere Straftat in der Gesellschaft, wie beispielsweise
Mord, aufgeklärt werden kann. Dabei ist der
Muslim
zu einer korrekten Aussage verpflichtet. Eine Falschaussage
ist unabhängig von der irdischen rechtlichen Relevanz zudem
eine
Sünde.
Bei Straftaten mit privatem Charakter, z.B. Konsum von
Alkohol, ist nur dann eine Zeugenaussage verpflichtend,
wenn es einen öffentlichen Schaden bewirkt. Hingegen gelten
hier eher die Prinzipien von
Gutes gebieten und Schlechtes verwehren [al-amr-bil-maaruf
wan-nahy anil-munkar].
Bei Straftaten, deren Charakter eher dazu angetan sind, die
Gesellschaft davor zu schützen aber gleichzeitig die
Bedingungen für die Zeugenaussage derart sind, dass man u.U.
bestraft wird, selbst wenn man die absolut Wahrheit sagt, wie
z.B. bei Ehebruch, ist die Zeugenaussage keine Verpflichtung
sondern das Strafsystem des
Islam
rät eher davon ab.
Der gleiche Begriff, der im
Arabischen für Zeugenaussage verwendet wird, wird auch für
das
Glaubensbekenntnis [schahada] verwendet, da es sich um
eine "Zeugenaussage" bezüglich des
Glaubens handelt.