Rechtschreibauffälligkeiten

Zins-Auffälligkeit

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Die Zins-Auffälligkeit oder Wucherzins-Auffälligkeit ist eine Rechtschreibauffälligkeit und gehört somit zu den Stilelementen des Heiligen Quran, um auf die Bedeutung besonders wichtiger Aspekte hinzuweisen.

Der Begriff "Zins" oder "Wucherzins", auch bekannt als "Mehrungszins" kommt in der bestimmten Singularform [الرِّبَوا] siebenmal (2:275 (3x), 2:276, 2:278, 3:130, 4:161) vor im Heiliger Quran. Nur einmal kommt er in der unbestimmten Form vor (30:39) und wird hier aber ohne Buchstaben waw geschrieben [رِّبًا].

In allen genannten Versen wird direkt oder indirekt das Verbot von Wucherzins [riba] im Islam behandelt. Nur in dem Vers 30:39 mit der ungewöhnlichen Schreibweise geht es um Wucherzins [riba], der mit der Absicht aufgewandt werden soll, Gutes zu bewirken. Auch hier gilt zwar das Verbot [haram], aber im weiteren Verlauf werden Alternativen aufgezeigt, die in folgende Aussage münden:

"...ihr bezweckt Angesicht Allahs, denn diese, sie sind die Vermehrfachten [al-mudhifun]."

Durch die Rechtschreibauffälligkeit wird verdeutlicht, dass die "Vermehrfachten" das Angesicht ALLAHs widerspiegeln und damit sind die Ahl-ul-Bait (a.) gemeint.

Die Zins-Auffälligkeit wird eingestuft in die Kategorie der Waw-Endung-Auffälligkeiten.

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