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Die Zins-Auffälligkeit oder Wucherzins-Auffälligkeit ist eine
Rechtschreibauffälligkeit und gehört somit zu den
Stilelementen des Heiligen Quran, um auf die Bedeutung besonders wichtiger
Aspekte hinzuweisen.
Der Begriff "Zins" oder "Wucherzins", auch
bekannt als "Mehrungszins" kommt in der bestimmten
Singularform
[الرِّبَوا]
siebenmal (2:275 (3x), 2:276, 2:278, 3:130, 4:161) vor im
Heiliger Quran. Nur einmal kommt er in der unbestimmten
Form vor (30:39) und wird hier aber ohne
Buchstaben waw geschrieben [رِّبًا].
In allen genannten
Versen wird direkt oder indirekt das Verbot von
Wucherzins [riba] im
Islam
behandelt. Nur in dem
Vers
30:39 mit der ungewöhnlichen Schreibweise geht es um
Wucherzins [riba], der mit der Absicht aufgewandt werden
soll, Gutes zu bewirken. Auch hier gilt zwar das
Verbot [haram], aber im weiteren Verlauf werden
Alternativen aufgezeigt, die in folgende Aussage münden:
"...ihr bezweckt Angesicht Allahs, denn diese, sie sind die
Vermehrfachten [al-mudhifun]."
Durch die
Rechtschreibauffälligkeit wird verdeutlicht, dass die "Vermehrfachten"
das Angesicht
ALLAHs widerspiegeln und damit sind die
Ahl-ul-Bait (a.) gemeint.
Die Zins-Auffälligkeit wird eingestuft in die
Kategorie der
Waw-Endung-Auffälligkeiten.