Gebetsort
Hierzu folgende Hinweise:
Erstens: Der Ort oder Platz, an dem das Gebet verrichtet
wird, muss rein sein.
Zweitens: Es muss eine Stelle sein, die sich “in Ruhe”
befindet, d.h. der Boden darf nicht schwingen oder schwanken.
Wenn jedoch eine solche Stelle nicht gegeben
ist - wenn sich der Betende z.B. auf einem Schiff befindet,
in einem Flugzeug, Omnibus etc. - so ist das Gebet auch unter
solchen Bedingungen gültig. Die Qibla ist jedoch einzuhalten.
Das heißt, falls das betreffende Fahrzeug seine Richtung
ändert, hat auch der Betende eine andere Richtung einzunehmen,
so das die Qibla stets gewährleistet ist.
Drittens: Wie gesagt, der Gebetsplatz hat rein zu sein.
Zumindest aber trocken, damit die Unreinheit nicht durch
Fruchtigkeit an Körper oder Kleidung des Betenden gelangen
kann. Jene Stelle aber, die bei der “Sugud” mit der Stirn
berührt wird, muss unbedingt rein sein. Wenn sie unrein d.h.
“nagis” ist - auch wenn sie trocken sein sollte -wird das
Gebet ungültig.
Viertens: Die Stelle, die bei der Sudschud mit der Stirn
berührt wird, darf - verglichen mit der Höhe der Knie oder
Zehenspitzen - nicht höher oder niedriger sein als vier Finger
breit.