Das ABC des Islam
Das ABC des Islam

von

Allama Sayyid Muhammad Husain Tabatabai

 

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Zweite Kategorie: Lebloses

Wir unterscheiden hier zwischen “Festem“ und “Flüssigem"

Festes: Der Kadaver eines jeden Tieres , ob dessen Fleisch “halal“ ist oder “haram“ ist uns zum Verzehr nicht erlaubt. “Haram“ ist uns selbstverständlich auch alles Unreine, wie die Exkremente eines Tieres , dessen Fleisch “Haram“ ist ebenso alles Genießbare, das durch Unreines unrein wurde.

Zweitens: Erde

Drittens: Tödliche Gifte

Viertens: Alles, was im Menschen Ekel hervorruft, wie sämtliche Exkremente und Absonderungen , ob sie von uns erlaubten oder nicht erlaubten Tieren stammen. Abgesehen davon sind 15 Dinge, die zum Körper bzw. Organismus eines erlaubten (selbstredend auch eines nicht erlaubten Tieres gehören, “haram”.

Flüssiges: Erstens: Berauschende Getränke (Alkoholika)

Zweitens: Die Milch von Tieren, deren Fleisch uns “haram” ist.

Drittens: Das Blut von Tieren mit “spritzendem Blut”.

Viertens: Unreine Flüssigkeiten wie Ham und Sperma von Tieren mit “spritzendem Blut”.?

Fünftens: Flüssigkeiten, die durch Unreines unrein wurden.

Anmerkung: Die Regelung, Nicht-Erlaubtes nicht zu trinken und nicht zu essen ist dann geboten, wenn anderes, d.h. “Erlaubtes”. vorhanden ist und keine Gefahr des Verhungerns oder Verdurstens besteht.

Ist jedoch anderes nicht vorhanden - zum Beispiel auf Reisen oder bei Aufenthalt in nicht - muslimischen Länder -und besteht daher die Gefahr des Verhungerns oder Verdurstens oder aber liegt eine ernste Krankheit vor, die durch Hunger und Durst verschlimmert wird, so ist der Genus “unerlaubter” Dinge gestattet. Jedoch nur soviel, dass dadurch die Gefahr für Leben und Gesundheit beseitigt wird.

Diese Regelung gilt nicht für jemanden, der um niedriger, unrechter Motivation willen , beispielsweise um das islamische Gouvernement in seinem Lande zu stürzen, in andere Gegenden und Gebiete reist und sich dort mit derlei Problemen konfrontiert sieht.

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