Die Konsultation
Die Konsultation [al-muradschaat]

Aussprache: al muradscha-aat
arabisch: المرجعات
persisch:
englisch: consultation [muraja'at]

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Im Namen Allahs, des Erbarmers, des Barmherzigen

Die 50. Konsultation – Beweise für Imamat

13. Muharram 1330 (3.1.1912)

Verehrter [maulana] Scheich al-Islam, der Friede sei mit Dir und die Gnade ALLAHs und Seine Barmherzigkeit.

Wer Dir gleicht, der auf dem Gebiet der Quellen kundig ist und deren Sinn und Zweck erfasst, der Verständnis aufbringt für den Gesandten Allahs (s.), und seine Weisheit, der sein Prophetentum für das abschließende Siegel  ansieht, der seine Taten und Worte angemessen würdigt und weiß, dass er nicht aus persönlicher Neigung spricht, dem wird es nicht entgehen, welche Bedeutung jenen Überlieferungen zukommt und welche Schlussfolgerungen gemäß der Tradition und dem Verstand daraus zu ziehen sind.

Als einem Kenner der arabischen Dokumente und ihren Überlieferern sollte es Dir nicht verborgen geblieben sein, dass diese Ali einen erhöhten Rang verliehen haben, der durch ALLAH, den Erhabenen, (sonst) allein den Nachfolgern der Propheten und den Bevollmächtigten für die Religion und ihren Anhängern zuteil geworden war. Wenn (dort) auch nicht immer mit letzter Eindeutigkeit das Kalifat angesprochen worden ist, so hat man doch entschieden zur Klärung dieser Frage beigetragen und dafür die entsprechenden Anhaltspunkte dargelegt. Zudem ist die spezifische Bedeutung (der behandelten Überlieferungen) klar und deutlich aufgezeigt worden.

Es lag dem Fürsten der Propheten fern, für die Zeit nach seinem Ableben jemandem einen derart hohen Rang zu versprechen, der nicht sein Bevollmächtigter und sein (nachfolgender) Gebieter [wali] war.

Wer die Überlieferungen zu Ali von Grund auf untersucht und sie immer wieder von neuem mit Vorbedacht und rechter Gesinnung überprüft, der wird feststellen, dass sie bis auf wenige Ausnahmen allesamt sein Imamat zum Gegenstand haben. Sie weisen darauf hin, entweder durch eine übereinstimmende Bedeutung, wie die vorangegangenen Textbelege und wie die sorgfältige Beobachtung der Mitmenschen bezeugen, oder durch eine verpflichtende Bedeutung, wie in den Überlieferungen, die wir in 48. Konsultation vorangehen ließen.

In einer Überlieferung sagte er (s.): „Der Qur'an ist mit Ali und Ali ist mit dem Qur'an. Beide werden nicht getrennt werden, bis sie bei mir am Kauthar-Brunnen eintreffen“.

Er (s.) sagte auch: Ali hat mir gegenüber die gleiche Stellung inne, die mein Kopf gegenüber meinem Leib einnimmt.“

Und in einer Überlieferung nach Abdurrahman ibn Auf sagte er (s.): „Bei ALLAH, der meine Seele in seinen Händen hält! Ihr sollt das Gebet verrichteten und die Almosensteuer geben. Ich werde Euch einen Mann senden, der mir gleicht.“ Da ergriff er die Hand Alis und sprach: „Dieser (hier) wird es sein.“

Es gibt zahlreiche weitere Beispiele von derartigen Überlieferungen. Sie sind von unschätzbaren Wert, und ich gedenke all diejenigen darauf aufmerksam zu machen, die bereit sind, nach ihrem eigentlichen Sinn zu suchen, um Licht auf ungelöste Fragen zu werfen, die mit ganzem Einsatz sich dem Studium widmen wollen und die ungeachtet ihrer Sympathie allein das absolut Verpflichtende dieser heiligen Überlieferungen zur Kenntnis nehmen.

Der Friede sei mit Dir.

Weiter zur 51. Konsultation – Einspruch durch vergleichbare Überlieferungen.

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