Im Namen Allahs, des Erbarmers, des BarmherzigenDie 50. Konsultation – Beweise für Imamat
13.
Muharram 1330 (3.1.1912)
Verehrter [maulana] Scheich al-Islam, der
Friede sei mit
Dir und die Gnade
ALLAHs und Seine Barmherzigkeit.
Wer Dir gleicht, der auf dem Gebiet der Quellen kundig ist
und deren Sinn und Zweck erfasst, der Verständnis aufbringt
für den
Gesandten Allahs (s.), und seine Weisheit, der sein
Prophetentum für das abschließende
Siegel ansieht, der seine
Taten und Worte angemessen würdigt und weiß, dass er nicht
aus persönlicher Neigung spricht, dem wird es nicht entgehen,
welche Bedeutung jenen
Überlieferungen zukommt und welche
Schlussfolgerungen gemäß der Tradition und dem Verstand daraus
zu ziehen sind.
Als einem Kenner der arabischen Dokumente und ihren
Überlieferern sollte es Dir nicht verborgen geblieben sein,
dass diese
Ali einen erhöhten Rang verliehen haben, der durch
ALLAH, den Erhabenen, (sonst) allein den Nachfolgern der
Propheten und den Bevollmächtigten für die
Religion und ihren
Anhängern zuteil geworden war. Wenn (dort) auch nicht immer
mit letzter Eindeutigkeit das
Kalifat angesprochen worden ist,
so hat man doch entschieden zur Klärung dieser Frage
beigetragen und dafür die entsprechenden Anhaltspunkte
dargelegt. Zudem ist die spezifische Bedeutung (der
behandelten
Überlieferungen) klar und deutlich aufgezeigt
worden.
Es lag dem Fürsten der
Propheten fern, für die Zeit nach
seinem
Ableben jemandem einen derart hohen Rang zu versprechen,
der nicht sein Bevollmächtigter und sein (nachfolgender)
Gebieter [wali] war.
Wer die
Überlieferungen zu
Ali von Grund auf untersucht und
sie immer wieder von neuem mit Vorbedacht und rechter
Gesinnung überprüft, der wird feststellen, dass sie bis auf
wenige Ausnahmen allesamt sein
Imamat zum Gegenstand haben.
Sie weisen darauf hin, entweder durch eine übereinstimmende
Bedeutung, wie die vorangegangenen Textbelege und wie die
sorgfältige Beobachtung der Mitmenschen bezeugen, oder durch
eine verpflichtende Bedeutung, wie in den Überlieferungen, die
wir in
48. Konsultation vorangehen ließen.
In einer
Überlieferung sagte
er (s.):
„Der
Qur'an ist mit
Ali und
Ali ist mit dem
Qur'an. Beide werden nicht getrennt
werden, bis sie bei mir am
Kauthar-Brunnen eintreffen“.
Er (s.) sagte auch: „Ali hat mir gegenüber die gleiche
Stellung inne, die mein Kopf gegenüber meinem Leib einnimmt.“
Und in einer
Überlieferung nach
Abdurrahman ibn Auf sagte
er (s.):
„Bei
ALLAH, der meine
Seele in seinen Händen hält!
Ihr sollt das
Gebet verrichteten und die
Almosensteuer geben.
Ich werde Euch einen Mann senden, der mir gleicht.“ Da ergriff
er die Hand
Alis und sprach: „Dieser (hier) wird es sein.“
Es gibt zahlreiche weitere Beispiele von derartigen
Überlieferungen. Sie sind von unschätzbaren Wert, und ich
gedenke all diejenigen darauf aufmerksam zu machen, die bereit
sind, nach ihrem eigentlichen Sinn zu suchen, um Licht auf
ungelöste Fragen zu werfen, die mit ganzem Einsatz sich dem
Studium widmen wollen und die ungeachtet ihrer Sympathie
allein das absolut Verpflichtende dieser heiligen
Überlieferungen zur Kenntnis nehmen.
Der
Friede sei mit Dir.
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51. Konsultation – Einspruch durch vergleichbare
Überlieferungen.