Die Konsultation
Die Konsultation [al-muradschaat]

Aussprache: al muradscha-aat
arabisch: المرجعات
persisch:
englisch: consultation [muraja'at]

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Im Namen Allahs, des Erbarmers, des Barmherzigen

Die 69. Konsultation – Argumente der Vermächtnisgegner?

10. Safar 1330 (30.1.1912)

Geehrter [scharif], Allama und Scheich Abdalhussain Scharaffuddin al-Musawi, der Friede sei mit Dir und die Gnade ALLAHs und Seine Barmherzigkeit.

Die Angehörigen der Sunna und der Gemeinschaft kennen das Vermächtnis nicht. Es bezieht sich mehr auf das, was Buchari in seinem "Sahih" nach Aswad veröffentlicht hat. Er sagte: „In der Anwesenheit Aischas (r.) erwähnte man, dass der Prophet (s.) Ali (r.) in seinem Vermächtnis (alles) vermachte, was er hinterlassen hatte. Da fragte sie: ‚Wer behauptet das? Ich habe doch gesehen, wie er an meiner Brust lehnte, um eine Waschschüssel bat und dann mild wie eine Frau wurde, um schließlich zu sterben. Nichts dergleichen habe ich wahrgenommen, wie hätte er denn so für Ali sein Vermächtnis machen können?’“

Buchari veröffentlichte in seinem "Sahih" von Aischa auch Überlieferungen nach anderen Quellen. Sie sagte: „Er verstarb, als er zwischen meinem Magen und meinem Kinn lag.“ Nach weiteren Quellen soll sie auch gesagt haben: „Er verstarb, als er mir zwischen Brust und Kehle lag.“ Und möglicherweise hat sie auch gesagt: „Als er starb, ruhte sein Kopf auf meinem Oberschenkel. Wenn es ein Testament gegeben hätte, hätte ich davon erfahren.“ In dem "Sahih"“ von Muslim wird über Aischa Folgendes berichtet: Sie sagte: Der Gesandte Allahs (s.) hinterließ weder Dinar noch Dirham, weder Schafe noch Kamele und er hat wegen nichts ein Vermächtnis gemacht.“

In den beiden "Sahih" wird Folgendes von Talha ibn Maschrif berichtet: „Als ich (einst) Abdullah ibn Ala fragte, ob der Prophet (s.) ein Testament verfasst hätte, verneinte er. Da meinte ich: ‚Warum erlegte er dann den Menschen auf, ein Testament zu verfassen?’ Und er antwortete: ‚Er hinterließ die Schrift Allahs als Testament.’“

Wegen all diesem sind unsere Überlieferungen korrekter als jene, die Du vorgetragen hast, zumal ihre Authentizität in den beiden "Sahih" bestätigt wurde, ohne dass die von Dir angeführten Überlieferungen Erwähnung fanden. Tritt kein Widerspruch auf, gelten sie als Beweis [muqaddamah] ersten Ranges und man wird sich auf sie verlassen können.

Der Friede sei mit Dir.

Weiter zur 70. Konsultation – Zurückweisung der Gegenargumente.

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