Im Namen Allahs, des Erbarmers, des BarmherzigenDie 69. Konsultation – Argumente der Vermächtnisgegner?
10.
Safar 1330 (30.1.1912)
Geehrter [scharif],
Allama und
Scheich
Abdalhussain Scharaffuddin al-Musawi, der
Friede
sei mit Dir und die
Gnade
ALLAHs und Seine Barmherzigkeit.
Die
Angehörigen der
Sunna und der Gemeinschaft kennen das
Vermächtnis nicht. Es bezieht sich mehr auf das, was
Buchari
in seinem "Sahih" nach
Aswad veröffentlicht hat. Er sagte:
„In der Anwesenheit
Aischas (r.) erwähnte man, dass der
Prophet (s.)
Ali (r.) in seinem Vermächtnis (alles) vermachte,
was er hinterlassen hatte. Da fragte sie: ‚Wer behauptet das?
Ich habe doch gesehen, wie er an meiner Brust lehnte, um eine
Waschschüssel bat und dann mild wie eine Frau wurde, um
schließlich zu sterben. Nichts dergleichen habe ich
wahrgenommen, wie hätte er denn so für
Ali sein Vermächtnis
machen können?’“
Buchari veröffentlichte in seinem "Sahih" von
Aischa auch
Überlieferungen nach anderen Quellen. Sie sagte: „Er
verstarb, als er zwischen meinem Magen und meinem Kinn lag.“
Nach weiteren Quellen soll sie auch gesagt haben: „Er
verstarb, als er mir zwischen Brust und Kehle lag.“ Und
möglicherweise hat sie auch gesagt: „Als er starb, ruhte sein
Kopf auf meinem Oberschenkel. Wenn es ein Testament gegeben
hätte, hätte ich davon erfahren.“ In dem "Sahih"“ von
Muslim
wird über
Aischa Folgendes berichtet: Sie sagte: „Der
Gesandte Allahs (s.) hinterließ weder
Dinar noch
Dirham, weder
Schafe noch
Kamele und er hat wegen nichts ein Vermächtnis
gemacht.“
In den beiden "Sahih" wird Folgendes von
Talha ibn Maschrif
berichtet: „Als ich (einst)
Abdullah ibn Ala fragte, ob der
Prophet (s.) ein
Testament verfasst hätte, verneinte er. Da
meinte ich: ‚Warum erlegte er dann den Menschen auf, ein
Testament zu verfassen?’ Und er antwortete: ‚Er hinterließ die
Schrift Allahs als Testament.’“
Wegen all diesem sind unsere
Überlieferungen korrekter als jene, die Du vorgetragen
hast, zumal ihre Authentizität in den beiden "Sahih" bestätigt wurde, ohne dass die von Dir
angeführten
Überlieferungen Erwähnung fanden. Tritt kein
Widerspruch auf, gelten sie als Beweis [muqaddamah] ersten
Ranges und man wird sich auf sie verlassen können.
Der
Friede sei mit Dir.
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70. Konsultation – Zurückweisung der Gegenargumente.