Im Namen Allahs, des Erbarmers, des BarmherzigenDie 70. Konsultation – Zurückweisung der Gegenargumente
11.
Safar 1330 (31.1.1912) )
Verehrter [maulana] Scheich al-Islam, der
Friede sei mit
Dir und die Gnade
ALLAHs und Seine Barmherzigkeit.
Die Tatsache, dass der
Prophet (s.)
Ali ein Vermächtnis
hinterlassen hat, lässt sich nicht verleugnen und es besteht
auch kein Zweifel daran, dass – nach dem er ihm
Wissen und
Weisheit vererbt hatte – ihm beauftragte, ihn zu
waschen und
seinen
Leichnam vorzubereiten, ihn zu begraben und seine
Schulden zu begleichen, sein Versprechen zu erfüllen, ihn von
seiner Verpflichtung freizusprechen und nach seinem
Ableben
den
Menschen überall dort mit Erklärungen behilflich zu sein,
wo sie hinsichtlich der
Gebote und Gesetz des allmächtigen und
erhabenen
ALLAHs in Streit geraten werden. Er verpflichtete
seine
Gemeinschaft zudem, ihn nach seinem
Ableben als ihren
Gebieter [wali] anzusehen und als seinem Bruder, weiterhin
als den Vater seines Nachkommen, als seinen Helfer [wazir] und
Vertrauten, als seinen Nächsten und Bevollmächtigten und als
Tor zur
Stadt des Wissens und zum Hause seines Weisheit. Er
ist die Pforte der Vergebung dieser
Gemeinschaft, ihre
Sicherheit und ihr Rettungsschiff. Sie muss ihm Gefolgschaft
leisten, wie sie auch schon dem
Prophet (s.) Gefolgschaft
leistete. Wenn sie sich dem widersetzt, liegt ein schweres
Vergehen vor, ganz so, wie wenn man auch dem
Propheten den Gehorsam aufgekündigt hätte. Sie muss sich
ihm unterordnen, wie sie sich schon dem
Propheten unterordnete. Trennt sie
sich von ihm, ist es so, als hätte sie sich von dem
Propheten
getrennt.
Er ist
Friede für jeden, der auch mit ihm
Friede schließt,
aber er ist Krieg für jeden, der auch ihn bekämpft. Er ist
jedem ein
Schutzherr [wali], der auch ihm ein
Beistand [wali]
ist, aber er ist jedem ein Feind, der sich auch mit ihm
verfeindet. Wer ihn liebt, liebt damit bereits
ALLAH und
seinen
Gesandten. Wer ihm aber hasst, hasst damit bereits auch
ALLAH und seinen
Gesandten. Wer mit ihm befreundet ist, ist
auch befreundet mit
ALLAH und seinem
Gesandten. Wer aber mit
ihm in Fehde liegt, liegt auch in Fehde mit
ALLAH und seinem
Gesandten.
Wer ihm Unrecht tut, tut auch
ALLAH und seinem
Gesandten unrecht und wer über ihm flucht, flucht damit schon
über
ALLAH und seinen
Gesandten.
Er ist der
Imam der Reinen und der Mörder ist der Frevler.
Wer ihm beisteht, wird siegreich sein, wer ihn aber im Stich
lässt, erleidet Misserfolg. Er ist der
Befehlshaber der
Muslime, der Imam der Gottesehrfürchtigen und der Fürst der
Einzigartigen. Er ist das Banner der
Rechtleitung, der
Imam
der Freude
ALLAHs und das
Licht jener, die
ALLAH Gefolgschaft
leisten. Er ist das Wort, das
ALLAH den
Gottesehrfürchtigen
anvertraut und er ist auch der größte Freund. Er ist der in
der Gemeinschaft die Wahrheit von der Lüge Unterscheidende,
und er ist auch das Haupt der Gläubigen.
Sein Rang ist das der großartigen
Offenbarung und weisen Erinnerung. Dem
Propheten gegenüber nimmt er die gleiche
Stellung ein, wie
Aaron sie
Moses gegenüber innehatte und wie
sie auch der
Prophet Seinem Herrn gegenüber einnahm. Sein Rang
ist wie der Kopf sich zum Körper verhält. Er ist wie der
Prophet selbst.
ALLAH, der Allmächtige und Erhabene,
betrachtete die
Menschen der
Erde und erwählte beide unter
ihnen aus. Du erinnerst Dich doch an seine Worte damals bei
Arafat auf der
Abschiedspilgerfahrt, als er (s.) nämlich
sagte, dass niemand anderes als
Ali seine Mission erfüllen
könne.
Ali vereint in sich beide herausragende Eigenschaften, für
die allein der Bevollmächtigte und jene, die den Rang des
Propheten haben, sich würdig zeigen. Wie, aus welchem Grunde
und wann, sollte es für einen Vernunft begabten
Menschen
möglich sein, das Vermächtnis des
Propheten weiterhin
abzuleugnen, oder ihm ohne eine besondere Absicht zu
widersprechen? Ist das Vermächtnis angesichts auch nur
einiges dieser Tatsachen denn etwa kein Versprechen?
Einige der Anhänger der vier
sunnitischen
Rechtsschulen
haben diese Tatsachen nicht anerkannt, weil sie der Meinung
waren, dass sie mit dem
Kalifat der drei
Imame nicht in
Übereinstimmung zu bringen sei. Ihr Beweismittel, dass bei
Buchari und anderen
Talha ibn Hasraf Folgendes gesagt haben soll, hat bei uns
keinerlei Gültigkeit: „Als ich (einst)
Abdullah ibn Abu Aufa fragte, ob der
Prophet (s.) ein
Testament hinterlassen hätte, verneinte er. Da
meinte ich: ‚Warum erlegte er dann den
Menschen auf, ein
Testament zu machen?’ Und er antwortete: ‚Er hinterließ die
Schrift Allahs als
Vermächtnis.’“
Diese
Überlieferung findet sich bei uns nicht bestätigt,
sie wird wahrscheinlich eher den Erfordernissen der Politik
und ihrer Herrschaft zuzurechnen sein. Abgesehen von alldem
sind die authentischen
Überlieferungen der
reinen
Nachkommenschaft zum Vermächtnis in ununterbrochener Folge
überliefert. Was also zu ihm in Widerspruch steht, wird nur
gering geachtet.
Die Angelegenheit des Vermächtnisses kommt daher ohne
Beweis aus, wenn schon allein Vernunft und Gewissen darüber
geurteilt haben. Ist ein Gewächs groß genug, ist das
Sonnenlicht nicht mehr so vonnöten. Es entspricht der
Wahrheit, dass gemäß dem Berichts von
Buchari nach
Ibn Abu Aufa der
Prophet (s.) als Vermächtnis die
Schrift Allahs
hinterlassen hat. Und dennoch ist er nur die halbe Wahrheit,
da
er
(s.) doch auch hinterlassen hat, man solle zu gleicher
Zeit an den
beiden Gewichtigen festhalten. Er verpflichtete
seine
Gemeinschaft dazu, beide Seile nicht loszulassen, und
warnte sie vor dem Irrtum, falls sie es doch zu tun gedächten.
Weiter ließ er sie wissen, dass beide nicht voneinander
getrennt werden, bis sie bei ihm am
Wasserbecken eingetroffen
sind.
Unsere authentischen
Überlieferungen hierzu sind in ununterbrochener Folge überliefert. Ich hoffe, Du wirst Dich
mit dem, was bereits von anderer Seite bestätigt und von uns
in der
achten Konsultation und
54. Konsultation angeführt
worden ist, zufrieden geben.
Der
Friede sei mit Dir.
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71. Konsultation – Frage zur Überlieferung der besten Ehefrau?