Im Namen Allahs, des Erbarmers, des BarmherzigenDie 87. Konsultation – Diskussion zur Donnerstagstragödie
9.
Rabi-ul-Awwal 1330 (28.2.1912)
Geehrter [scharif],
Allama und
Scheich
Abdalhussain Scharaffuddin al-Musawi, der
Friede
sei mit Dir und die
Gnade
ALLAHs und Seine Barmherzigkeit.
Es ist auch möglich, dass
er (s.) gar nicht vorhatte, eine
Schrift niederzulegen, als er ihnen befahl, ein Tintenfass
und ein leeres Blatt zu bringen, sondern einzig und allein sie
auf die Probe stellen wollte. Dementsprechend hatte
ALLAH
Umar al-Faruq, nicht aber den anderen
Prophetengefährten, den
rechten Weg gewiesen, als dieser sie davon abgehalten hat,
Tintenfass und Blatt zu holen. Dann wäre es notwendig, die
Auflehnung zu jenen Äußerungen zu zählen, die von seinem
Herrn, dem Erhabenen, gebilligt werden. Sie müsste daher
seinem (r.) Edelmut zugerechnet werden. Dies ist die Deutung,
die einige Gelehrte dazu abgegeben haben.
Seine (s.) Worte:
„ ... und nach dieser Schrift werdet ihr
nicht in die Irre gehen“, widersprechen dieser Deutung jedoch,
denn sie sind der zweite Teil der Aufforderung. Dies bedeutet:
„Wenn ihr mir Tintenfass und Blatt bringt, dann werdet ihr
nach ihr nicht in die Irre gehen“. Die Behauptung, solche
Worte seien allein zum Zweck der Prüfung gesprochen worden,
ist erlogen; die
Propheten sind zu erhaben, um so etwas zu
tun; vor allem in einem Fall, wo man einer Unterlassung,
nämlich Tintenfass und Blatt nicht zu bringen, einen größeren
Wert beimisst, als der Ausführung der Anordnung.
Für die Antwort
Umars muss es deshalb aus mehreren Gründen
eine andere Rechtfertigung geben. Es läuft darauf hinaus, dass
die Angelegenheit nicht mit Absicht und Entschiedenheit
angeordnet wurde, sondern eine Sache der Beratung war. Denn im
Falle einer Anordnung ist eine Ablehnung unangebracht, da der
Ablehnende einfach ungehorsam wäre. Es gab einige Dinge, bei
dem sie
ihn (s.) beraten haben. Unter ihnen war es
insbesondere
Umar, der von sich selbst wusste, dass er einen
Sinn für die richtige Einschätzung der Belange des Islams
hatte und der sich von Allah, dem Erhabenen, inspirieren ließ.
Er wollte aus Mitleid dem Propheten Erleichterung verschaffen,
da er sich doch angesichts des ernsten Zustands, in dem er
sich befand, viel zu sehr angestrengt hätte, wenn er die
Schrift niedergelegt hätte.
Umar (r.) war der Meinung, dass
man es besser unterlassen sollte, Tintenfass und Papier
herbeizubringen. Vielleicht befürchtete er auch, dass der
Prophet (s.) Anweisungen niederschreiben würde, welche die
Menschen nicht erfüllen könnten. Sie hätten dann Bestrafung zu
erwarten, da es sich um schriftlich fixierte Regeln gehandelt
hätte, bei denen kein freies Ermessen möglich ist. Vielleicht
hatte er auch Angst davor, dass die
Heuchler an der Richtigkeit dieser Schrift zweifeln würden, weil der
Prophet doch krank war und dass dies Anlass für Zwietracht gegeben
hätte. Und dann hat er noch gesagt: „Verlassen wir uns allein
auf den
Qur'an!“ Und zwar entsprechend den Worten des
Erhabenen:
„... Wir haben in der Schrift nichts übergangen“, (Heiliger
Qur'an 6:38)
und
„Heute habe ich euch eure Religion vervollständigt“.
(Heiliger
Qur'an 5:3)
Es scheint, dass er sicher war, dass die
Umma nicht in die
Irre geht, weil
ALLAH doch die Religion für sie
vervollständigt und die Gnade an ihr vollendet hat.
Das ist der Grund für ihre Entgegnung, denn die Worte des
Propheten (s.):
„Ihr werdet nicht in die Irre gehen“, deuten
an, dass er seine Anordnung in voller Absicht und mit
Entschiedenheit gesagt hat. Denn man muss, so gut man eben
kann, alles dafür tun, um nicht in die Irre zu gehen. Seine
Verärgerung über sie und die Tatsache, dass er sie
weggeschickt hat, als sie seiner Anweisung nicht nachgekommen
sind, sind ein weiterer Hinweis darauf, dass er es ernst
gemeint hat und die Angelegenheit nicht zur Diskussion stellen
wollte.
Wenn das, was Du sagst, richtig ist, dann wäre es für den
Propheten (s.) eine
Pflicht gewesen, von der Niederlegung der
Schrift keinen Abstand zu nehmen, nur weil sie dagegen waren,
ebenso, wie er nicht aufhörte, den
Islam zu verkünden, nur
weil die
Ungläubigen dagegen waren. Deshalb sagen wir: Wenn er
davon Abstand genommen hat, dann bedeutet es, dass der
Prophet (s.) nicht
verpflichtet war, die Schrift
niederzulegen. Dies steht nicht in Widerspruch zu der
Tatsache, dass sie Tintenfass und Blatt hätten herbeibringen
müssen, als der
Prophet es von ihnen verlangt hat und erklärt
hat, dass es für sie von Nutzen sei, nicht in die Irre zu
gehen, sondern auf dem rechten Weg zu bleiben. Denn derjenige,
der die Anweisung erhalten hat, muss Gehorsam zeigen, und
nicht derjenige, der sie gegeben hat, vor allem dann, wenn sie
für den von Nutzen ist, an den sie sich richtet. Gegenstand
der Debatte ist, dass sie dazu
verpflichtet sind, und nicht
er. Es könnte jedoch auch als
Pflicht für ihn angesehen
werden. Nachdem sie seine Worte aber nicht gebilligt haben,
indem sie sinngemäß sagten: „Er hat die Kontrolle über seinen
Verstand verloren“ war diese
Pflicht für ihn nicht mehr obligatorisch, denn die Schrift hätte einzig und allein – wie
Du richtig sagst – Zwietracht zur Folge gehabt.
Vielleicht werden sich einige von ihnen damit
entschuldigen, dass
Umar (r.) die Worte des
Propheten nicht so
verstanden hat, wie dies auch im Folgenden deutlich wird: Die
Schrift wird ein Grund dafür sein, dass jedes Individuum der
Umma vor dem Irrweg bewahrt wird, weil keiner in die Irre
geht, solange er sich daran hält. Den Ausspruch „ihr werdet
nicht in die Irre gehen“ habe
Umar vielmehr so verstanden,
dass niemals alle gemeinsam in einem Irrtum übereinstimmen
werden und dass ihnen kein Irrtum unterlaufen wird, sobald die
Schrift einmal niedergelegt ist. Deshalb habe er gemeint, es
sei unmöglich, dass sie jemals in einem Irrtum miteinander
übereinstimmen, weshalb er dann auch der Ansicht war, dass
die Schrift keine Auswirkungen hätte. Er habe vermutet, der
Prophet wolle in dieser Angelegenheit ganz sicher sein, da ihm
doch ein hohes Maß an Barmherzigkeit zu eigen war. Deshalb
habe er dem
Propheten in diesem Falle widersprochen, weil er
glaubte, die Anweisung sei nicht definitiv, sondern beziehe
sich allein auf Mitgefühl und Freundlichkeit.
All dies wurde als Rechtfertigung für die unbedachte
Äußerung
Umars vorgebracht. Wer aber genau hinsieht, der kommt
zu dem Schluss, dass es nicht so sein kann, da die Worte: „sie
werden nicht in die Irre gehen“ zeigen, dass die Anordnung –
wie wir bereits erwähnt haben – sehr wohl definitiv war. Zudem
ist auch sein Missfallen über sie ein Beweis dafür, dass sie
einen ihnen auferlegten Befehl nicht befolgt haben. Es wäre
besser, wenn man die Antwort folgendermaßen begründen würde:
Diese Sache hat sich tatsächlich ereignet, steht aber im
Widerspruch zu ihrer sonstigen Lebensführung. Es war ein
Fehltritt, der nun einmal passiert ist, und ein Versehen, das
selten vorkam. Wir wissen auch nicht genau, wo hier die
Wahrheit liegt. Möge
ALLAH uns auf den rechten Weg leiten.
Der
Friede sei mit Dir.
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88. Konsultation – Weitere Argumente zur Donnerstagstragödie.