Im Namen Allahs, des Erbarmers, des BarmherzigenDie 99. Konsultation – Rechtfertigung mit gutem Willen
5.
Rabi-ul-Thani 1330 (24.3.1912)
Geehrter [scharif],
Allama und
Scheich
Abdalhussain Scharaffuddin al-Musawi, der
Friede sei mit Dir und die
Gnade
ALLAHs und Seine Barmherzigkeit.
Der Vernünftige wird weder an ihrem guten Willen zweifeln,
noch daran, dass sie in allen Fällen das Wohl der
Allgemeinheit im Auge hatten. Sie strebten nach den Interessen
der
Umma, nach dem, was wichtiger für die
Religionsgemeinschaft war und was die Kampfkraft am besten
bewahren konnte. In all diesen Taten liegt keineswegs Schuld,
gleichgültig, ob sie sich nun an die Bestimmungen der Texte
gehalten oder diese interpretiert haben.
Ich hatte Dich gebeten, über alle Fälle zu berichten.
Nachdem Du einige angeführt hattest, erwähntest Du, dass es
Texte gibt, die sich auf den
Imam und seine Nachkommen
beziehen, die aber nichts mit den Texten zur Nachfolgerfrage
zu tun haben, und dass unsere Vorfahren sich auch an diese
nicht gehalten haben. Wenn Du hier die Einzelheiten
vorgetragen hättest, müsste ich Dich nicht noch einmal darum
bitten.
Der
Friede sei mit Dir.
Weiter zur
100. Konsultation – Vermutete Motive zu trennen von Fakten.