Nahdsch-ul-Balagha
Pfad der Eloquenz - Nahdsch-ul-Balagha

Aussprache: nah-dschul-balagha
arabisch:
نهج البلاغة
persisch:
نهج البلاغة
englisch: Peak of Eloquence

Mehr zum Thema siehe: Nahdsch-ul-Balagha

5. Brief – An Aschath ibn Qais, dem Gouverneur von Aserbaidschan

Wahrlich, dein Amt (1) ist kein Leckerbissen für dich, sondern es ist ein auf dir lastendes Anvertrautes, und du wurdest als Hüter eingesetzt von denen, die über dir stehen. Es steht dir nicht zu, dass du willkürlich herrschst, noch dass du Risiken eingehst ohne starke Gründe. In deinen Händen befindet sich Geld, das zum Eigentum Allahs, Dem Mächtigen und Erhabenen gehört, und du bist ein Schatzmeister davon, bis du es mir übergibst, auf dass ich keiner der schlechten Herrscher für dich sei. Und Frieden (sei mit Dir).

Erläuterung

Als der Befehlshaber der Gläubigen (a.) die Kamelschlacht beendet hatte, schrieb er an Aschath ibn Qais (al-Kindi), der noch aus den Tagen Uthmans Gouverneur von Aserbaidschan war. Dieser sollte die Einkünfte und Abgaben aus seiner Provinz an ihn übersenden. Doch da jener Aschath um seine Zukunft hinsichtlich Position und Amt fürchtete, wollte er all dieses Geld für sich aufbrauchen, wie auch manch andere Staatsbeamte von Uthman. Deswegen sandte er nach seinen engsten Vertrauten, als dieser Brief ihn erreichte, und nachdem er ihnen gegenüber diesen Brief erwähnte, sagte er: „Ich fürchte, dass mir dieses Geld weggenommen werden wird, deswegen will ich mich Muawiya anschließen.“ Daraufhin meinten diese Vertrauten, dass es eine Schande sei, Freunde und Verwandte zu verlassen, um bei Muawiya Schutz zu suchen. Folglich schob er den Gedanken überzulaufen auf Anraten jener Leute hinaus, doch was das Geld anging, stimmte er nicht zu. Als der Befehlshaber der Gläubigen (a.) davon erfuhr, sandte er Hudschr ibn Adi al-Kindi, dass er Aschath) nach Kufa bringen solle. Dieser verfolgte ihn und brachte ihn nach Kufa. Als er dort ankam, wurde seine Schatulle gefunden mit vierhunderttausend Dirham, von denen der Befehlshaber der Gläubigen (a.) dreißigtausend ihm überließ, da es wohl sein rechtmäßiges Eigentum war, und den Rest im Staatsschatz deponierte.

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