Nahdsch-ul-Balagha
Pfad der Eloquenz - Nahdsch-ul-Balagha

Aussprache: nah-dschul-balagha
arabisch:
نهج البلاغة
persisch:
نهج البلاغة
englisch: Peak of Eloquence

Mehr zum Thema siehe: Nahdsch-ul-Balagha

45. Brief – An Uthman ibn Hunaif al-Ansari

An Uthman ibn Hunaif al-Ansari, der sein Gouverneur in Basra war, und er hatte erfahren, dass er (Uthman ibn Hunaif) von den Bewohnern (Basras) zu einem Festmahl geladen worden und dort hingegangen war.

Im Folgenden, Ibn Hunaif, habe ich erfahren, dass ein junger Mann von den Einwohnern Basras dich zu einem Festgelage eingeladen hat, und du bist schnell dorthin geeilt. Verschiedene köstliche Speisen wurden dir angeboten, und Schalen (mit Getränken) wurden dir überreicht. Ich habe nicht geglaubt, dass du ein Essen von Leuten akzeptierst, deren Bedürftige vertrieben und deren Reiche eingeladen werden. So achte darauf, was du vom Essen abnagst, verwerfe das, was dir zweifelhaft erscheint, und nimm das, über dessen Reinheit du sicher bist.

Denk daran, dass jeder Anhänger einen Imam hat, dem er folgt und von dessen Licht seines Wissens er Erleuchtung bekommt. Denk daran, dass euer Imam[1] sich mit zwei verschlissenen Kleidungsstücken begnügt hat in seinem Diesseits, und seine Mahlzeit besteht aus zwei Fladen (Brot). Nun könnt ihr das nicht so praktizieren, aber (wenigstens) unterstützt mich mit Frömmigkeit, Anstrengung, Keuschheit und rechtem Tun. Denn (ich schwöre) bei Allah, ich habe kein Teilchen Gold und Silber von eurem Diesseits angehäuft, noch habe ich von der Kriegsbeute dieser Welt Reichliches aufgespeichert, noch Gewänder angesammelt zu meinem verschlissenen Gewand, noch habe ich von ihrer (der Welt) Land eine Handspanne abgetrennt, noch habe ich davon anderes genommen wie eine Unfruchtbare (die wenig isst), und das ist niedriger in meinen Augen als ein bitterer Gallapfel. Fürwahr! Alles, was sich in unserem Besitz befand, was der Himmel überschattet, war Fadak, doch einige Leute waren danach gierig, und andere waren gern bereit, darauf zu verzichten. Was für ein vortrefflicher Schiedsrichter ist Allah, und was soll ich tun mit oder ohne Fadak, während der gleiche (Körper) morgen ins Grab gehen wird, in dessen Finsternis seine Spuren zerstört werden und (selbst) die Nachrichten davon verschwinden werden. Es ist ein Graben, selbst wenn er weiter werden, oder die Hand des Grabenden ihn breiter machen würde, würden die Steine und Lehmklumpen ihn verengen, und die aufgehäufte Erde würde seine Öffnung verschließen. Und es ist nur meine Seele, die ich durch Gottesehrfurcht zu zähmen suche, auf dass sie am Tage der großen Furcht in Sicherheit sein wird, und damit sie gefestigt sein wird an Orten, an denen die Füße ausgleiten.

Und wenn ich gewollt hätte, hätte ich diesem Weg folgen können zum Reinen dieses Honigs (d.h. weltliche Genüsse), zum feinsten dieses Weizens und Geweben dieser Seide, aber niemals werden mich meine Leidenschaften besiegen und meine starke Gier mich dazu führen, dass ich Essen auswähle, denn vielleicht gibt es in Hidschaz oder in al-Yamamah Menschen, die keine Hoffnung auf einen Fladen Brot haben und Sattheit nicht kennen. Oder soll ich mit einem vollen Bauch schlafen, während um mich herum hungrige Bäuche sind und (Menschen mit) durstiger Leber sind, oder soll ich so sein wie der Dichter sagte: „Es genügt für dich, die Krankheit zu haben, dass du mit vollem Bauch schläfst, während um dich herum (Leute mit) einer Leber sind, die sich nach einem Streifen ungegerbten Leders sehnen!“

Soll ich mich damit begnügen, dass man mich “Befehlshaber der Gläubigen“ [amir al-mu´minin], nennt, während ich mit ihnen nicht die Unbill der Zeiten teile? Oder soll ich ein Vorbild für sie sein in den Härten des Lebens? Denn ich bin nicht geschaffen worden, mich mit dem Essen guter Speisen zu beschäftigen wie das angebundene Vieh, dessen (einzige) Sorge in seinem Futter besteht, oder das frei lebende (Vieh), dessen Beschäftigung im (Fressen von) Abfällen liegt. Es füllt seinen Magen mit seinem Futter und vergisst den Zweck dahinter. Soll ich denn in Ruhe gelassen und als Frevler mir selbst überlassen werden, oder soll ich am Strang des Irrtums ziehen, oder soll ich einen ziellos den Weg der Verwirrung einschlagen?

Das ist so, als ob einer von euch sagen würde: „Wenn das die Nahrung des Ali ibn Abu Talib ist, dann ließ ihn die Schwäche vom Kampf gegen Gleichrangige und vom Aufeinandertreffen mit den Tapferen (der Feinde) absehen.“ Doch nein, der Baum, der in der Trockenheit wächst, hat den stärksten Wuchs, während die im üppigen Grün gedeihenden Gewächse von feinster Beschaffenheit sind, und die nicht künstlich bewässerten Gewächse stärkeres Brennholz haben und langsamer verlöschen. Und ich bin vom Gesandten Allahs, (so nahe) wie das Licht dem Licht ist und wie der Unterarm dem Oberarm. Bei Allah, wenn die Araber gemeinsame Sache machen, um mich zu bekämpfen, so würde ich mich nicht (zur Flucht) abwenden, und wenn ich die Möglichkeit hätte, sie beim Nacken zu packen, würde ich es eilends tun. Und ich werde danach streben, die Erde von dieser perversen Person mit entartetem Körper zu reinigen, bis dass der Staub vom geernteten Korn verschwindet.

Aus der gleichen Predigt, und das ist das Ende:

Weiche von mir, oh Welt, dein Seil liegt auf deinem Widerrist, ich habe mich aus deinen Klauen befreit, habe mich deinen Schlingen entzogen und habe es vermieden, auf deinen rutschigen Wegen zu gehen. Wo sind die (Leute der) Jahrhunderte, die du mit deinen Scherzen betrogen hast? Wo sind die Völker, die du mit deinem Putz in Versuchung geführt hast? Denn sie sind Geiseln der Gräber und die Garanten der Leichentücher. Bei Allah, wenn du ein leibhaftiger Mensch wärst und eine Gestalt mit Gefühlen, dann würde ich die Strafen Allahs an dir anwenden wegen der Diener (Allahs), die du mit eitlen Wünschen betrogen hast, wegen der Völker, die du in den Abgrund gestürzt hast und der Herrscher, die du dem Ruin überantwortet und sie an die Orte des Unheils getrieben hast, von denen es kein Weggehen noch Wiederkehr gibt. Niemals! Wer dein rutschiges Reich betreten hat, gleitet aus, wer auf deinen Wogen reitet, ertrinkt, und wer sich von deinen Schlingen löst, erlangt Erfolg. Wer vor dir sicher ist, ist unbesorgt, wenn sein Rastplatz eng wird und die Welt wie ein Tag ist, der sich dem Untergang neigt.

Bleib mir fern! Denn bei Allah, ich demütige mich nicht vor dir, damit du mich daraufhin demütigen kannst, noch mache ich mich dir gefügig, damit du mich lenken kannst. Ich schwöre bei Allah – mit der Ausnahme, dass Allah etwas darin anders will – dass ich mein Ego so trainieren werde, dass es sich über einen Fladen (Brot) freut, wenn ich ihm das zu Essen geben kann, und sich mit Salz als Zutat zu begnügen. Ich werde meine Augen ohne Tränen lassen, trocken wie eine Wasserquelle, deren Quelle versiegt ist. Soll das Vieh sich voll fressen auf seiner Weide und sich niederknien? Und soll das Vieh sich an seinem Gras satt fressen und in seine Lagerstätte gehen? Und soll Ali von seinem Proviant essen und sich (genauso) niederlegen? Sein Auge sei gekühlt (wenn er stirbt), wenn er nach den langen Jahren dem unbehüteten Vieh folgt und den Weidetieren! Selig ist die Seele dessen, die gegenüber ihrem Herrn ihre Pflichten erfüllt, ihrem Leid gegenüber standhaft bleibt, ihren Schlaf in der Nacht fernhält, bis dass wenn ihn der Schlummer überkommt, ihre Erde als Bett und ihre Hand als Kissen benutzt, mit der Schar (von Menschen), deren Augen aus Furcht vor ihrem Jenseits wachen und deren Seiten von ihren Nachtlagern fernbleiben, deren Lippen summen von Gedenken an ihren Herrn, und deren Sünden sich durch ihr langes Bitten um Vergebung aufgelöst haben.

„Sie sind die Partei Allahs. Fürwahr, es ist die Partei Allahs, die die Erfolgreichen sind.“[2]

So fürchte Allah, Abu Hunaif, und mögen sich deine Brotfladen deiner enthalten, auf dass sie deine Befreiung vom Feuer sein werden.

Erläuterung

Fadak war ein grünes, fruchtbares Landstück nahe Medina im Hidschaz und es besaß auch eine Festung namens Schumruch[3]. Fadak gehörte den Juden, und im Jahre 7 n.d.H. ging sein Besitz auf den Propheten (s.) über im Rahmen einer Abfindungssumme für Frieden. Der Grund für diese Abfindungssumme war der, dass nach dem Fall von Chaibar die Juden die wahre Macht der Muslime realisierten und ihre kriegerischen Ambitionen somit vermindert wurden. Als sie sahen, dass der Prophet (s.) diejenigen Juden verschont hatte, die statt ihn zu bekämpfen bei ihm Schutz gesucht hatten, sandten sie ebenfalls eine Friedensbotschaft an den Propheten (s.) und legten den Wunsch dar, dass Fadak von ihnen als Geschenk angenommen werde und ihr Gebiet nicht zum Schlachtfeld werden sollte. Folglich akzeptierte der Prophet (s.) ihr Anliegen und gewährte ihnen Amnestie, und so wurde dieses Landstück sein persönliches Eigentum, auf das niemand sonst Anspruch hatte noch haben konnte, denn die Muslime hatten nur an den Besitztümern einen Anteil, die in den Verteidigungsschlachten in den Besitz des Propheten (s.) gekommen waren, während die Beute, die kampflos erlangt wurde, als “fay“ bezeichnet wird, und nur der Prophet (s.) darauf Anspruch haben kann und niemand sonst einen Anteil daran hat. Daher sagt Allah:

„Und für das, was Gott seinem Gesandten von ihnen als Beute zugeteilt hat, habt ihr weder Pferde noch Kamele anspornen müssen. Gott verleiht vielmehr seinen Gesandten Gewalt, über wen Er will. Und Gott hat Macht zu allen Dingen.“ [4]

Es wurde wenig über die Tatsache diskutiert, dass Fadak kampflos erhalten wurde. Daher war es das persönliche Eigentum des Propheten, an dem niemand sonst einen Anteil hatte. Die Historiker schreiben: „Fadak stand dem Propheten persönlich zu, da die Muslime ihre (Kriegs-) Pferde und Kamele nicht dafür nutzten.“[5]. Der Historiker und Geograph Ahmad ibn Yahya al-Baladhuri[6] schreibt: „Fadak war das persönliche Eigentum des Propheten, da die Muslime nicht ihre Pferde und Kamele dafür gebraucht haben (d.h. ohne Krieg).“[7] Umar ibn Chattab hatte selber Fadak als das ungeteilte Eigentum des Heiligen Propheten betrachtet, als er erklärte: „Das Eigentum der Banu Nadir gehörte zu dem, was Allah Seinem Gesandten verliehen hatte, da gegen sie weder Pferde noch Kamele angetrieben wurden, und es gehörte speziell dem Gesandten.“[8]

Es ist hinreichend bewiesen worden, dass der Prophet während seiner Lebenszeit dieses Landstück (Fadak) seiner Tochter Fatima geschenkt hatte. Es wurde berichtet durch al-Bazzar, Abu Ya´la, Ibn Abu Hatim, Ibn Marduwayh und andere von Abu Said al-Chudri und durch Ibn Marduwayh von Abdullah ibn Abbas: „Als der Vers offenbart wurde: „Und lass dem Verwandten sein Recht zukommen...“[9] rief der Heilige Prophet Fatima und schenkte ihr Fadak.“ [10]

Als Abu Bakr die Macht ergriff, trieb er Fatima von Fadak fort und nahm es aus ihrem Besitz, da er einige Gewinne des Staates daraus im Auge hatte. Daher schrieben die Historiker: „Sicherlich entriss Abu Bakr Fadak von Fatima (a.).“[11]

Fatima erhob ihre Stimme dagegen und protestierte gegen Abu Bakr: „Du hast Fadak in deinen Besitz genommen, obwohl der Prophet es mir zu seinen Lebzeiten geschenkt hatte.“ Daraufhin verlangte Abu Bakr Zeugen, dass der Prophet es ihr geschenkt hatte. Also sagten der Befehlshaber der Gläubigen und Umm Aiman als Zeugen für sie aus[12]. Umm Aiman war die Ziehmutter des Heiligen Propheten (s.). Sie war die Mutter von Usama ibn Zaid ibn Haritha. Der Heilige Prophet (s.) pflegte zu sagen: „Umm Aiman ist meine Mutter nach meiner Mutter“. Der Heilige Prophet bezeugte, dass sie unter den Bewohnern des Paradieses sein würde.[13] Aber diese Aussage hielt Abu Bakr für inakzeptabel und lehnte Fatimas Ansinnen ab, da es auf einer falschen Behauptung beruhe. Darüber schreibt al-Baladhuri: „Fatima sagte zu Abu Bakr. ´Der Gesandte Allahs hat Fadak mir geschenkt. Deswegen gib es mir.“ Dann fragte er nach einem anderen Zeugen als Umm Aiman und sagte: „Tochter des Propheten, du weißt doch, dass keine Aussage zulässig ist, außer von zwei Männern oder einem Mann und zwei Frauen.“ Diese Behauptung von Abu Bakr war hier im doppelten Sinn falsch, da allein die Aussage Imam Ali (a.) genügt hätte und zudem die Beweislast nicht bei Fatima, sondern bei Abu Bakr lag, da sich Fadak in der Hand Fatimas befand.

Es ist eine Tatsache und kann nicht geleugnet werden, dass Fadak das persönliche Eigentum des Propheten (s.) war, und dass er Fatima den Besitz während seiner Lebenszeit übertragen hatte. Aber Abu Bakr nahm dieses Landstück in Besitz und enteignete sie davon. In diesem Zusammenhang lehnte er die Zeugenaussage von Umm Aiman und Imam Ali (a.) ab, weil die Erfordernisse der Zeugenaussage nicht erfüllt worden seien. Davon abgesehen gaben auch Imam Hasan (a.) und Imam Husain (a.) ihre Zeugenaussage zugunsten Fatimas ab, aber auch ihre Aussage wurde abgelehnt mit der Begründung, dass die Aussage vom Nachwuchs und von Minderjährigen zugunsten ihrer Eltern nicht akzeptabel sei. Dann wurde Rabah, der Diener des Heiligen Propheten, ebenfalls als Zeuge aufgeführt, aber auch er wurde abgelehnt.[14]

Wenn die Tatsache, dass Fadak sich in Fatimas Besitz befand, allgemein anerkannt wurde, da der Befehlshaber der Gläubigen (a.) ebenfalls dies klargelegt hatte, indem er schrieb: „Alles, was sich in unserem Besitz befand, was der Himmel überschattet, war Fadak“, stellt sich hier die Frage, worin der Sinn lag, von Fatima Zeugen zu verlangen, um ihren Anspruch zu unterstützen, da die Beweislast nicht der Person obliegt, die etwas besitzt, sondern die Beweislast obliegt der Person, die diesen Anspruch anficht, da der Besitz an sich schon einen Beweis darstellt. Daher war es an Abu Bakr, einen Beweis für die Legalität seiner Enteignung des Landstückes beizubringen, und im Falle, dass er das nicht konnte, wäre Fatimas Besitz dann ein Beweis gewesen, dass sie die rechtmäßige Eigentümerin war. So war es falsch, von ihr mehr Beweise oder Zeugen zu verlangen.

Es ist seltsam, dass wenn andere derartige Ansprüche vor Abu Bakr gebracht wurden, er jedes Mal zugunsten des Anspruch-Erhebenden entschied allein auf der Grundlage des Anspruchs, und der Anspruch-Erhebende wurde weder nach Beweisen gefragt oder nach Zeugen. In diesem Zusammenhang schreiben die Traditionalisten:

„Es wird von Dschabir ibn Abdullah al-Ansari überliefert, dass er sagte, dass der Gesandte Allahs (s.) verfügt hatte, dass als die Beute aus Bahrain eintraf, er ihm so und soviel davon an Anteil geben würde, aber die Beute traf bis zum Tode des Propheten nicht ein. Als sie ankam in der Zeit von Abu Bakr, ging er (Dschabir) zu ihm, und Abu Bakr verkündete, dass jeder, der noch einen Anspruch an den Gesandten Allahs oder an jemand anderen hätte, dem er ein Versprechen gegeben hat, jetzt seinen Anspruch darlegen sollte. Dschabir sagte: ‚So ging ich dann zu ihm und sagte ihm, dass der Prophet mir das und das von der Beute aus Bahrain versprochen hätte, und daraufhin gab er mir all das.’“ [15]

In einer Anmerkung zu dieser Überlieferung schrieben Schihabuddin Ahmad ibn Ali (Ibn Hadschar) Asqalani Schafii[16] und Badruddin Mahmud ibn Ahmad al-Ayni al-Hanafi[17] folgendes: „Diese Überlieferung führt zu dem Schluss, dass die Zeugenaussage von einem gerechten Gefährten ebenso als volle Aussage gewertet werden kann, selbst wenn es zu seinen eigenen Gunsten ist, weil Abu Bakr gegenüber Dschabir nicht nach Zeugen gefragt hat, um seinen Anspruch zu untermauern.“ [18]

Wenn es gesetzeskonform war, Dschabir auf der Basis seines guten Ansehens das Eigentum an der Beute zuzubilligen, ohne nach Zeugen oder Beweisen zu fragen, was hielt dann Abu Bakr davon ab, Fatimas Anspruch stattzugeben auf der Basis des gleichen guten Ansehens? Wenn gutes Ansehen im Falle Dschabirs vorhanden war mit so einer Wirkung, dass er nie aus einer Lüge Gewinn ziehen würde, warum dann hat man so eine gute Annahme nicht über Fatima und Imam Ali (a.) gehabt, dass sie nie dem Propheten eine Aussage fälschlicherweise zuschreiben würden, nur für ein Stück Land? Erstens war ihre anerkannte Wahrhaftigkeit und Ehrlichkeit hinreichend bekannt, um ihren Anspruch als rechtmäßig anzusehen, und die Zeugenaussage von Imam Ali (a.) und Umm Aiman zu ihren Gunsten war auch verfügbar, abgesehen von anderen Aussagen. Es wurde ausgesagt, dass Fatimas Anspruch nicht stattgegeben werden konnte aufgrund dieser beiden Zeugen, weil der Heilige Qur´an folgende Regel für Zeugenaussage vorsehe.

„Und lasst zwei Zeugen aus den Reihen eurer Männer (es) bezeugen…“[19]

Falls dieses Prinzip universal und allgemein ohne Einschränkungen und für alle Fälle gültig wäre, dann hätte es auch bei jeder Gelegenheit in Betracht gezogen werden müssen. Aber bei manchen Anlässen wird deutlich, dass es nicht befolgt wurde: Zum Beispiel als ein Araber einen Disput mit dem Propheten (s.) hatte über ein Kamel, sagte Chuzaima ibn Thabit al-Ansari für den Propheten (s.) aus, und diese Aussage wurde als zweien gleichwertig betrachtet, weil es keinen Zweifel gab an der Glaubwürdigkeit und Wahrhaftigkeit der Person, für die ausgesagt wurde. Aus diesem Grund verlieh ihm der Prophet den Titel “Dhu´sch-Schahadatain“ (d.h. sinngemäß der, dessen Aussage gleichwertig mit der zweier Zeugen ist).[20]

Folglich war weder die Gültigkeit des genannten Verses für bestimmte Fälle über die Zeugenaussage durch diese Aktion berührt, noch wurde sie als dem Gesetz über Zeugenaussage zuwiderlaufend betrachtet. Wenn hier daher hinsichtlich der Wahrhaftigkeit des Propheten ein Zeuge für ihn als zweien gleichwertig gesehen wurde, konnte dann nicht auch die Aussage von Imam Ali (a.) und Umm Aiman zugunsten Fatimas (a.) als hinreichend betrachtet werden, hinsichtlich ihrer moralischen Größe und Wahrhaftigkeit? Davon abgesehen zeigt dieser Vers nicht, dass es keine andere Art geben kann, einen Anspruch zu formulieren als diese beiden Arten. In diesem Zusammenhang hat al-Qadi Nurullah al-Maraschi at-Tustari[21] geschrieben: „Die Sicht desjenigen, der Umm Aimans Zeugenaussage ablehnte aufgrund dessen, dass die Erfordernisse der Zeugenaussage bei ihr nicht vollständig erfüllt waren, ist falsch, denn aus bestimmten Überlieferungen geht hervor, dass es rechtmäßig ist, aufgrund von einem Zeugen zu entscheiden, und es bedeutet nicht notwendigerweise, dass dann die Anweisung des Qur´an damit missachtet wird. Denn dieser Vers bedeutet, dass eine Entscheidung aufgrund der Stärke der Zeugenaussage von zwei Männern oder einem Mann und zwei Frauen gefällt werden kann, und dass deren Aussage ausreicht. Daraus kann aber nicht ersehen werden, dass wenn es noch andere Beweise gibt abgesehen von Zeugenaussagen, sie nicht akzeptabel sind und dass nicht auf dieser Basis entschieden werden kann, solange nicht argumentiert wird, dass das der einzige Sinn des Verses ist. Doch da jeder Sinn nicht ein endgültiges Argument darstellt, kann diese Bedeutung beiseite gewischt werden, besonders weil die Überlieferung klar einen gegenteiligen Sinn aufzeigt, und ein anderer Sinn bedeutet nicht zwangsläufig, dass der Vers ignoriert wird. Zweitens, der Vers gestattet eine Wahl zwischen der Zeugenaussage von zwei Männern oder von einem Mann und zwei Frauen. Wenn aufgrund dieser Überlieferung eine dritte Möglichkeit dazukommt, nämlich dass eine Entscheidung auch aufgrund anderer Beweise gefällt werden kann, warum sollte es dann bedeuten, dass der qur´anische Vers verletzt wird?“[22]

In jedem Fall wird aus dieser Antwort klar, dass der Ansprucherhebende nicht verpflichtet ist, die Zeugenaussage von zwei Männern oder einem Mann und zwei Frauen zu bringen, denn wenn es einen Zeugen gibt und der Ansprucherhebende einen Eid schwört, dann kann angenommen werden, dass sein Anspruch legitim ist und es kann zu seinen Gunsten entschieden werden. In diesem Zusammenhang wurde von über zwölf Gefährten des Propheten berichtet: „Der Gesandte Allahs pflegte Fälle aufgrund der Stärke eines Zeugens und Abnahme eines Schwurs zu entscheiden.“ Es wurde von einigen Gefährten des Propheten und einigen Rechtsgelehrten erklärt, dass diese Entscheidung speziell für Rechte, Eigentum und Transaktionen angewandt wurde, und diese Entscheidung wurde auch von den drei Kalifen Abu Bakr, Umar und Uthman praktiziert.[23]

Falls Entscheidungen aufgrund der besonderen Glaubwürdigkeit des einen Zeugen und Schwörens gefällt wurde, dann selbst wenn in Abu Bakrs Augen die Erfordernisse der Zeugenaussagen unvollständig erfüllt waren, hätte er Fatima (a.) auffordern müssen, zu schwören und zu ihren Gunsten zu urteilen. Als jedoch Fatimas Anspruch abgelehnt wurde in dieser Form und Fadak nicht als das Geschenk des Propheten an sie akzeptiert wurde, machte sie es als ihr Erbe geltend: „Wenn du nicht akzeptierst, dass der Prophet es mir geschenkt hat, dann kannst du wenigstens nicht leugnen, dass Fadak und die Einkommen aus Chaibar wie die Ländereien rund um Medina das persönliche Eigentum des Propheten waren, und ich bin sein einziger Erbe.“ Doch sie wurde ihres Erbes beraubt aufgrund einer Überlieferung, die Abu Bakr selber erzählte, dass der Prophet gesagt haben soll: „Wir Propheten haben keine Erben, und was wir auch hinterlassen, wir hinterlassen es als Almosen.“[24]

Außer Abu Bakr wusste aber niemand von dieser Aussage, die als Aussage des Propheten dargelegt wurde, noch hatte irgendjemand von den Gefährten sie gehört. Deshalb schrieben Dschalaluddin Abdurrahman ibn Abu Bakr Suyuti Schafii[25] und Schihabuddin Ahmad ibn Muhammad (Ibn Hadschar) Haithami Schafii[26] Folgendes: „Nach dem Ableben des Propheten gab es Meinungsverschiedenheiten über das Erbe, und niemand hatte Wissen in dieser Sache. Dann sagte Abu Bakr, dass er den Gesandten Allahs habe sagen hören „Wir Propheten hinterlassen kein Erbe, und was wir hinterlassen, hinterlassen wir als Almosen [sadaqa]“.[27]

Der Verstand weigert sich zu glauben, dass der Prophet es nicht denen gesagt haben soll, die als seine Nachfolger galten, dass sie nicht erben würden, und einer dritten Gruppe mitgeteilt haben soll, die keine erbberechtigte Verwandtschaft mit ihm hatte, dass er keinen Erben haben würde. Zudem wurde diese Geschichte erst öffentlich gemacht, als der Fall Fadak bei ihm vorgebracht wurde und er selber die gegnerische Partei bildete. Wie kann es unter solchen Umständen für zulässig erklärt werden, wenn er zu seiner eigenen Unterstützung eine Überlieferung bringt, die keiner sonst gehört hat? Wenn argumentiert wird, dass diese Überlieferung als verlässlich betrachtet werden soll im Hinblick auf die Größe der Position Abu Bakrs, warum kann dann nicht Fatimas Anspruch auf das Geschenk als verlässlich angesehen werden aufgrund ihrer Ehrlichkeit und Wahrhaftigkeit, umso mehr, wenn die Aussage des Befehlshabers der Gläubigen und von Umm Aiman wie auch die anderer auch zu ihren Gunsten waren? Wenn man es für nötig erachtete, dass in ihrem Fall mehr Zeugenaussagen benötigt wurden, dann kann man auch wegen dieser Überlieferung nach Zeugen fragen, besonders da diese Überlieferung den allgemeinen Regeln des Qur´an zuwiderläuft. Wie kann eine Überlieferung, die hinsichtlich der Art, wie sie erzählt wurde, schwach und fragwürdig ist, als etwas angesehen werden, das eine allgemeine Aussage des Qur´an zum Erbe präzisiert, da die Frage des Erbes der Propheten klar im Qur´an erwähnt wird, wie Allah sagt:

„Und Salomon beerbte David ...“[28]

An einer anderen Stelle wird es durch die Worte von Zacharias [zakariyya] ausgesagt:

„...So schenke mir von Dir einen nahen Verwandten, der mich beerbt und von der Sippe Jakobs erbt, und mach ihn, mein Herr, (Dir) wohlgefällig...“ [29]

In diesen Versen bezieht sich das Erbe auf Besitz. Jene Verse lediglich in ihrem figurativen Sinn zu verwenden, dass das Erbe hier das prophetische Wissen bedeute, wäre nicht nur unsachlich, sondern spräche gegen die Tatsachen, weil Wissen und Prophetentum keine Dinge sind, die vererbbar sind, noch können sie durch Erbe übertragen werden, denn in diesem Fall wären alle Nachkommen von Propheten wiederum Propheten gewesen, was nicht er Fall war. Es liegt kein Sinn darin, dass man unterscheidet, dass die Nachkommenschaft einiger Propheten Prophetentum erben und andere nicht. Es ist seltsam, dass die Theorie von Übertragung des Prophetentums durch Vererben ausgerechnet von denen propagiert wird, die immer den Einwand gegen die Schiiten erhoben hatten, dass sie das Imamat und das Kalifat als etwas Vererbbares betrachten würden und nur auf eine Familie beschränkt ist. Wäre denn Prophetentum kein vererbbares Objekt, wenn man in diesem Vers die Bedeutung des Erbes auf das Prophetentum beschränkt?

Wenn es in Abu Bakrs Augen aufgrund dieser Überlieferung keinen Nachfolger des Propheten geben konnte, wo war denn diese Überlieferung, als ein Dokument geschrieben wurde, in der die Richtigkeit von Fatimas Anspruch bestätigt wurde? Dazu schreibt Nuraddin Ali ibn Ibrahim al-Halabi Schafii[30], indem er Schamsuddin Yusuf Hanafi[31] zitiert:

„Abu Bakr war auf der Kanzel, als Fatima zu ihm kam und sagte „Abu Bakr, der Qur´an erlaubt deiner Tochter, dich zu beerben, aber ich habe kein Recht, meinen Vater zu beerben?!“ Abu Bakr fing an zu weinen und stieg von der Kanzel herab. Dann schrieb er für sie (ein Dokument) über Fadak. Da kam Umar und fragte, was das sein sollte. Abu Bakr antwortete: „Das ist ein Dokument, das ich für Fatima geschrieben habe über das Erbe von ihrem Vater.“ Umar sagte: „Was wirst du für die Muslime spenden, während die Araber gegen dich Krieg führen, wie du siehst?“ Dann nahm Umar das Dokument und zerriss es.“ [32]

Jede vernünftige Person, die dieses Verhalten bemerkt, kann leicht zu dem Schluss kommen, dass die Überlieferung, dass Propheten angeblich nichts vererben, erfunden und falsch ist und nur erfunden wurde, um das Besitzrecht über Fadak und anderes Erbe zu sichern. Folgerichtig weigerte sich Fatima (a.), das zu akzeptieren und drückte ihren Zorn darüber so aus, dass sie in ihrem Testament verfügte, dass Abu Bakr und Umar nicht an ihrem Begräbnis teilnehmen sollten. Aischa berichtete: „Fatima, die Tochter des Heiligen Propheten (s.), sandte nach Abu Bakr (nachdem er Kalif geworden war nach dem Ableben des Propheten) und verlangte von ihm ihr Erbe, das der Gesandte Allahs hinterlassen hatte von dem, was Allah ihm (speziell) in Medina und Fadak verliehen hatte und was von der Fünftelabgabe [chums] des Einkommens von Chaibar (jährlich) hereinkam. Abu Bakr weigerte sich, irgendetwas davon Fatima zu geben. Dann wurde Fatima zornig auf Abu Bakr, ließ ihn links liegen und sprach mit ihm nicht mehr bis ans Ende ihres Lebens. … Als sie starb, bestattete ihr Mann Ali ibn Abu Talib sie in der Nacht. Er informierte Abu Bakr nicht über ihren Tod und verrichtete das Totengebet für sie selbst. …“ [33]

In diesem Zusammenhang berichtete Umm Dschafar, die Tochter von Muhammad ibn Dschafar, Asma bint Umais, von der Bitte Fatimas (a.) kurz vor deren Ableben: „Wenn ich sterbe, dann möchte ich, dass du und Ali mich wascht, und erlaubt niemanden, zu mir zu kommen (in mein Haus).“ Als sie starb, wollte Aischa eintreten, doch Asma sagte zu ihr „Tritt nicht ein“. Aischa beschwerte sich darüber bei ihrem Vater Abu Bakr: „Diese Chath´am-Frau[34] stellt sich zwischen uns und der Tochter des Gesandten Allahs...“ Dann kam Abu Bakr, stand an der Tür und sagte: „Asma, was veranlasst dich dazu, die Prophetenfrauen daran zu hindern, bei der Tochter des Gesandten Allahs einzutreten?“, und Asma erwiderte: „Sie hatte mich selbst beauftragt, niemanden zu ihr eintreten zu lassen.“ Abu Bakr sagte „Dann tue, was sie dir aufgetragen hat.“[35]

Fatima bat auch den Befehlshaber der Gläubigen (a.), dass sie in der Nacht begraben werden wollte und dass niemand zu ihr kommen sollte, dass Abu Bakr und Umar nicht über ihr Ableben und Begräbnis unterrichtet werden sollten und dass Abu Bakr nicht gestattet werden sollte, für sie das Totengebet zu sprechen. Als sie starb, wusch und begrub Imam Ali (a.) sie in der Stille der Nacht, ohne Abu Bakr und Umar Bescheid zu sagen. So wussten diese beiden nichts über ihr Begräbnis. Muhammad ibn Umar al-Waqidi[36] sagte dazu: „Wir haben Beweise darüber, dass Ali (a.) ihr Totengebet sprach und sie des Nachts begrub, begleitet von Abbas (ibn Abdulmuttalib) und (seinem Sohn) al-Fadhl, und (sonst) niemanden informierte. Aus diesem Grund ist der Ort, an dem Fatima (a.) begraben wurde, unbekannt, und niemand hat Gewissheit darüber.“[37]

Fatimas Unwillen persönlichen Gefühlen zuzuschreiben und deswegen dessen Bedeutung herabzusetzen, ist nicht korrekt, denn wenn dieser Unwille das Resultat von Gefühlen gewesen wäre, dann hätte der Befehlshaber der Gläubigen (a.) sie von dem unwilligen Verhalten abgebracht, aber keine Geschichtsschreibung zeigt, dass der Befehlshaber der Gläubigen (a.) Fatimas (a.) Missfallen für fehl am Platz hielt. Davon abgesehen, wie kann ihr Unwille das Ergebnis persönlicher Gefühle gewesen sein, da ihre Zufriedenheit oder Missfallen stets im Einklang mit Allahs Willen waren? Folgende Aussagen des Propheten (s.) sind ein Beweis dafür:

„Oh Fatima, Allah ist zornig, wenn du zornig bist, und Er ist zufrieden, wenn du zufrieden bist.“ [38]

Ein kurzer historischer Abriss über Fadak nach dem Ableben Fatimas (a.)

Der Grund, warum hier die Geschichte von Fadak verfolgt wird und der Fortgang der Ereignisse danach für eine Periode von drei Jahrhunderten aus den Texten der Geschichtsbücher herausarbeitet wird, ist um drei Fragen zu klären:

a.         Die Regel der angeblichen Annullierung des Erbes von Propheten durch den Heiligen Propheten (s.), in anderen Worten, dass das Eigentum des Heiligen Propheten (s.) ein Teil des öffentlichen Staatsschatzes ist und allen Muslimen gehört. Dies wurde zwar vom ersten Kalifen, Abu Bakr, behauptet, aber von seinen Nachfolgern, den nächsten beiden Kalifen Umar und Uthman, abgelehnt wie auch von den Umayyaden und Abbasiden. Wir müssen dabei bedenken, dass die Rechtmäßigkeit von deren Kalifat von der Rechtmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit des Kalifats des ersten Kalifen und seinen Taten abhing.

b.         Der Befehlshaber der Gläubigen und die Nachkommen von Fatima (a.) hatten keinerlei Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit ihres Anspruchs. Sie bestanden darauf und bestätigten, dass Fatima (a.) immer recht hatte, dass Abu Bakrs Behauptung immer abgelehnt worden war und sie seiner falschen Behauptung nicht stattgaben.

c.         Wenn einer der Kalifen eine Entscheidung fällte, Allahs Befehl in die Tat umzusetzen bezüglich Fadak, um Gerechtigkeit und Gleichheit walten zu lassen und dem dazu Berechtigten sein Recht zurückzugeben im Einklang mit den islamischen Gesetzen, pflegte er Fadak an die Nachkommen Fatimas (a.) zurückzugeben.

1.         Umar ibn Chattab war die hartnäckigste Person, die Fatima Fadak und ihr anderes Erbe vorenthielt, wie er es selber bekannte: „Als der Gesandte Allahs starb, kam ich mit Abu Bakr zu Ali ibn Abu Talib und sagte: ‚Was sagst du zu dem, was vom Gesandten Allahs hinterlassen wurde’, und er erwiderte: ‚Wir haben das größte Recht daran mit dem Heiligen Propheten.’ Ich (Umar) sagte: ‚Selbst die Ländereien in Chaibar?’ ‚Ja’, erwiderte er (Ali, a.), ‚selbst die von Fadak’. Dann sagte ich: ‚Bei Allah, wir sagen Nein, selbst wenn ihr unsere Hälse mit Sägen durchschneidet.’“ [39]

Wie zuvor erwähnt, nahm Umar das Dokument von Fadak und zerriss es. Doch als Umar selbst Kalif wurde[40], gab er – zumindest nach einigen Angaben – Fadak an die Erben des Heiligen Propheten zurück. Yaqut al-Hamawi[41], der berühmte Historiker und Geograph, sagte Folgendes über das Ereignis von Fadak:

„Dann, als Umar ibn Chattab Kalif wurde, Siege errungen hatte und die Muslime Reichtum erlangt hatten, urteilte er gegensätzlich zu seinem Vorgänger und gab es (Fadak) an die Erben des Propheten zurück. Zu der Zeit disputieren Ali ibn Abu Talib und Abbas ibn Abdulmuttalib über Fadak. Ali sagte, dass der Heilige Prophet (s.) es Fatima zu seinen Lebzeiten geschenkt hatte, während Abbas das verneinte und zu sagen pflegte: ‚Das war im Besitz des Heiligen Propheten (s.), und ich gehöre auch zu seinen Erben.’ Sie diskutierten darüber untereinander und baten Umar, die Sache zu richten. Er weigerte sich, zwischen beiden zu richten und sagte. ‚Ihr beide habt mehr Wissen über euer Problem, aber ich gebe es euch nur...’“[42]

Der Grund, warum Umar und Abu Bakr versuchten, Fadak an sich zu reißen, war wirtschaftlicher und politischer Natur, nicht bloß ein religiöser, wie die vorige Episode zeigt, denn als die wirtschaftliche und politische Lage des Kalifats besser wurde und das Einkommen von Fadak nicht mehr benötigt wurde, änderte Umar sein Urteil.

Der letzte Teil des historischen Ereignisses wurde später eingefügt, um die Angelegenheit des Erbes des Bruders des Verstorbenen oder dessen Onkel väterlicherseits zu demonstrieren, wenn er keine Söhne hat. Dieses Problem ist Diskussionsgegenstand unter den islamischen Richtungen. Die rechtliche Diskussion gehört nicht zu unserem Anliegen. Wir betrachten die Sache rein historisch.

Abbas hatte in dieser Sache keinen Anspruch, da er nicht gezeigt hatte, dass er an diesem Besitztum einen Anteil hatte, noch betrachteten seine Nachkommen es für sie zustehend, selbst wenn sie Kalifen und Regenten wurden. Sie besaßen diese Ländereien entweder in ihrer Stellung als Kalifen oder gaben sie an die Nachkommen Fatimas zurück, wenn sie sich entschlossen hatten, gerechte Herrscher zu sein.

2.         Als Uthman ibn Affan nach dem Tode Umars Kalif wurde[43], gab er Fadak an Marwan ibn Hakam, seinem Cousin,[44] und das war einer der Gründe für Rachegefühle unter den Muslimen gegen Uthman[45], welche in Revolte gegen ihn und seine Ermordung mündeten. „Während Fatima vorher darauf Anspruch zu erheben pflegte, zuweilen als Erbe und zuweilen als Geschenk von ihrem Vater, wurde sie von Fadak vertrieben, wie Ibn Abu al-Hadid[46] sagte. So fiel Fadak in die Hände von Marwan. Er pflegte das Getreide und andere Feldfrüchte davon zu verkaufen für mindestens zehntausend Dinare pro Jahr, und selbst wenn in einigen Jahren das Einkommen zurückging, so war es nicht der Rede wert. Das war der gewöhnliche Profit, bis zur Zeit des Kalifats von Umar ibn Abdulaziz[47].[48]

3.         Als Muawiya ibn Abu Sufyan Kalif wurde[49], wurde er Anteilshaber von Marwan und anderen an Fadak. Er teilte Marwan ein Drittel davon zu, ein Drittel Amr ibn Uthman ibn Affan und ein Drittel seinem eigenen Sohn Yazid. Das war nach dem Ableben von Hasan ibn Ali (a.) „Um die Nachkommen des Heiligen Propheten zornig zu machen“, wie al-Ya´qubi sagte[50]. Es befand sich im Besitz der drei oben erwähnten Personen, bis Marwan Kalif wurde[51] und vollständig davon Besitz ergriff. Dann schenkte er es seinen beiden Söhnen Abdulmalik und Abdulaziz. Abdulaziz schenkte seinen Anteil seinem Sohn Umar ibn Abdulaziz.

4. Als Umar ibn Abdulaziz Kalif wurde[52], hielt er einen Vortrag und sagte: „Wahrlich, Fadak gehörte zu den Dingen, die Allah dem Gesandten Allahs geschenkt hatte, und kein Pferd noch Kamel wurde dagegen getrieben (zum Kampf) ...“ und erwähnte den Fall von Fadak während der vergangenen Kalifate, bis er sagte: „Dann gab Marwan es (Fadak) an meinen Vater und an Abdulmalik. Es wurde Eigentum von mir, al-Walid und Sulaiman (die beiden Söhne von Abdulmalik). Als al-Walid Kalif wurde[53] fragte ich ihn nach seinem Anteil, und er gab ihn mir. Ich fragte auch nach Sulaimans Anteil, und er gab ihn mir. Dann sammelte ich diese drei Teile, und ich besitze nichts Vorzüglicheres als das. Seid Zeugen, dass ich es in seinen ursprünglichen Zustand zurückversetzen werde.“ Er schrieb dies an seinen Gouverneur in Medina namens Abu Bakr ibn Muhammad ibn Amr ibn Hazm und befahl ihm, auszuführen, was er in seiner Rede verkündet hatte. Dann kam Fadak in den Besitz der Kinder Fatimas. „Das war die erste Beseitigung von Unterdrückung, in dem es (Fadak) an die Kinder Alis zurückerstattet wurde“.[54] Sie besaßen es, solange dieser Kalif regierte.

5. Als Yazid ibn Abdulmalik Kalif wurde[55], bemächtigte er sich Fadaks, und die Nachkommen Fatimas (a.) wurden enteignet. Es kam in den Besitz der Banu Marwan, wie es auch vorher der Fall gewesen war. Sie reichten es von Hand zu Hand, bis das Kalifat der Umayyaden zu Ende ging und auf die Abbasiden überging. 

6. Als Abu Abbas Abdullah Saffa der erste Abbasiden-Kalif wurde[56], gab er Fadak an die Kinder Fatimas zurück und unterstellte es Abdullah ibn Hasan ibn Hasan ibn Ali ibn Abu Talib.

7. Als Abu Dschafar Abdullah Mansur Dawaniqi im Anschluss Kalif wurde[57], entriss er erneut Fadak den Kindern Hasans.

8. Als Muhammad Mahdi ibn Mansur Kalif wurde[58] gab er Fadak an die Kinder Fatimas zurück.

9. Dann nahmen es Musa Hadi ibn Mahdi[59] und sein Bruder Harun Raschid[60] von den Nachkommen Fatimas, und es war im Besitz der Abbasiden, bis Mamun Kalif wurde[61].

10. Mamun Abbasi gab es zurück an die Nachkommen Fatimas im Jahre 210 n.d.H (826 n.Chr.). Diesbezüglich wurde von al-Mahdi ibn Sabiq berichtet: „Eines Tags hörte sich Mamun die Beschwerden der Leute an und richtete in (Streit-)Fällen. Die erste Beschwerde, die er erhielt, brachte ihn zum Weinen. Er fragte, wo der Anwalt von Fatima, der Tochter des Propheten, sei. Ein alter Mann stand auf und trat hervor, argumentierte mit ihm über Fadak, und Mamun diskutierte auch mit ihm, bis er Mamun (in der Diskussion) besiegte.“[62]

Mamun rief die islamischen Rechtsgelehrten [fuqaha] und befragte sie über den Anspruch der Nachkommen Fatimas (a.). Sie berichteten Mamun, dass der Heilige Prophet (s.) es Fatima (a.) geschenkt hatte und dass nach dem Ableben des Heiligen Propheten (s.) Fatima (a.) von Abu Bakr verlangte, ihr Fadak zurückzugeben. Er verlangte von ihr, für ihren Anspruch Zeugen zu bringen. Sie brachte Ali, Hasan, Husain und Umm Aiman als Zeugen. Sie sagten zu ihren Gunsten aus, doch Abu Bakr lehnte ihre Zeugenaussage ab. Dann fragte Mamun die Rechtsgelehrten. „Was denkt ihr über Umm Aiman“, und sie erwiderten: „Sie ist eine Frau, für die der Prophet bezeugte, dass sie zu den Paradiesbewohnern gehört.“ Mamun diskutierte lange mit ihnen und zwang sie zum Akzeptieren der Argumente durch Beweise, bis sie bekannten, dass Ali, Hasan, Husain und Umm Aiman nur die Wahrheit bezeugt haben. Als sie einhellig die Sache akzeptierten, gab er Fadak an die Nachkommen Fatimas zurück.[63]

Dann ordnete Mamun an, dass das Landstück Fadak unter die Besitztümer der Nachkommen Fatimas registriert wurde. Daraufhin wurde es registriert, und Mamun unterschrieb es.

Dann schrieb er folgenden Brief an seinen Gouverneur in Medina namens Qutham ibn Dschafar:

„Wisse, dass der Befehlshaber der Gläubigen, in Ausübung seiner Macht, mit der er durch die göttliche Religion bekleidet war als Kalif, Nachfolger und Verwandter des Propheten, sich als würdiger betrachtete, der Verhaltensweise des Propheten [sunnat-un-nabi] zu folgen und seine Befehle auszuführen. Und der Führer ist befugter, den rechtmäßigen Personen jegliche Zuwendungen zurückzuerstatten, die der Prophet ihnen hatte zukommen lassen. Der Erfolg und die Führung des Befehlshabers der Gläubigen[64] ist von Allah, und er ist besonders bestrebt, auf eine Art zu handeln, die die Zufriedenheit des Allmächtigen Allahs bewirkt.

Wahrlich, der Prophet hat das Landstück von Fadak seiner Tochter Fatima geschenkt. Er hat ihr die Eigentumsrechte daran übertragen. Es ist eine klare und bekannte Tatsache. Niemand der Verwandten des Propheten hat eine andere Ansicht darüber. Fatima hatte immer das gesagt, was berechtigter war (ihr zu glauben) als die Person (Abu Bakr), dessen Wort geglaubt wurde. Der Befehlshaber der Gläubigen sah es als gut und richtig an, Fadak den Erben Fatimas zurückzugeben. Er würde damit die Nähe Allahs Des Allmächtigen bewirken, indem er Seine Gerechtigkeit und Recht ausführte. Es würde die Wertschätzung des Propheten zur Folge haben, wenn man seine Befehle in die Tat umsetzte. Der Befehlshaber der Gläubigen hatte befohlen, dass die Rückerstattung Fadaks angemessen registriert werden sollte. Die Befehle sollten allen Beamten übermittelt werden.

Zudem, wie es Brauch war, bei jeder Pilgerfahrt [hadsch] (jedes Jahr) nach dem Ableben des Propheten zu proklamieren, dass jeder, dem der Prophet ein Geschenk oder Zuwendung versprochen hatte, vortreten sollte, sein Anspruch würde akzeptiert und das Versprechen erfüllt werden. Fatima (a.) hatte das größere Recht, dass ihre Aussagen akzeptiert wurden in Sachen Fadaks, das der Prophet ihr geschenkt hatte.

Wahrlich, der Befehlshaber der Gläubigen hatte seinem Diener Mubarak al-Tabari befohlen, Fadak an die Nachkommen Fatimas, der Tochter des Propheten, zurückzuerstatten mit all seinen Grenzen, Befugnissen und Dienern, die dazu gehörten, Getreide und anderem. Das Gleiche wurde auch Muhammad ibn Yahya ibn Hasan ibn Zaid ibn Ali ibn al-Husain ibn Ali ibn Abu Talib und an Muhammad ibn Abdullah ibn Hasan ibn Ali ibn al-Husain ibn Ali ibn Abu Talib zurückgegeben.“

Der Befehlshaber der Gläubigen hatte die beiden als Bevollmächtigte bestimmt, die die Eigentümer der Ländereien vertreten sollten – die Erben von Fatima. Wisse dann, dass dies die Sicht des Befehlshabers der Gläubigen ist, und dass Allah ihm eingegeben hat, den Befehlen Allahs zu folgen und Seine Zufriedenheit zu die des Heiligen Propheten zu erlangen. Lasst das auch eure Untergebenen wissen. Benehmt euch gegenüber Muhammad ibn Yahya und Muhammad ibn Abdullah genauso, wie ihr euch gegenüber Mubarak Tabari verhalten habt. Helft den beiden in allem, was mit dem Gedeihen und Erblühen und der Mehrung des Ertrags an Getreide (von Fadak) zu tun hat, mit Allahs Willen,

und Frieden (sei mit euch).“

Dies wurde verfasst am Mittwoch, zwei Nächte nach (dem Monat) Dhul Qada, im Jahre 210 n.d.H. (15.2.826 n.Chr.).

11. Während dieser Periode von Mamuns Kalifat war Fadak im Besitz der Nachkommen Fatimas, und dies hielt an während des Kalifats von Mutasim[65] und al-Wathiq[66].

12. Als Dschafar Mutawakkil Kalif wurde[67], der unter den Abbasiden als Erzfeind sowohl der Verstorbenen als auch der Lebenden unter den Nachkommen des Propheten bekannt war, gab er den Befehl, Fadak wieder den Nachkommen Fatimas zu entreißen. Er ergriff davon Besitz und gab es Harmala ibn Hadschdscham, und nach dem Tode Hadschdschams gab er es an al-Bazyar, bekannt als “der Falkner“, einen Eingeborenen von Tabaristan.[68] Abu Hilal al-Askari erwähnte, dass sein Name Abdullah ibn Umar al-Bazyar war und fügte hinzu: „Und es gab elf Dattelpalmen dort (in Fadak), die der Prophet mit seinen eigenen Händen gepflanzt hatte. Die Nachkommen Abu Talibs pflegten jene Datteln zu sammeln. Wenn Pilger nach Medina kamen, schenkten sie ihnen die Datteln. Dadurch erhielten sie einen ansehnlichen Ertrag. Diese Nachricht erreichte Mutawakkil. Er befahl Abdullah ibn Umar, die Früchte abzuschneiden und aus ihnen Saft auszupressen. Abdullah ibn Umar schickte einen Mann namens Baschr ibn Umayya Thaqafi, der die Früchte auspresste. Es wurde berichtet, dass er daraus Wein machte. Der Saft hatte Basra (auf seinen Wege zum Kalifen) noch nicht erreicht, als er schlecht wurde und Mutawakkil getötet wurde.[69]

13. Als al-Mutawakkil getötet wurde und sein Sohn al-Muntasir ihm folgte[70], befahl er, Fadak an die Nachkommen Hasans und Husains zurückzugeben und überreichte ihnen die Schenkungen Abu Talibs. Dies geschah 248 n.d.H (862 n.Chr.).[71]

14. Es scheint, dass Fadak von den Nachkommen Fatimas nach dem Tod von al-Muntasir in 248 n.d.H (862 n.Chr.) wieder weggenommen wurde, weil Abu Hasan Ali ibn Isa al-Irbili[72] erwähnte, dass der Kalif al-Mutadhid[73] Fadak den Nachkommen Fatimas zurückgab. Dann schrieb er, dass al-Muktafi[74] es ihnen wieder entriss. Es wird auch behauptet, dass al-Muqtadir[75] es ihnen wiedergab.[76]

 

15. Nach dieser langen Periode von Entreißen und Zurückerstattung fiel Fadak wieder an die Usurpatoren und ihre Erben, und es sieht so aus, dass in der Geschichte keine weitere Erwähnung mehr erfolgte, und der Vorhang fiel.

[1] Gemeint ist Imam Ali (a.) selbst

[2] Heiliger Qur´an 58:22

[3] “Muldscham al-Buldan“, Band 4, S. 238: “Muldscham Masta´dscham“ von al-Bakri, Band 3, S. 1015; “ar-Raudh al-Mi´thar“ von al-Himyari, S. 437; “Wafa al-Wafa“, Band 4, S. 1280

[4] Heiliger Qur´an 59:6

[5] “Tarich“ von Tabari, Band 1, S. 1582-1583, 1589; “al-Kamil“ von Ibn Athir, Band 2, S. 224-225; “Sira“ von Ibn Hischam, Band 3, S. 368, “Tarich“ von Ibn Chaldun, Band 2, Teil 2, S. 40; “Tarich al-Chamis ad-Diyar Bakri“, Band 2, S. 58; “Sira al-Halabiyya“, Band 3, S. 50

[6] Gestorben 279 n.d.H (892 n.Chr.)

[7] “Futuh al-Buldan“, Band 1. S. 33

[8] “Sahih“, Buchari, Band 4, S. 46, Band 7, S. 82, Band 9, S. 121-122; “Sahih“, Muslim, Band 5, S. 151, “Sunan“ von Abu Dawud“, Band 3, S. 139-141; “Sunan“ Nasa´i, Band 7, S. 132; “Musnad“ von Ahmad ibn Hanbal, Band 1, S. 25, 48, 60, 208; “Sunan al-Kubra“ von Baihaqi Band 6, S. 296-299

[9] Heiliger Qur´an 17:26

[10] “Ad-Durr al-Manthur“ von Suyuti, Band 4, S. 177; “Madschma´az-Zawa´id“, von Haithami, Band 7, S. 46; “Kanz al-Ummal“ von al-Muttaqi, Band 3, S. 439; “Ruh al-Ma´ani“ von al-Alusi, Band 15, S. 62

[11] “Scharh Nahdsch-ul-Balagha“ von Ibn Abu al-Hadid, Band 16, S. 219; “Wafa al-Wafa“ von as-Samhudi, Band 3, S. 1000; “Sawa´iq Muchriqa“ von Ibn Hadschar, S. 32

[12] “Al-Mustadrak“, Band 4, S. 63; “Tabari“, Band 3, S. 3460; “al-Isti´ab“, Band 4, S. 1793; “Usd al-Ghaba“, Band 5, S. 567

[13] “Ibn Sa´d“, Band 8, S. 192; “al-Isaba“, Band 4, S. 432

[14] “Futuh al-Buldan“ von al-Baladhuri, Band 1, S. 35; “Tarich“ von al-Ya´qubi, Band 3, S. 195; “Murudsch Dhahab“ von al-Mas´udi, Band 3, S. 237; “al-Awa´il“, von Abu Hilal al-Askari, S. 209; “Wafa al-Wafa“, Band 3, S. 999, 1000-1001; “Mu´dscham al-Buldan“, Yaqut al-Hamawi, Band 4, S. 239; “Scharh“ von Ibn Abu al-Hadid, Band 16, S. 216, 219-220, 274; “al-Muhalla“ von Ibn Hazm, Band 6, S. 507; “Sira al-Halabiyya“, Band 3, S. 361; “Tafsir“ von Fachr ar-Radhi, Band 29, S. 284

[15] “Sahih“ von Buchari, Band 3, S. 119, 209, 236; Band 4, S. 110; Band 5, S. 218; “Sahih“ von Muslim, Band 7, S. 75-76, “al-Dschami Sahih“ von Tirmidhi, Band 5, S. 129, “Musnad“ von Ahmad ibn Hanbal, Band 3, S. 307-308; “Tabaqat al-Kabir“ von Ibn Sa´d, Band 2, Teil 2, S. 88-89

[16] 773-852 n.d.H. (1372-1449 n.Chr.)

[17] 762-855 n.d.H. (1361-1451 n.Chr.)

[18] “Fath al-Bari fi Scharh Sahih Buchari“, Band 5, S. 380; “Umdatul Qari fi Scharh Sahih Buchari“, Band 12, S. 121

[19] Heiliger Qur´an 2:282

[20] “Buchari“, Band 4, S. 24, Band 6, S. 146; “Abu Dawud“, Band 3, S. 308; “Nasa´i“, Band 7, S. 302; “Ahmad ibn Hanbal“, Band 5, S. 188, 189, 216; “al-Isti´ab“, Band 1, S. 425-426, “al-Musannaf“ von San´ani, Band 8, S. 366-368

[21] 956-1019 n.d.H. (1549-1610 n.Chr.)

[22] In dem Werk “Ihqaq al-Haqq“ im Kapitel “al-Mata´in“ von al-Qadi Nurullah al-Maraschi at-Tustari

[23] “Muslim“, Band 5, S. 128; “Abu Dawud“, Band 3, S. 308-309; “Tirmidhi“, Band 3, S. 627-629; “Ibn Madscha“, Band 2, S. 793; “Ahmad ibn Hanbal“, S. 1, S. 248, 315, 323; Band 3, S. 305; Band 5, S. 285; “Muwatta“, von Malik ibn Anas,. Band 2, S. 721-725; “Sunan al-Kubra“ von Baihaqi, Band 10, S. 167-176; “Sunan“ von Dar Qutni“, Band 4, S. 212-215; “Madschma az-Zawa´id“, Band 4, S. 202; “Kanz al-Ummal“, Band 7, S. 13

[24] “Buchari“, Band 4, S. 96; Band 5, S. 25-26, 115, 117; Band 8, S. 185; “Muslim“, Band 5, S. 153-155; “Tirmidhi“, Band 4, S. 157-158; “Abu Dawud“, Band 3, S. 142-143; “Nasa´i“, Band 7, S. 132; “Ahmad ibn Hanbal“, Band 1, S. 4, 6, 9, 10; “Baihaqi“, Band 6, S. 300, Ibn Sa´d, Band 2, Teil 2, S. 86-67; “Tabari“, Band 1, S. 1825; “Tarich al-Chamis“, Band 2, S. 173-174

[25] 849-911 n.d.H. (1445-1505 n.Chr.)

[26] 909-974 n.d.H. (1504-1567 n.Chr.)

[27] ”Tarich al-Chulafa“, S. 73, ”Sawa´iq al-Muchriqa“, S. 19

[28] Heiliger Qur´an 27:16

[29] Heiliger Qur´an 19:5-6

[30] 975-1044 n.d.H. (1567-1635 n.Chr.)

[31] 581-654 n.d.H. (1185-1256 n.Chr), er war der Enkel von Ibn Dschauzi

[32] “As-Sira al-Halabiyya”, Band 3, S. 361-362

[33] ”Buchari“, Band 5, S. 177; Band 8, S. 185; ”Muslim“, Band 5, S. 153-155; ”Baihaqi“, Band 4, S. 29; Band 6, S. 300-301; ”Ibn Sa´d“, Band 2, Teil 2, S. 86, “Ahmad ibn Hanbal“, Band 1, S. 9, ”Tabari“, Band 1, S. 1825; ”Tarich“ von Ibn Kathir, Band 5, S. 285 -286; ”Ibn Abu al-Hadid“, Band 6, S. 46, und “Wafa al-Wafa“, Band 3, S. 995

[34] Gemeint ist Asma, die vom Stamme der Chath´am war.

[35] “Hilya al-Auliya“, Band 2, S. 405; “al-Isti´ab“, Band 4, S. 1897-1898; “Usd al-Ghaba“, Band 5, S. 524; “al-Isaba“, Band 4, S. 378-379

[36] 130-207 n.d.H. (747-823 n.Chr.)

[37] “Al-Mustadrak“, Band 3, S. 162-163; “al-Musannaf“, Band 4, S. 141; “Ansab al-Aschraf“, Band 1, S. 402, “al-Isti´ab“, Band 4, S. 1898; “Usd al-Ghaba“, Band 5, S. 524- 525; “al-Isaba“, Band 4, S. 379-380, “Tabari“, Band 3, S. 2435-2436; “Ibn Sa´d“, Band 8, S. 19-20; “Wafa al-Wafa“, Band 3, S. 901-902, 904, 905; “Ibn Abu al-Hadid“, Band 16, S. 279-281

[38] “Al-Mustadrak“, Band 3, S. 153; “Usd al-Ghaba“, Band 5, S. 522; “al-Isaba“, Band 4, S. 366; “at-Tahdhib“, Band 12, S. 441; “al-Chasa´is al-Kubra“, Band 2, S. 265; “Kanz al-Ummal“, Band 13, S. 96; Band 16, S. 280; “Madschma´az-Zawa´id“, Band 9, S. 203

[39] Madschma´az-Zawa´id, Band 9, S. 39-40

[40] Umar war Kalif 13-23 n.d.H. (634-644 n.Chr.)

[41] 574-626 n.d.H. (1178-1229 n.Chr.)

[42] “Mu´dscham al-Buldan“, Band 4, S. 238-239; “Wafa al-Wafa“, Band 3, S. 999; “Tahdhib al-Lugha“, Band 10, S. 124; “Lisan al-Arab“, Band 10, S. 473; “Tadsch al-Arus“, Band 7, S. 166

[43] 23-35 n.d.H. (644-656 n.Chr.)

[44] ”Sunan al-Kubra“, Band 6, S. 301; ”Wafa al-Wafa“, Band 3, S. 1000; ”Ibn Abu al-Hadid“, Band 1, S. 198

[45] ”Al-Ma´arif“ von Ibn Qutaiba, S. 195; ”Iqd al-Farid“, Band 4, S. 283, 435, ”Tarich“ von Abulfida“, Band 1, S. 168; ”Tarich“ von Ibn Wardi, Band 1, S. 204

[46] “Scharh Nahdsch-ul-Balagha“

[47] Umar ibn Abdulaziz begann sein Kalifat in 100 n.d.H. (718 n.Chr.)

[48] ”Ibn Sa´d“, Band 5, S. 286, 287; ”Subh al-A´scha“, Band 4, S. 291

[49] 41-60 n.d.H. (661-680 n.Chr.)

[50] in seinem “Tarich“, Band 2, S. 199

[51] 64-65 n.d.H. (684-685 n.Chr.)

[52] 99-101 n.d.H. (717-720 n.Chr.)

[53] 86-96 n.d.H (705-715 n.Chr.)

[54] “Al-Awa´il“ von Abu Hilal al-Askari, S. 209

[55] 101-105 n.d.H. (720-724 n.Chr.)

[56] 132-136 n.d.H. (749-754 n.Chr.)

[57] 136-158 n.d.H. (754-775 n.Chr.)

[58] 158-169 n.d.H. (775-785 n.Chr.)

[59] Regierte 169-170 n.d.H. (785-786 n.Chr.)

[60] Regierte 170-193 (786-809 n.Chr.)

[61] 198-218 (813-833 n.Chr.)

[62] “Al-Aw´il“, S. 209

[63] “Tarich“ von al-Ya´qubi, Band 3, S. 195-196

[64] Kalif al-Mamun meint in diesem Schreiben mit dem Titel “Befehlshaber der Gläubigen“ sich selbst.

[65] 218-227 n.d.H. (833-842 n.Chr.)

[66] 227-232 n.d.H. (842-847 n.Chr.)

[67] 232-247 n.d.H. (847-861 n.Chr.)

[68] “Kaschf al-Ghumma, Band 2, S. 121-122; “Bihar“, 1. Ausgabe, Band 8, S. 108; “Safina Bihar“, Band 2, S. 351

[69] “Al-Awa´il“, S. 209

[70] 247-248 n.d.H. (861-862 n.Chr.)

[71] Siehe Nummer 3-13 in “Futuh al-Buldan“, Band 1, S. 33-38; “Mu´dscham al-Buldan“, Band 4, S. 238-240; “Tarich“ von al-Ya´qubi, Band 2, S. 199; Band 3, S. 48, 195-196; “al-Kamil“ von Ibn Athir, Band 2, S. 224-225; Band 3, S. 457, 497; Band 5, S. 63; Band 7, S. 116; “Iqd al-Farid“, Band 4, S. 216, 283, 435; “Wafa al-Wafa“, Band 3, S. 999-1000; “Tabaqat al-Kabir“, Band 5. S. 286-287; “Tarich al-Chulafa“, S. 231-232, 356; “Murudsch Dhahab“, Band 4, S. 291; “Dschamharah Rasa´il al-Arab“, Band 2, S. 331-332; Band 3, S. 509-510; “Sira Umar ibn Abdulaziz“, Ibn Dschauzi, S. 110, “Subh al-A´scha“, Band 4, S. 291; “Alam an-Nisa“, Band 3, S. 1211-1212; “Ibn Abu al-Hadid“, Band 16, S. 277-278; “al-Awa´il“, S. 209; “Kaschf al-Ghumma“, Band 2, S. 120- 122; “Bihar“, Band 8, S.107-108

[72] Gestorben 692 n.d.H. (1293 n.Chr.)

[73] Regierte 279-289 n.d.H. (892-902 n.Chr.)

[74] Regierte 289-295 (902-908 n.Chr.)

[75] Regierte 295-320 (908-932 n.Chr.)

[76] “Kaschf al-Ghumma“, Band 2, S. 122; “Bihar“, Band 8, S. 108; “Safina“, Band 2, 351

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