173. Predigt – Wer des Kalifats würdig ist
(Diese Predigt wurde gehalten)
über Allahs Gesandten (s.), wer des Kalifats würdig ist, und
über die Verächtlichkeit des Diesseits.
Über Allahs Gesandten (s.)
Der
Gesandte Allahs war der Treuhänder Seiner Offenbarung, das
Siegel Seiner Gesandten, der Bringer Seiner frohen Botschaft
der Barmherzigkeit und der Warner vor Seiner Strafe.
Die Würdigkeit für das Kalifat
Ihr Menschen, wahrlich, der, der für
diese Angelegenheit (des Kalifats) am meisten berechtigt ist,
ist der, der am stärksten dafür unter euch (geeignet) ist und
der am meisten Wissen über Allahs Befehl diesbezüglich hat.
Wenn durch einen Unruhestifter der Frieden gestört wird, wird
von ihm verlangt, dem Recht zuzustimmen, doch wenn er sich
weigert, dann wird er bekämpft werden. Bei meinem Leben, wenn
das Imamat nicht beschlossen worden wäre, bevor die Masse der
Leute anwesend war, dann hätte es keinen Weg dahin gegeben (es
mir zu verweigern). Aber die, die dem zugestimmt hatten,
urteilen über jemanden, der nicht dabei anwesend ist. Dann
konnte der Anwesende nicht von dieser (Entscheidung)
zurücktreten, noch konnte der Abwesende wählen. So wisset,
dass ich zwei Männer bekämpfen werde: Den, der das in Anspruch
nimmt, was ihm nicht zusteht, und den anderen, der das von
sich weist, was für ihn verpflichtend ist.
Notwendigkeit der Weisheit beim Kampf gegen Abtrünnige
Ich rate
euch, ihr Diener Allahs, zur Gottesehrfurcht, denn das ist das
Beste, was sich die Diener (Allahs) gegenseitig raten können,
und sie ist der beste Ausgang der Dinge bei Allah. Die Tür zum
Krieg zwischen euch und den Leuten der Qibla (d.h. den anderen
Muslimen) wurde bereits geöffnet, und dieses Banner kann nur
jemand tragen, der Scharfsicht, Standhaftigkeit und das Wissen
über die Stellung der Wahrheit besitzt. So wendet euch dem zu,
was euch befohlen wurde, und macht bei dem Halt, das euch
verwehrt wurde.
Die Verächtlichkeit des Diesseits
Fürwahr, es ist wirklich das Diesseits,
das ihr zu begehren begonnen habt und nach dem ihr strebt, und
es ist dahin gekommen, dass es euch (manchmal) zornig macht
und euch (manchmal) zufrieden stellt. Es ist nicht eure
(dauerhafte) Heimstätte und nicht eure Wohnung, für die ihr
geschaffen wurdet, noch die (Wohnung), zu der ihr eingeladen
wurdet. So seht, es wird euch nicht (für immer) bleiben, noch
werdet ihr (in) diesem (Diesseits für immer) bleiben. Wenn
euch etwas davon betrogen hat, dann seid ihr bereits vor
dessen Übel gewarnt worden. So lasst dessen Trug beiseite
zugunsten der Warnung davor sowie das Begehren danach
zugunsten der Furchteinflößung davor. So wetteifert darin zu
der Heimstätte, zu der ihr eingeladen wurdet, und wendet eure
Herzen von diesem (Diesseits) ab. Niemand von euch soll
schluchzen wie eine Sklavin über das, was ihm von diesem
(Diesseits) weggenommen wurde. So strebt nach der
Vervollkommnung des Gnadengeschenks Allahs an euch durch die
Standhaftigkeit im Gehorsam gegenüber Allah und der Bewahrung
dessen, was Er von euch zu bewahren verlangt hat, (nämlich)
Sein Buch. Fürwahr, der Verlust irgendeiner Sache eurer
(diesseitigen) Welt kann euch keinerlei Schaden zufügen,
nachdem ihr die Grundpfeiler eurer Religion bewahrt habt. Und
wahrlich, wisset auch, dass euch nach dem Verlust eurer
Religion nichts von eurem Diesseits nützen kann, das ihr euch
bewahrt habt. Möge Allah unsere und eure Herzen zur Wahrheit
bringen, und möge Er uns und euch zu Standhaftigkeit
inspirieren!
Erläuterung
Als sich
die Leute im Zusammenhang mit der Wahl zum Kalifen in Saqifa
versammelt hatten, mussten sich sogar die, die dort nicht
anwesend gewesen waren, den dort getroffenen Entscheidungen
beugen. Man führte das Prinzip ein, dass die, die bei der
Versammlung anwesend gewesen waren, kein Recht darauf hatten,
die Angelegenheit noch einmal zu überdenken oder den Treueid
an Abu Bakr zu brechen und dass die, die bei der Wahl nicht
dabei waren, die getroffene Entscheidung nur hinzunehmen
hatten. Doch als Jahre später die Bewohner von Medina dem
Befehlshaber der Gläubigen (a.) den Treueid leisteten,
weigerte sich Muawiya, der Gouverneur von Syrien, mit der
Begründung, dass er bei der Wahl Imam Alis (a.) nicht anwesend
gewesen war und daher nicht verpflichtet sei, sich daran zu
halten, worauf der Befehlshaber der Gläubigen (a.) eine
Antwort in der obigen Predigt über die Doppelzüngigkeit jenes
Verhaltens gab in dem Sinn: „Da die Bewohner von Medina,
die Helfer [ansar] und die Auswanderer [muhadschirun], mir in
meine Hand den Treueid geschworen haben, hatte Muawiya kein
Recht, sich davon fernzuhalten unter dem Vorwand, er sei nicht
dabei anwesend gewesen, noch waren Talha und Zubair
berechtigt, den Treueid zu brechen, nachdem sie ihn (selbst)
geschworen hatten.“
Bei dieser
Gelegenheit argumentierte der Befehlshaber der Gläubigen (a.)
nicht kraft irgendeiner Aussage des Propheten (s.), die als
endgültiger Befehl über das Kalifat dienen könnte – obwohl es
die Aussagen gab – weil die Gründe für die Weigerung in diesem
Fall in der Vorgehensweise des Wahlprinzips lagen.
Entsprechend den Erfordernissen der Situation konnte daher nur
eine Antwort aufgrund der vom Kontrahenten akzeptierten
Prinzipien selbigen zum Schweigen bringen. Selbst wenn er
kraft eines Befehls des Propheten (s.) argumentiert hätte,
wäre das zum Objekt verschiedener Interpretationen geworden
und die Angelegenheit wäre in die Länge gezogen statt gelöst
zu werden.