Der Quran im Islam
Engel und Satane
Nach der oben erwähnten Auffassung sollen
Engel nur andere Bezeichnungen für die Naturkräfte sein, die
die Menschen zum Guten und zum Glück rufen, und Satane die
Bezeichnungen für jene Naturkräfte, die sie zum Bösen und
Unglück rufen. Der Quran widerspricht jedoch dieser
Auffassung. Er betrachtet die Engel und die Satane als
übersinnliche mit unabhängigem Willen ausgestattete
Vernunftwesen. Die Engel sind nach den bisher zitierten Versen
unabhängige und fromme Wesen, deren Handlungsweise Vernunft
und Willen voraussetzt. Viele andere Quranische Verse
bestätigen ebenfalls diese Auffassung.
Was die Satane betrifft, so ist die
Geschichte der Weigerung des Iblis,
sich vor Adam niederzuwerfen, und der Wortwechsel zwischen ihm
und dem erhabenen Gott an einigen Stellen des Quran erwähnt
worden. Nachdem Iblis aus dem Kreise der Nahestehenden
verbannt wird, sagt er:
„Ich werde sie (Adams Nachfahren)
allesamt abirren lassen, mit der Ausnahme deiner aufrichtigen
Diener.“ (38:82-83)
Der erhabene Gott antwortet darauf:
„Die Hölle werde ich mit dir und allen
denen von ihnen, die dir folgen (als Strafe für ihre Taten)
anfüllen.“ (38:85)
Allerdings wird eine Tat nur dann
bestraft, wenn bei dem Täter Vernunft und Verstand
vorausgesetzt werden können.
Des Weiteren sagt der erhabene Gott an
einer anderen Stelle in Bezug auf die Drohung des Iblis gegen
den Menschen:
„Und Iblis fand die Meinung, die er
von ihnen hatte, (nämlich, dass sie sich zum Unglauben
verführen lassen würden), in der Tat bestätigt. Sie leisteten
ihm mit Ausnahme eines Teils von ihnen, der gläubig war,
Gefolgschaft.“ (43:20)
Wie wir sehen, wird Iblis eine eigene
Meinung zugeschrieben. An einer weiteren Stelle heißt es
wieder:
„Und der Satan sagt, nachdem die
Angelegenheit (durch das Jüngste Gericht) entschieden ist:
„Gott hat euch ein wahres Versprechen gegeben. Aber ich habe
euch ein Versprechen gegeben und es euch dann gebrochen. Und
ich hatte keine Vollmacht über euch! Ich habe euch vielmehr
nur gerufen, und ihr habt mir Gehör geschenkt. Deshalb tadelt
mich nicht! Tadelt euch selber!“ (14:22)
Diese und andere ähnliche Verse schreiben
dem Satan Eigenschaften und Verhaltensweisen zu, die Vernunft
und unabhängigen Willen erfordern und auf Naturkräfte, denen
diese Eigenschaften fehlen, nicht zutreffen.
Über die Dschinn
existieren ähnliche Verse wie über die Engel und Satane,
jedoch weit mehr und deutlicheren Inhalts. Über die Kinder,
die der Aufforderung ihrer Eltern zu glauben nicht Folge
leisten und die Gottesreligion für Aberglauben und Mythen der
vergangenen Generationen halten, sagt der erhabene Gott:
„An den Leuten dieser Art geht das
Wort in Erfüllung, ebenso wie an Gemeinschaften der Dschinn
und Menschen ihresgleichen, die es vor ihnen gegeben hat. Sie
haben letzten Endes den Schaden.“ (46:18)
Demnach haben die Dschinn und die
Menschen Gemeinschaften und sind dem Zwang des Sterbens
unterworfen. An einer anderen Stelle heißt es dazu noch:
„Und damals, als wir eine Schar
Dschinn sich dir zuwenden ließen, so dass sie dem Vortrag des
Quran zuhören konnten. Als sie sich nun dazu eingestellt
hatten, sagten sie: ‚Haltet Ruhe’, (damit man verstehen kann,
was vorgetragen wird) und als er beendet war, kehrten sie zu
ihren Leuten zurück, um sie zu warnen. Sie sagten: ,Ihr Leute,
wir haben eine Schrift gehört, die nach Mose herabgesandt
worden ist als Bestätigung dessen, was an
Offenbarungsschriften vor ihr da war, und die zur Wahrheit und
auf einen geraden Weg führt. Ihr Leute! Hört auf den, der zu
Allah ruft und glaubt an ihn, dann vergibt er euch etwas von
eurer Schuld und schützt euch vor einer schmerzhaften Strafe.
Diejenigen, die auf ihn nicht hören, der zu Allah ruft, können
sich auf der Erde (Allahs Zugriff) nicht entziehen und haben
außer ihm keine Freunde. Sie befinden sich offensichtlich im
Irrtum.'“ (46:29-32)
Diese Geschichte weist deutlich
daraufhin, dass der Dschinn wie der Mensch einer Art angehört,
die Vernunft, Willen, Pflichten und ein unabhängiges Wesen
besitzt. In der Quranischen Sure “die Auferstehung“
gibt es Verse, die in Bezug auf diesen Sachverhalt den
erwähnten Versen an Deutlichkeit nicht nachstehen.