Der Qur´an im Islam
Verfahren zur Prüfung der Veranlassungen
Wie in den vergangenen Kapiteln erklärt,
bedarf die Glaubwürdigkeit einer Überlieferung der Bestätigung
durch den Qur´an. Aus dieser Überlegung heraus, die sich auf
zahlreiche Aussagen des Propheten (s.) und der Imame (a.)
seiner Familie stützt, wird gefordert, dass die Überlieferung
mit dem Qur´an übereinstimmen muss. Ist die überlieferte
Offenbarungsveranlassung eines Verses sehr lückenhaft oder vom
Ursprung her nicht gesichert, so muss sie mit dem
entsprechenden Vers inhaltlich verglichen werden. Nur wenn sie
mit diesem Vers und dessen sinnbestimmenden Indizien
übereinstimmen sollte, ist sie glaubwürdig. Denn schließlich
soll ja nicht die Sinndeutung des Verses durch die
Überlieferung erzwungen, sondern die Richtigkeit der
Überlieferung durch den Vers bestätigt werden.
Auf diese Weise geht zwar eine große
Menge von Offenbarungsveranlassungen bei der Auswahl verloren,
doch was übrig bleibt, gewinnt an Glaubwürdigkeit.
Grundsätzlich bedürfen die hohen Intentionen des Qur´an, die
(wie zu besprechen sein wird) universale und ewige
Erkenntnisse beinhalten und ihren Ausdruck in den Versen
finden, nicht so sehr der Überlieferung über die
Offenbarungsveranlassungen, oder sie bedürfen überhaupt keiner
Überlieferung.