Sendschreiben
Sendschreiben über die Rechte

Aussprache: risalat-ul-huquuq
arabisch:
رسالة الحقوق
persisch:
englisch: Treatise on Rights

Mehr zum Thema siehe: Sendschreiben über die Rechte (Risalat al-Huquq)

Die 50 Rechte im Einzelnen (31-35)

31. Das Recht deines Nachbarn besteht darin, dass du ihn, wenn er abwesend ist, beschützt und ihn, wenn er anwesend ist, ehrst und ihm hilfst, wenn ihm Unrecht widerfährt. Du gibst nichts weiter, was für ihn beschämend ist und wenn du etwas Schlechtes weißt, dann verbirgst du es. Wenn du weißt, dass er deinen Rat annimmt, dann berate ihn in dem, was zwischen beiden ist. Bei Schwierigkeiten lässt du ihn nicht allein, vielmehr erleichtere ihm seine Erschwernis. Vergib ihm seine Fehler und gehe mit ihm großzügig um. Es gibt keine Stärke und Macht außer Gott.

32. Das Recht deines Gefährten [sāhib] besteht darin, dass du ihn als Gefährten gerecht und gnädig behandelst. Du ehrst ihn, wie er dich ehrt, und du lässt nicht zu, dass er als erster freigebig dir gegenüber ist. Ist er dennoch der erste, dann gibst du es ihm zurück. Du wünschst für ihn das, was er für dich wünscht und du versuchst ihn von Handlungen abzuhalten, durch die er möglicherweise eine Sünde begehen könnte. Sei für ihn eine Gnade und keine Strafe. Es gibt keine Stärke und Macht außer Gott.

33. Das Recht deines Teilhabers besteht darin, dass du seine Belange, wenn er abwesend ist, erfüllst, und ihn schätzt, wenn er anwesend ist. Du fällst keine Entscheidung ohne seine Zustimmung und du machst nichts aufgrund deiner eigenen Meinung, sondern berätst dich immer mit ihm. Du hütest seinen Besitz für ihn und betrügst ihn weder in wichtigen noch in geringfügigen Dingen, denn die Hand Gottes ist über den Händen zweier Partner, solange sie sich nicht betrügen. Und es gibt keine Kraft außer bei Gott.

34. Das Recht des Vermögens besteht darin, dass du es nur vom Erlaubten nimmst und nur für das ausgibst, was zulässig ist. Du solltest es nicht dafür verwenden, diejenigen mehr als dich selbst zu fördern, die dich loben werden. Du solltest so mit ihm umgehen, dass du deinem Herrn gehorsam bleibst, aber auch nicht geizig damit sein, damit du nicht ins Bedauern verfällst und unter den schädlichen Folgen leidest. Es gibt keine Stärke außer bei Gott.

35. Das Recht des Gläubigers besteht darin, dass du, wenn du die Mittel hast, sie ihm zurückzahlen wirst. Wenn du dich aber in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage befindest, dann stelle ihn mit schönen Worten zufrieden und schicke ihn freundlich weg.

Bücher zum Thema

© seit 2006 - m-haditec GmbH - info@eslam.de