Gebrüder Özoguz

Wir sind (keine) “fundamentalistische Islamisten“ in Deutschland

Eine andere Perspektive

Dr. Yavuz Özoguz und Dr. Gürhan Özoguz

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Verfassungsschutz bezeichnet Tschetschenen als Araber

Am 4.5.2001 sandten wir vom Muslim-Markt aus eine e-Mail an das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg, wobei es um eine Internetveröffentlichung des Verfassungsschutzes ging, die zwei Jahre zurücklag (wir selbst hatten erst neu davon erfahren):

Sehr geehrte Damen und Herren,

Von unserem Leser wurden wir auf folgende Seite in Ihrer Webpräsentation aufmerksam gemacht[1]. Darin heißt es unter der Rubrik "Ausländerextremismus - Araber": [Zitat] 15.12.1999 - Kurzmeldung - Spendenaufruf für Tschetschenien

Unter einer e-Mail-Adresse ruft das Muslim-Markt-Team dazu auf, für die Brüder und Schwestern in Tschetschenien zu spenden. Dort gebe es viele Mudschahidun, die zum Kämpfen bereit seien. Allerdings fehle es an finanziellen Mitteln, um sie entsprechend auszurüsten. Gegebenenfalls sollten die Spenden einer Person übergeben werden, die aus Tschetschenien zu Besuch kommen.

[Zitat Ende]

Bevor wir rechtliche Schritte wegen Verleumdung und eindeutiger Geschäftsschädigung gegen eine offensichtlich nunmehr 2 Jahre lang verbreitete Unwahrheit einleiten, möchten wir Ihnen die Gelegenheit geben, Stellung dazu zu beziehen. Dabei ergeben sich für uns folgende Fragen: Wie kommen Sie darauf, dass der Muslim-Markt zu solch einer Spendenaktion aufgerufen hat? Tatschlich haben wir lediglich in unserem für jeden in Deutschland nutzbaren Rundmailservice, den Ihre Mitarbeiter offensichtlich auch abonniert haben, eine e-Mail weitergeleitet. Diese e-Mail stammte von einem in Deutschland eingetragenen Verein, der als gemeinnützig anerkannt ist, und beinhaltete in keinster Weise den von ihnen dargestellten Sachverhalt sondern war ein Aufruf zur humanitären Hilfe. Zum Vergleich mit der Ihnen vorliegenden Quelle legen wir Ihnen hier den Originaltext noch einmal vor, aus dem Sie auch ersehen können, dass der Muslim-Markt gar keine Spenden entgegengenommen und auch nicht dazu aufgerufen hat. Auch war die Quelle keine e-Mail-Adresse, sondern ein Verein mit vollständigem Namen und Spendenkonto, zu dem ein Link vom Muslim-Markt (auch heute noch) existiert und dessen vollständige Adresse nachlesbar ist auf dessen Webseite. (An dieser Stelle hatten wir die damalige Orignal-Mail angehängt). Das einzige, was in Ihrer Meldung stimmt, ist das Datum. Wenige Tage zuvor hatten wir einen ähnlichen Aufruf der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) weitergeleitet, der ebenfalls nicht den von Ihnen behauptete Sachverhalt beinhaltet.

Darüber hinaus stellen sich für uns folgende Fragen: Der Eintrag erfolgt unter “Ausländerextremismus“. Da im gesamten Muslim-Markt kein einziger Ausländer tätig ist und der Muslim-Markt auf den Namen der Gründer eingetragen ist (was Ihre Beamten sicherlich vorher recherchiert haben durch einen einfachen Blick auf unsere Seiten), ist es für uns nicht nachvollziehbar, was ein solcher Spendenaufruf, der zudem gar nicht von uns stammt, mit Ausländern oder Extremismus zu tun hat? Oder gelten für Sie erfrierende Kinder als “Extremisten“, weil Sie Muslime sind?

Ihr Eintrag erfolgt zudem bei "Arabern". Im Muslim-Markt war zu der Zeit kein einziger Araber noch arabischstämmiger Mitarbeiter tätig. Zudem gehört nach unserem Geographieverständnis Tschetschenien auch nicht zu "Arabien".

Von den auch aus den Steuern des Muslim-Markt finanzierten Beamten erwarten wir üblicherweise eine gewissenhafte und sachdienliche Arbeit. Insbesondere vom Verfassungsschutz ist zu erwarten, dass er den Steuerzahler vor wahren Verfassungsfeinden schützt und nicht den Steuerzahler gegen den Verfassungsschutz aufbringt.

Um die Qualität Ihrer Arbeit unseren Abonnenten zu erläutern, werden wir diese e-Mail an Sie in Kopie an unsere Leser weiterleiten. Fairerweise bieten wir Ihnen an, auch Ihre Antwort in unserem Verteiler an unsere Leser weiterzuleiten, falls Sie sich nicht selbst direkt an unsere Leser wenden möchten, da Sie ja sicherlich über alle e-Mailadressen verfügen werden.

Wir hoffen, schon bald von Ihnen zu hören. Als Muslime ziehen wir einen eingestandenen Fehler mit einer dazu passenden Entschuldigung jedem Rechtsstreit vor, sind aber im Bedarfsfall auch gewillt, unsere verfassungsmäßig geschützten Rechte über den Rechtsweg zu verteidigen. Aber unsere Hoffnung auf verständige Mitarbeiter, die einen immerhin schon einige Zeit zurückliegenden und möglicherweise von Vorgängern begangenen Fehler unverzüglich aus dem Internet entfernen und versuchen (so weit möglich) zu korrigieren, ist größer als unsere Empörung über diese geschäftsschädigende Veröffentlichung Ihrerseits. Es liegt nunmehr an Ihnen, welches Bild des Verfassungsschutzes Ihres Bundeslandes Sie unseren Lesern vermitteln möchten. Unseren Lesern ist bekannt, dass allein das Bekenntnis zum Islam jeden Bürger dieses Landes für Sie als verdächtigen Verfassungsfeind erscheinen lässt, aber so eine extrem “merkwürdige“ Darstellung dürften viele unserer Leser zum ersten Mal erfahren. Wir bitten Sie höflichst, uns binnen einer Frist von maximal 14 Tagen zu antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Yavuz Özoguz

(Webmaster Muslim-Markt-Team)

Warum der Baden-Württenbergische Verfassungsschutz über uns, die wir in Niedersachsen/Bremen tätig waren, berichtete, blieb hier ungefragt.

Am 15.5.2001 erhielten wir eine Antwort, welche den gesamten Geist und Einstellung der Verfassungsschützer gegenüber Muslimen auf brutalster Weise offenlegte:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihres aufschlussreichen Schreibens. Allerdings müssen wir Sie darauf hinweisen, dass der von Ihnen dargestellte Sachverhalt nach den uns vorliegenden Informationen nichts mit dem Kern des Problems zu tun hat.

Es scheint Ihnen entgangen zu sein, dass die von Ihnen weitergeleiteten e-Mails auch in gedruckter Form ihre Leser finden. Ein entsprechendes Dokument liegt hier vor und es fundiert auch die von Ihnen als “geschäftsschädigend“ und als “Verleumdung“ bezeichnete Kurzmeldung unter der Internetadresse unseres Hauses. Was die Aufforderung Ihrerseits zu einer solchen Spendenaktion angeht, so möchten wir Ihnen Ihre “kurze Bemerkung“ zu dem weitergeleiteten Text ins Gedächtnis rufen:

„So lange ein e-Mail der islamischen Geschwisterlichkeit und den islamischen Grundregeln nicht widerspricht und den Muslim-Markt in keine rechtlichen Schwierigkeiten bringt, leiten wir in der Regel jede e-Mail unserer Geschwister weiter. Die Unterstützung eines unterdrückten Volkes nur mit einem einfachen Mausklick ist viel zu unwürdig, so dass wir uns damit sicher nicht von der Verantwortung befreien können. Die Verbrechen am muslimischen Volk in Tschetschenien unter stillschweigender Unterstützung der westlichen Welt ist ein Verbrechen, das laut ausgesprochen werden muss. Der Muslim-Markt entschuldigt sich bei allen Geschwistern, dass wir selbst in dieser Hinsicht nichts beitragen, außer die schlichte Weiterleitung Ihrer freundlichen e-Mails.“

Diese Nachricht datiert übrigens auf den 23. November 1999, mit eventuellen späteren Nachrichten oder gar humanitären Hilfeleistung für Opfer wie Kinder hat Ihre “freundliche e-Mail“ nichts zu tun. Hier wird von “Mudschahiduun“ gesprochen, von “genug Leute[n], die zum Kämpfen bereit sind“ und denen es “leider stark an finanziellen Mitteln [mangelt] um diese entsprechend auszurüsten.“

Wenn Sie sich informieren wollen, wieso sich der Verfassungsschutz für solche gewiss nicht friedlichen Zwecken dienende Aktionen interessiert, senden wir Ihnen gerne einen Gesetzestext als Anlage zu. Was Ihre Aufforderungen angeht, Ihren Abonnenten die Qualität unserer Arbeit zu erläutern, so verweisen wir darauf, dass der Schriftverkehr mit Ihnen unter Wahrung des Briefgeheimnisses erfolgt. Es ist Ihnen unbenommen, den Sachverhalt unter Berücksichtigung der Fakten richtigzustellen. Sollten Sie sich für einen Rechtsstreit entschließen, so sehen wir einem solchen gelassen entgegen. Allerdings wäre es dann erforderlich, diese Angelegenheit im Kontext Ihrer bisherigen Aktionen, wie z.B. gegen den Springer-Verlag wegen dessen Bemühungen um eine Verständigung mit Israel, zu erörtern.

Mit freundlichen Grüßen

[unterschrieben von einem Mitarbeiter des Verfassungsschutzes]

Kurz zusammengefasst waren wohl alle unsere Behauptungen zwar richtig, und alle Gegenargumente hatten absolut nichts mit unseren Vorwürfen gegen den Verfassungsschutz zu tun, aber weil wir zum Boykott der Springer-Presse aufforderten, hätten wir keine Chance, unsere Rechte durchzusetzen. Und das Ganze sollte dann auch noch unter dem Hinweis des “Briefgeheimnisses“ vor der Öffentlichkeit verborgen bleiben, obwohl es sich um ein Schreiben einer staatlichen Behörde handelte! Deutlicher konnte man den Muslimen nicht ins Gesicht sagen, dass sie erstens grundsätzlich Unrecht haben, und wenn das einmal nicht der Fall ist, automatisch erstens wieder in Kraft tritt.

Wir ließen uns aber nicht entmutigen. Auch in diesem Apparat musste es doch Leute geben, die sachlich und verstandesgemäß ihre vorgefertigten Abneigungen gegenüber Muslimen beherrschen konnten. Es folgte also wiederum eine e-Mail von uns an den Verfassungsschutz am 22.5.2001, wobei wir obiges Antwortmail des Verfassungsschutzes unseren Lesern vorenthielten, da der Schreiber es offensichtlich so wünschte:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben Ihre e-Mail datiert 15. Mai 2001 zur Kenntnis genommen. Bevor wir dazu weitere Schritte (insbesondere im öffentlichen Rahmen) unternehmen, möchten wir versuchen, trotz Ihrer eindeutig zu jeglicher Verständigung ablehnenden Grundhaltung einige Dinge abzuklären, bevor wir tätig werden, denn es ist uns nicht nachvollziehbar, dass diese von Ihnen verfasste e-Mail von Ihnen auch sachdienlich geprüft wurde. Wir kommen aus Ihrer e-Mail zu folgenden Schlüssen:

- Der von Ihnen als Kurzmeldung vom 15.12.1999 verbreitete Beitrag (noch immer im Internet nachlesbar) bezieht sich nicht auf e-Mails zu dem genannten Zeitraum, sondern auf den Diskussionsbeitrag einer Einzelperson, der mehr als 3 Wochen vor dem genannten Datum zurückliegt (damals verfügte der Muslim-Markt noch nicht über das heutige Muslim-Forum und hat auch Diskussionsbeiträge weitergeleitet, was seither nicht mehr erfolgt).

- Obwohl Sie selbst in Ihrem e-Mail an uns eindeutig und unmissverständlich darauf hinweisen, dass der Muslim-Markt lediglich eine e-Mail weitergeleitet hat und Ihnen bekannt ist, dass der Absender der e-Mail absolut nichts mit dem Muslim-Markt zu tun hat und nachweislich der Muslim-Markt noch nie jegliche Spenden zu irgendeinem Zweck entgegengenommen hat, bestehen Sie auch weiterhin auf der Formulierung: [Zitat] Unter einer e-Mail-Adresse ruft das „Muslim-Markt-Team“ dazu auf , für die „Brüder und Schwestern in Tschetschenien“ zu spenden [Zitat Ende].

- Obwohl Ihnen eindeutig und nachvollziehbar erläutert wurde, dass weder der Muslim-Markt arabischer Natur ist noch Tschetschenien mit Arabien zu tun hat, bestehen Sie auch weiterhin darauf, diese Kurzmail unter “Ausländerextremismus Araber“ zu veröffentlichen.

- Sie verbieten es dem Muslim-Markt, Ihre e-Mail an uns zu veröffentlichen.

- Sie drohen für den Fall eines Rechtsstreits mit der Kopplung Ihres Fehlverhaltens an einen Boykottaufruf des Muslim-Markt gegenüber dem Springerverlag, der zu der Zeit Ihrer Veröffentlichung über uns überhaupt noch nicht existierte.

Sollten die obengenannten Fakten, die sich uns so darstellen, tatsächlich zutreffen und von Ihnen bestätigt werden, dann verpassen Sie selbst eine Chance, einen offensichtlich begangenen Fehler sehr leicht durch Löschung einer Kurzmeldung zu korrigieren. Denn eines ist gewiss, diese skandalöse Kurzmeldung wird Ihre Leser auf unsere Seite leiten, und wir werden uns nicht scheuen, darin die Dinge aufzuklären, und dann wird Ihre Kurzmeldung immer wieder als ein Merkmal Ihrer Arbeit für jeden deutlich erkennbar sein.

Wenn Sie unter Beiseitelegen einer ausschließlich israelisch geprägten Sicht der Geschehnisse die Seiten des Muslim-Markt intensiv studieren würden, dann wüssten Sie, dass unser Ansatz nicht nur glaubhaft für Muslime ist, sondern auch sehr zur Rechtserziehung im Sinne des bundesdeutschen Gesetzes beiträgt, oder meinen Sie, dass ein friedlicher Boykottaufruf ungesetzmäßig ist? Wenn dies ungesetzmäßig ist, warum wird das nicht veröffentlicht? Allein Ihre Androhung dieser Aktion zeigt uns, dass Sie Ihre Argumentation für Ihre Falschmeldung scheinbar selber nicht glauben. Sonst würde doch Ihre Argumentation vor Gericht reichen. Stattdessen suchen Sie nach neuen Argumenten, die nichts mit der Sache zu tun haben und sicherlich nicht ungesetzmäßig sind. Oder wie behandeln Sie Greenpeace, wenn dieser zum Boykott von Waren aufruft? Und warum sind wir plötzlich Araber? Auf diese merkwürdige Zuordnung sind Sie in Ihrem e-Mail gar nicht eingegangen. Sind alle Menschen, die eine von den Gesetzen der UNO bestätigte Befreiung der besetzten Gebiete unterstützen, für Sie Araber?

Da Sie aber offensichtlich darauf beharren, Ihren eigenen Fehler unter allen Umständen aufrechtzuerhalten, um das Gesicht zu wahren, verlieren Sie an Glaubwürdigkeit, und das nicht nur für die Muslime.

Für uns ist es nicht verständlich warum Sie an einem gesetzestreuen Zusammenleben von Christen, Juden und Muslimen nicht interessiert sind.

Als Bürger dieses Landes sind wir nicht gewillt, in das Visier einer krankhaften Islamphobie eines einzelnen Landesgeheimdienstes zu geraten, in dem offensichtlich nicht der Wille zur Verständigung, sondern nur die Intention zur Vertuschung eigener Fehler besteht.

Wagen Sie den Versuch: Löschen Sie die ohnehin schon (auch für Sie) veraltete Falschmeldung über uns, und sie werden sehen, dass wir aufrichtig sind und unser Wort einhalten. Wir werden dann in einem Rundmail darauf hinweisen, dass Sie die Kurzmeldung gelöscht haben und wir diese Meldung in die Rubrik „Muslim-Aktion“ ergänzend eintragen. Damit wird die Aktion für uns beendet sein. Damit können Sie dann auch sehen, dass wir zu unserem Wort stehen! So eine gegenseitige vertrauensbildende Maßnahme kann in viel kritischeren Situationen sicherlich von Nutzen für Muslime wie auch für Nichtmuslime sein. Sollten Sie aber innerhalb der nächsten zwei Wochen keine Löschung vornehmen, werden wir unsere Leser über die weitere Entwicklung sowie auch über Ihre sehr interessante Drohung informieren (auch in diesem Fall werden Sie sehen, wie wir zu unserem Wort stehen).

In der Hoffnung, schon bald ein vernünftiges Signal von Ihnen zu erhalten, aber in der festen Entschlossenheit Ihr unrechtmäßiges Verhalten gegen uns nicht tatenlos hinzunehmen,

Dr. Yavuz Özoguz (Webmaster Muslim-Markt)

Es dauerte dann noch immerhin bis zum 13.6.2001 (also drei Wochen nach unserer zweiten e-Mail), bis der Eintrag aus den Internetseiten des Verfassungsschutzes verschwand. Zusagegemäß veröffentlichte der Muslim-Markt tags darauf folgende Meldung:

Nach einem konstruktiven e-Mailwechsel zwischen dem Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg und dem Muslim-Markt wurde die oben zitierte Kurzmeldung am 13.6.2001 aus der Internet-Präsenz des Verfassungsschutzes entfernt.

Aus dieser exemplarischen Geschichte haben wir zwei für uns sehr wichtige Erkenntnisse gewonnen: Einerseits sind Muslime aufgrund ihres Glaubens schon von vornherein als “böse“ eingestuft, aber andererseits gibt es offensichtlich in den Behörden immer noch vernünftige Mitarbeiter, welche diese Vorurteile zu überwinden fähig sind, um zu sachlichen und den Bürgern in Deutschland nützlichen Schlüssen zu kommen. Die Hoffnung auf Letztgenanntes haben wir niemals aufgegeben, auch wenn es manchmal sehr schwer fällt, daran zu glauben!

[1] Damals unter www.baden-wuerttemberg.de/verfassungsschutz/fset.php?uid=86

 

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