Verfassungsschutz bezeichnet Tschetschenen als Araber
Am
4.5.2001 sandten wir vom Muslim-Markt aus eine e-Mail an das
Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg, wobei es um
eine Internetveröffentlichung des Verfassungsschutzes ging,
die zwei Jahre zurücklag (wir selbst hatten erst neu davon
erfahren):
Sehr geehrte
Damen und Herren,
Von unserem
Leser wurden wir auf folgende Seite in Ihrer Webpräsentation
aufmerksam gemacht.
Darin heißt es unter der Rubrik "Ausländerextremismus -
Araber": [Zitat] 15.12.1999 - Kurzmeldung - Spendenaufruf für
Tschetschenien
Unter einer
e-Mail-Adresse ruft das Muslim-Markt-Team dazu auf, für die
Brüder und Schwestern in Tschetschenien zu spenden. Dort gebe
es viele Mudschahidun, die zum Kämpfen bereit seien.
Allerdings fehle es an finanziellen Mitteln, um sie
entsprechend auszurüsten. Gegebenenfalls sollten die Spenden
einer Person übergeben werden, die aus Tschetschenien zu
Besuch kommen.
[Zitat Ende]
Bevor wir
rechtliche Schritte wegen Verleumdung und eindeutiger
Geschäftsschädigung gegen eine offensichtlich nunmehr 2 Jahre
lang verbreitete Unwahrheit einleiten, möchten wir Ihnen die
Gelegenheit geben, Stellung dazu zu beziehen. Dabei ergeben
sich für uns folgende Fragen: Wie kommen Sie darauf, dass der
Muslim-Markt zu solch einer Spendenaktion aufgerufen hat?
Tatschlich haben wir lediglich in unserem für jeden in
Deutschland nutzbaren Rundmailservice, den Ihre Mitarbeiter
offensichtlich auch abonniert haben, eine e-Mail
weitergeleitet. Diese e-Mail stammte von einem in Deutschland
eingetragenen Verein, der als gemeinnützig anerkannt ist, und
beinhaltete in keinster Weise den von ihnen dargestellten
Sachverhalt sondern war ein Aufruf zur humanitären Hilfe. Zum
Vergleich mit der Ihnen vorliegenden Quelle legen wir Ihnen
hier den Originaltext noch einmal vor, aus dem Sie auch
ersehen können, dass der Muslim-Markt gar keine Spenden
entgegengenommen und auch nicht dazu aufgerufen hat. Auch war
die Quelle keine e-Mail-Adresse, sondern ein Verein mit
vollständigem Namen und Spendenkonto, zu dem ein Link vom
Muslim-Markt (auch heute noch) existiert und dessen
vollständige Adresse nachlesbar ist auf dessen Webseite. (An
dieser Stelle hatten wir die damalige Orignal-Mail angehängt).
Das einzige, was in Ihrer Meldung stimmt, ist das Datum.
Wenige Tage zuvor hatten wir einen ähnlichen Aufruf der
Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) weitergeleitet, der
ebenfalls nicht den von Ihnen behauptete Sachverhalt
beinhaltet.
Darüber
hinaus stellen sich für uns folgende Fragen: Der Eintrag
erfolgt unter “Ausländerextremismus“. Da im gesamten
Muslim-Markt kein einziger Ausländer tätig ist und der
Muslim-Markt auf den Namen der Gründer eingetragen ist (was
Ihre Beamten sicherlich vorher recherchiert haben durch einen
einfachen Blick auf unsere Seiten), ist es für uns nicht
nachvollziehbar, was ein solcher Spendenaufruf, der zudem gar
nicht von uns stammt, mit Ausländern oder Extremismus zu tun
hat? Oder gelten für Sie erfrierende Kinder als “Extremisten“,
weil Sie Muslime sind?
Ihr Eintrag
erfolgt zudem bei "Arabern". Im Muslim-Markt war zu der Zeit
kein einziger Araber noch arabischstämmiger Mitarbeiter tätig.
Zudem gehört nach unserem Geographieverständnis Tschetschenien
auch nicht zu "Arabien".
Von den auch
aus den Steuern des Muslim-Markt finanzierten Beamten erwarten
wir üblicherweise eine gewissenhafte und sachdienliche Arbeit.
Insbesondere vom Verfassungsschutz ist zu erwarten, dass er
den Steuerzahler vor wahren Verfassungsfeinden schützt und
nicht den Steuerzahler gegen den Verfassungsschutz aufbringt.
Um die
Qualität Ihrer Arbeit unseren Abonnenten zu erläutern, werden
wir diese e-Mail an Sie in Kopie an unsere Leser weiterleiten.
Fairerweise bieten wir Ihnen an, auch Ihre Antwort in unserem
Verteiler an unsere Leser weiterzuleiten, falls Sie sich nicht
selbst direkt an unsere Leser wenden möchten, da Sie ja
sicherlich über alle e-Mailadressen verfügen werden.
Wir
hoffen, schon bald von Ihnen zu hören. Als Muslime ziehen wir
einen eingestandenen Fehler mit einer dazu passenden
Entschuldigung jedem Rechtsstreit vor, sind aber im
Bedarfsfall auch gewillt, unsere verfassungsmäßig geschützten
Rechte über den Rechtsweg zu verteidigen. Aber unsere Hoffnung
auf verständige Mitarbeiter, die einen immerhin schon einige
Zeit zurückliegenden und möglicherweise von Vorgängern
begangenen Fehler unverzüglich aus dem Internet entfernen und
versuchen (so weit möglich) zu korrigieren, ist größer als
unsere Empörung über diese geschäftsschädigende
Veröffentlichung Ihrerseits. Es liegt nunmehr an Ihnen,
welches Bild des Verfassungsschutzes Ihres Bundeslandes Sie
unseren Lesern vermitteln möchten. Unseren Lesern ist bekannt,
dass allein das Bekenntnis zum Islam jeden Bürger dieses
Landes für Sie als verdächtigen Verfassungsfeind erscheinen
lässt, aber so eine extrem “merkwürdige“ Darstellung dürften
viele unserer Leser zum ersten Mal erfahren. Wir bitten Sie
höflichst, uns binnen einer Frist von maximal 14 Tagen zu
antworten.
Mit
freundlichen Grüßen
Dr. Yavuz
Özoguz
(Webmaster
Muslim-Markt-Team)
Warum der
Baden-Württenbergische Verfassungsschutz über uns, die wir in
Niedersachsen/Bremen tätig waren, berichtete, blieb hier
ungefragt.
Am 15.5.2001 erhielten
wir eine Antwort, welche den gesamten Geist und Einstellung
der Verfassungsschützer gegenüber Muslimen auf brutalster
Weise offenlegte:
Sehr geehrte
Damen und Herren,
wir
bestätigen Ihnen den Eingang Ihres aufschlussreichen
Schreibens.
Allerdings müssen wir Sie darauf hinweisen, dass der
von Ihnen dargestellte
Sachverhalt nach den uns vorliegenden Informationen nichts mit
dem Kern des Problems
zu tun hat.
Es scheint
Ihnen entgangen zu sein, dass die von Ihnen weitergeleiteten
e-Mails auch in gedruckter Form ihre Leser finden. Ein
entsprechendes Dokument liegt hier vor und es fundiert auch
die von Ihnen als “geschäftsschädigend“ und als “Verleumdung“
bezeichnete Kurzmeldung unter der Internetadresse unseres
Hauses. Was die Aufforderung Ihrerseits zu einer solchen
Spendenaktion angeht, so möchten wir Ihnen Ihre “kurze
Bemerkung“ zu dem weitergeleiteten Text ins Gedächtnis rufen:
„So lange
ein e-Mail der islamischen Geschwisterlichkeit und den
islamischen Grundregeln nicht widerspricht und den
Muslim-Markt in keine rechtlichen Schwierigkeiten bringt,
leiten wir in der Regel jede e-Mail unserer Geschwister
weiter. Die Unterstützung eines unterdrückten Volkes nur mit
einem einfachen Mausklick ist viel zu unwürdig, so dass wir
uns damit sicher nicht von der Verantwortung befreien können.
Die Verbrechen am muslimischen Volk in Tschetschenien unter
stillschweigender Unterstützung der westlichen Welt ist ein
Verbrechen, das laut ausgesprochen werden muss. Der
Muslim-Markt entschuldigt sich bei allen Geschwistern, dass
wir selbst in dieser Hinsicht nichts beitragen, außer die
schlichte Weiterleitung Ihrer freundlichen e-Mails.“
Diese
Nachricht datiert übrigens auf den 23. November 1999, mit
eventuellen späteren Nachrichten oder gar humanitären
Hilfeleistung für Opfer wie Kinder hat Ihre “freundliche
e-Mail“ nichts zu tun. Hier wird von “Mudschahiduun“
gesprochen, von “genug Leute[n], die zum Kämpfen bereit sind“
und denen es “leider stark an finanziellen Mitteln [mangelt]
um diese entsprechend auszurüsten.“
Wenn Sie
sich informieren wollen, wieso sich der Verfassungsschutz für
solche gewiss nicht friedlichen Zwecken dienende Aktionen
interessiert, senden wir Ihnen gerne einen Gesetzestext als
Anlage zu. Was Ihre Aufforderungen angeht, Ihren Abonnenten
die Qualität unserer Arbeit zu erläutern, so verweisen wir
darauf, dass der Schriftverkehr mit Ihnen unter Wahrung des
Briefgeheimnisses erfolgt. Es ist Ihnen unbenommen, den
Sachverhalt unter Berücksichtigung der Fakten richtigzustellen.
Sollten Sie sich für einen Rechtsstreit entschließen, so sehen
wir einem solchen gelassen entgegen. Allerdings wäre es dann
erforderlich, diese Angelegenheit im Kontext Ihrer bisherigen
Aktionen, wie z.B. gegen den Springer-Verlag wegen dessen
Bemühungen um eine Verständigung mit Israel, zu erörtern.
Mit
freundlichen Grüßen
[unterschrieben von einem Mitarbeiter des Verfassungsschutzes]
Kurz zusammengefasst
waren wohl alle unsere Behauptungen zwar richtig, und alle
Gegenargumente hatten absolut nichts mit unseren Vorwürfen
gegen den Verfassungsschutz zu tun, aber weil wir zum Boykott
der Springer-Presse aufforderten, hätten wir keine Chance,
unsere Rechte durchzusetzen. Und das Ganze sollte dann auch
noch unter dem Hinweis des “Briefgeheimnisses“ vor der
Öffentlichkeit verborgen bleiben, obwohl es sich um ein
Schreiben einer staatlichen Behörde handelte! Deutlicher
konnte man den Muslimen nicht ins Gesicht sagen, dass sie
erstens grundsätzlich Unrecht haben, und wenn das einmal nicht
der Fall ist, automatisch erstens wieder in Kraft tritt.
Wir ließen uns aber
nicht entmutigen. Auch in diesem Apparat musste es doch Leute
geben, die sachlich und verstandesgemäß ihre vorgefertigten
Abneigungen gegenüber Muslimen beherrschen konnten. Es folgte
also wiederum eine e-Mail von uns an den Verfassungsschutz am
22.5.2001, wobei wir obiges Antwortmail des
Verfassungsschutzes unseren Lesern vorenthielten, da der
Schreiber es offensichtlich so wünschte:
Sehr geehrte Damen und
Herren,
wir haben Ihre e-Mail
datiert 15. Mai 2001 zur Kenntnis genommen. Bevor wir dazu
weitere Schritte (insbesondere im öffentlichen Rahmen)
unternehmen, möchten wir versuchen, trotz Ihrer eindeutig zu
jeglicher Verständigung ablehnenden Grundhaltung einige Dinge
abzuklären, bevor wir tätig werden, denn es ist uns nicht
nachvollziehbar, dass diese von Ihnen verfasste e-Mail von
Ihnen auch sachdienlich geprüft wurde. Wir kommen aus Ihrer
e-Mail zu folgenden Schlüssen:
- Der von Ihnen als
Kurzmeldung vom 15.12.1999 verbreitete Beitrag (noch immer im
Internet nachlesbar) bezieht sich nicht auf e-Mails zu dem
genannten Zeitraum, sondern auf den Diskussionsbeitrag einer
Einzelperson, der mehr als 3 Wochen vor dem genannten Datum
zurückliegt (damals verfügte der Muslim-Markt noch nicht über
das heutige Muslim-Forum und hat auch Diskussionsbeiträge
weitergeleitet, was seither nicht mehr erfolgt).
- Obwohl Sie selbst in
Ihrem e-Mail an uns eindeutig und unmissverständlich darauf
hinweisen, dass der Muslim-Markt lediglich eine e-Mail
weitergeleitet hat und Ihnen bekannt ist, dass der Absender
der e-Mail absolut nichts mit dem Muslim-Markt zu tun hat und
nachweislich der Muslim-Markt noch nie jegliche Spenden zu
irgendeinem Zweck entgegengenommen hat, bestehen Sie auch
weiterhin auf der Formulierung: [Zitat] Unter einer
e-Mail-Adresse ruft das „Muslim-Markt-Team“ dazu auf , für die
„Brüder und Schwestern in Tschetschenien“ zu spenden [Zitat
Ende].
- Obwohl Ihnen
eindeutig und nachvollziehbar erläutert wurde, dass weder der
Muslim-Markt arabischer Natur ist noch Tschetschenien mit
Arabien zu tun hat, bestehen Sie auch weiterhin darauf, diese
Kurzmail unter “Ausländerextremismus Araber“ zu
veröffentlichen.
- Sie verbieten es dem
Muslim-Markt, Ihre e-Mail an uns zu veröffentlichen.
- Sie drohen für den
Fall eines Rechtsstreits mit der Kopplung Ihres Fehlverhaltens
an einen Boykottaufruf des Muslim-Markt gegenüber dem
Springerverlag, der zu der Zeit Ihrer Veröffentlichung über
uns überhaupt noch nicht existierte.
Sollten die
obengenannten Fakten, die sich uns so darstellen, tatsächlich
zutreffen und von Ihnen bestätigt werden, dann verpassen Sie
selbst eine Chance, einen offensichtlich begangenen Fehler
sehr leicht durch Löschung einer Kurzmeldung zu korrigieren.
Denn eines ist gewiss, diese skandalöse Kurzmeldung wird Ihre
Leser auf unsere Seite leiten, und wir werden uns nicht
scheuen, darin die Dinge aufzuklären, und dann wird Ihre
Kurzmeldung immer wieder als ein Merkmal Ihrer Arbeit für
jeden deutlich erkennbar sein.
Wenn Sie unter
Beiseitelegen einer ausschließlich israelisch geprägten Sicht
der Geschehnisse die Seiten des Muslim-Markt intensiv
studieren würden, dann wüssten Sie, dass unser Ansatz nicht
nur glaubhaft für Muslime ist, sondern auch sehr zur
Rechtserziehung im Sinne des bundesdeutschen Gesetzes
beiträgt, oder meinen Sie, dass ein friedlicher Boykottaufruf
ungesetzmäßig ist? Wenn dies ungesetzmäßig ist, warum wird das
nicht veröffentlicht? Allein Ihre Androhung dieser Aktion
zeigt uns, dass Sie Ihre Argumentation für Ihre Falschmeldung
scheinbar selber nicht glauben. Sonst würde doch Ihre
Argumentation vor Gericht reichen. Stattdessen suchen Sie nach
neuen Argumenten, die nichts mit der Sache zu tun haben und
sicherlich nicht ungesetzmäßig sind. Oder wie behandeln Sie
Greenpeace, wenn dieser zum Boykott von Waren aufruft? Und
warum sind wir plötzlich Araber? Auf diese merkwürdige
Zuordnung sind Sie in Ihrem e-Mail gar nicht eingegangen. Sind
alle Menschen, die eine von den Gesetzen der UNO bestätigte
Befreiung der besetzten Gebiete unterstützen, für Sie Araber?
Da Sie aber
offensichtlich darauf beharren, Ihren eigenen Fehler unter
allen Umständen aufrechtzuerhalten, um das Gesicht zu wahren,
verlieren Sie an Glaubwürdigkeit, und das nicht nur für die
Muslime.
Für uns ist es nicht
verständlich warum Sie an einem gesetzestreuen Zusammenleben
von Christen, Juden und Muslimen nicht interessiert sind.
Als Bürger dieses
Landes sind wir nicht gewillt, in das Visier einer krankhaften
Islamphobie eines einzelnen Landesgeheimdienstes zu geraten,
in dem offensichtlich nicht der Wille zur Verständigung,
sondern nur die Intention zur Vertuschung eigener Fehler
besteht.
Wagen Sie den Versuch:
Löschen Sie die ohnehin schon (auch für Sie) veraltete
Falschmeldung über uns, und sie werden sehen, dass wir
aufrichtig sind und unser Wort einhalten. Wir werden dann in
einem Rundmail darauf hinweisen, dass Sie die Kurzmeldung
gelöscht haben und wir diese Meldung in die Rubrik
„Muslim-Aktion“ ergänzend eintragen. Damit wird die Aktion für
uns beendet sein. Damit können Sie dann auch sehen, dass wir
zu unserem Wort stehen! So eine gegenseitige
vertrauensbildende Maßnahme kann in viel kritischeren
Situationen sicherlich von Nutzen für Muslime wie auch für
Nichtmuslime sein. Sollten Sie aber innerhalb der nächsten
zwei Wochen keine Löschung vornehmen, werden wir unsere Leser
über die weitere Entwicklung sowie auch über Ihre sehr
interessante Drohung informieren (auch in diesem Fall werden
Sie sehen, wie wir zu unserem Wort stehen).
In der Hoffnung, schon
bald ein vernünftiges Signal von Ihnen zu erhalten, aber in
der festen Entschlossenheit Ihr unrechtmäßiges Verhalten gegen
uns nicht tatenlos hinzunehmen,
Dr. Yavuz Özoguz
(Webmaster Muslim-Markt)
Es dauerte dann noch
immerhin bis zum 13.6.2001 (also drei Wochen nach unserer
zweiten e-Mail), bis der Eintrag aus den Internetseiten des
Verfassungsschutzes verschwand. Zusagegemäß veröffentlichte
der Muslim-Markt tags darauf folgende Meldung:
Nach einem
konstruktiven e-Mailwechsel zwischen dem Landesamt für
Verfassungsschutz Baden-Württemberg und dem Muslim-Markt wurde
die oben zitierte Kurzmeldung am 13.6.2001 aus der
Internet-Präsenz des Verfassungsschutzes entfernt.
Aus dieser
exemplarischen Geschichte haben wir zwei für uns sehr wichtige
Erkenntnisse gewonnen: Einerseits sind Muslime aufgrund ihres
Glaubens schon von vornherein als “böse“ eingestuft, aber
andererseits gibt es offensichtlich in den Behörden immer noch
vernünftige Mitarbeiter, welche diese Vorurteile zu überwinden
fähig sind, um zu sachlichen und den Bürgern in Deutschland
nützlichen Schlüssen zu kommen. Die Hoffnung auf
Letztgenanntes haben wir niemals aufgegeben, auch wenn es
manchmal sehr schwer fällt, daran zu glauben!