(In Klammern gesetzte Teile sind
Erläuterungen von eslam.de)
Artikel 15
Die gemeinsame Sprache und Schrift des iranischen Volkes
ist Persisch. Offizielle Urkunden, Schriftwechsel und Texte sowie Lehrbücher müssen in dieser Sprache und Schrift abgefasst sein. Der Gebrauch
der einheimischen Sprachen und Dialekte in der Presse und
anderen Medien wie auch der Unterricht der entsprechenden Literatur in den Schulen ist
jedoch neben der persischen Sprache freigestellt.
Artikel 16
Da die Sprache des
Qur'an und der islamischen Wissenschaften und Kenntnisse
Arabisch ist und die persische Literatur
umfassend
mit dieser Sprache durchsetzt ist, muss das
Arabische im Anschluss an die
Grundschule bis zum Ende der Oberschule in allen Klassen und allen
Fachrichtungen gelehrt werden.
Artikel 17
Die offizielle Zeitrechnung des Landes beginnt mit der
Auswanderung des
Propheten des Islam
(s.). Gültig sind sowohl der
Mondkalender als auch der
Sonnenkalender
nach der
Auswanderung. Der amtliche Kalender aller Regierungsbehörden ist der
Sonnenkalender nach der
Auswanderung. Der Freitag ist der amtliche Feiertag
der Woche.
Artikel 18
Die Staatsflagge des Iran ist grün-weiß-rot, versehen mit
dem besonderen Staatszeichen der Islamischen Republik und mit
der Losung "Allah ist Groß" [allah-u-akbar]. (Jene Losung
ziert den grünen und roten Bereich der Flagge am Rand zum
mittleren Weiß. Das Staatszeichen ist in roter Farbe mittig
angebracht und eine ineinander verschlungene Kalligraphie der
Aussage: "Es gibt keinen Gott außer Allah" [la ilaha il-allah]
siehe unten. Die graphische Darstellung ist kein Bestandteil
der Verfassung).